Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #6
und wie sieht das ganze aus, wenn man zwar in wien wohnt, aber nicht hier geboren wurde? kann ich trotzdem den antrag bei der ma35 stellen oder muss ich mich mit meinem geburtsstandesamt rumschlagen?
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von versuchsanordnung - 13.03.2012, 21:10
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von versuchsanordnung - 13.03.2012, 21:35
RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung - von versuchsanordnung - 14.03.2012, 12:05

Gehe zu: