Kirchliche Heirat?
RE: Personenstandsänderung wann??
Beitrag #11
Auch wenn es auf der Seite der Wiener nicht explizit angeführt ist, so müsste sich jede/r Pfarre/r dennoch an geltendes Kirchenrecht halten, wenn der "Amt- und Würden-Träger" erführe, dass da nun eine Frau mit Hebammen-Geschlecht "männlich" (bzw ein Mann mit Hebammen-Geschlecht "weiblich") vor ihm stünde;

Dass sich manche - auch katholische - hier "autonom" verhalten, ändert nichts am Kirchenrecht, gegen das der (betr-) offene Kirchen-Bedienstete verstieße - und vor diesem würde eine transsexuelle Person (ob einer staatsrechtlichen Änderung des Personenstandes) dennoch eine homosexuelle Ehe eingehen, was wie wir wissen ein Ausschlußgrund für eine kirchliche Ehe als hl Sakrament darstellt Wink

Interessanter Weise wurden und werden in sehr vielen ö Pfarren Pfarrer mit Migrationshintergrund (ja, sorry, Unwort aus dem Jahre Schnee) aus tw (erz-) konservativen Ländern eingesetzt - es fehlt wohl am heimischen Nachwuchs; Und hier zeigt sich mitunter auch die Prägung, die dieser Pfarrer in der Kindheit bzw Jugend erfuhr und durch die Kirchenschule sicher nicht ablegte;

Und wie eng das hl Sakrament der Ehe noch immer ausgelegt wird sieht man daran wie "Geschiedene" bzw "Wiederverheiratete" noch immer behandelt werden - aus den "News" im Oktober 2015:

http://religion.orf.at/stories/2734615/ schrieb:... Derzeit ist es Katholiken, die nach einer Scheidung eine neue Ehe eingehen, nicht erlaubt, die Sakramente der Kommunion und der Buße zu empfangen. Nach Auffassung der Kirche leben sie im permanenten Zustand der Sünde, denn eine kirchlich geschlossene Ehe ist aus deren Sicht unauflöslich. Die katholische Lehre zum Thema Ehe stehe nicht zur Debatte und sei mit der Familiensynode nicht infrage gestellt worden, sagte auch Papst Franziskus neulich zu Beginn der Weltbischofssynode zu den Themen Familie und Ehe. ...
http://de.radiovaticana.va/news/2015/10/...li/1180603 schrieb:Radio Vatikan
Die Stimme des Papstes und der Weltkirche
Kirche \ Deutschland, Österreich und Schweiz
Österreich: Mut zu klarem Ehe-Ideal
...

Und Status Quo stellt dar:
http://www.kath.net/news/4317 schrieb:01 Februar 2003, 12:02
Vatikan: Weder Priesteramt noch Ehe für Transsexuelle

Direktive der Glaubenskongregation: Priester und Ordensleute müssen nach Geschlechtsumwandlung das Priesteramt aufgeben bzw. den Orden verlassen
Auch eine Eheschließung wäre ungültig

Wien (kath.net/CWNews)
Die Glaubenskongregation hat eine Direktive herausgegeben, in der festgestellt wird, dass Transsexuelle nicht für den Priesterberuf oder das Leben in einer Klostergemeinschaft geeignet sind. Transsexuelle, die bereits Priester oder Mitglied eines Ordens sind, müssen das Amt niederlegen bzw. die Ordensgemeinschaft wieder verlassen. Auch eine gültige Eheschließung ist für Transsexuelle nicht möglich. Die Direktive wurde bereits im Jahre 2000 erlassen und damals den päpstlichen Nuntiaturen sowie den Vorsitzenden der Bischofskonferenzen übermittelt. Allerdings wurde die Existenz des Dokumentes erst jetzt von der Glaubenskongregation bestätigt.

Ich gehe davon aus, wenn "TS" bei einem der Eheleute auch nur einem Kirchen-Bediensteten - mit entsprechender Einstellung - während der Trauungsvorbereitungen bekannt würde, bekäme man Probleme (Vorlage einer GaOP-Bestätigung?! *) ) bis zur Ablehnung einer "kirchlichen Heirat"; Merkt man, wenn man entsprechende (kath) Foren überfliegt, die Leute dort haben die selben Vor-Urteile bzw Anschauungen wie beliebige KommenatorInnen unter Boulevard-Artikel über TG/TS (obwohl es auch dort tw offenere und Kommentare sogar in unserem Sinne gibt); Und seit es möglich ist auch ohne GaOP eine (staatliche) PÄ zu bekommen wurde das Thema wohl um einiges ernster in der Kirche aufgenommen...

*) Laut einem Priester in Wien 1010 (Stephansdom) in einem solchen erwähnten kath Forum würden TransFrauen mit GaOP einen ("potenten") Mann wohl heiraten dürfen:
Zitat:http://www.kathnews.com/index.php?page=T...post346441
... 24.02.2012 ... Also das mit der Impotenz Ist im Kirchenrecht eindeutig geregelt! Es geht NICHT um die Zeugungsfähigkeit (das wäre Sterilität), sondern es geht darum, ob eine Person PHYSIOLOGISCH dazu im Stande ist den ehelichen Akt zu leisten. Dazu braucht es beim Mann das Genitale , sowie die Hoden (ob die Samenflüssigkeit Spermien enthält, die zu einer Befruchtung des Eis führen können, ist unerheblich). Von der Frau wird im Kirchenrecht lediglich das ÄUSSERE Genitale verlangt (eine Frau, der man die Eierstöcke und den Uterus entfernt hat, ist im Kirchenrecht potent!).
Beim persönlichen Gespräch vor der Ehe hat der Priester oder Diakon mit jeder der beiden Personen unter vier Augen zu sprechen und dabei die Frage zu stellen, ob die für die Ehe notwendigen körperlichen Voraussetzungen gegeben sind. Erfolgt hier keine EINDEUTIGE Antwort, muss ein fachärztliches Gutachten eingeholt werden (das macht auch das Kirchengericht, wenn eine Ehe aus einem solchen Grund annulliert werden soll). Sollte beim ärztlichen Attest eine Transsexualität festgestellt werden, kann eine kirchliche Trauung NICHT vollzogen werden
. ...
[Fettmarkierungen durch mich]

Angel (im Sinne von SCHEIN-heiligkeit)

OT: Doch natürlich dürfen auch in der röm-kath bzw österr Kirche Männer und Frauen einen gegengeschlechtlichen Rolleyes Partner mit unterschiedlichem (oder ohne einem) Glaubensbekenntnis kirchlich heiraten, sogar mit muslimischem - die Frage bleibt aber auch hier, wie offen der jeweilige Pfarrer ist, denn ursprünglich war es eben auch "Pflicht", die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder in christlichem resp röm-kath Glauben zu erziehen, wenn man christlich/katholisch heiratete...
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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