Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018
RE: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018
Beitrag #15
Natürlich ist der Text "sehr schlecht", das hat ja bereits Lydia mit dem 2. Link im Eingangssposting versucht aufzuzeigen - ich hab mir anschliessend erlaubt, diese Bewertung gleich zu zitieren (unterhalb erneut); Da wird zwar nicht direkt das Wort "Umwandlung" in Frage gestellt, allerdings indirekt über das in einen Topf Werfen von TS/IS mit allen anderen TG; Weiters: würde nämlich die "Selbstaussage" endlich anerkannt, dann müsste auch die Bezeichnung "umwandeln, Umwandlung" konsequenter Weise weichen...

Wenn es nämlich endlich auch offiziell heißen würde, dass es sich bei sog Transsexuellen (bzw Intersexuellen) im Unterschied zu sonstigen Transgender um eine Frau (mit ugs Geburtsfehler männlichem Körper) bzw einen Mann (mit ugs Geburtsfehler weiblichem Körper) handelt, dann muss da nichts "umgewandelt", sondern eben angeglichen bzw angepasst werden; Das muss unabhängig von den restlichen Bedürfnissen von Transgender im Allgemeinen gesehen / erfasst werden...
(06.03.2018, 11:06)Bonita schrieb:
...

(06.03.2018, 10:21)Katzenmutti Lydia schrieb: ... und hier:
https://de-de.facebook.com/atme.ev/posts...4173321454

Zitat:Bewertung:

Die Entschliessung des EU-Parlaments geht in die richtige Richtung, da sie die TTI-Themen anspricht, basiert aber auf einem geschlechterdeutenden Weltbild. Die Grundlage des Textes ist nicht ausreichend. Es wird nicht von LSBTTIQ gesprochen, sondern von LGBTI. Dahinter verbirgt sich in der Regel eine Missachtung der Rechte von Menschen mit Transsexualität. Auch wenn in dem Text "Transsexualität" in der Einleitung genannt wird, geht es anschliessend um "Transgender-Identitäten" und "Gendervarianz" und nicht um Transsexualität. Damit ergeben sich folgende Lücken:

a) Transsexuelle Menschen wissen über eine körperliche Abweichung zu ihrem Geschlecht Bescheid. Es braucht eine medizinische Versorgung, die Transsexualität in den Mittelpunkt der Behandlung stellt und nicht die Abfrage von "Gender Identitäten". Da braucht es medizinische Sicherheit. Der Text erwähnt dies nicht.

b) Kinder mit abweichenden Körpern, die unter diesen leiden, existieren. Zu Menschenrechten gehört auch, die medizinische Versorgung sicher zu stellen (Recht auf Gesundheit).

c) Transsexualität zu einer Frage der "Geschlechtsidentität" zu machen, ist bereits ein reparativer Ansatz und der Versuch einer Umpolung. So sind Frauen mit Transsexualität keine biologischen Männer mit abweichender Genderidentität. Sie werden ausgehend des Ansatzes der Psychosexologie aber weiterhin so behandelt, und "Gender Varianz" immer noch in den Mittelpunkt der medizinischen Behandlung gestellt (anstatt die Behandlung körperlicher Variationen).

d) Nachdem Lobbyorganisationen, die sich für "Transgender"-Belange ("Trans*personen) eingesetzt haben, aber das Thema Transsexualität vereinnahmt haben, in den letzten Jahren prominent vertreten waren, Menschen mit Transsexualität aber nicht zu Wort kamen oder bewusst ignoriert oder verleugnet wurden, stellt sich die Frage: Wann werden auch Menschen mit Transsexualität zu Wort kommen? Wann werden ihre Anliegen in der Politik ernst genommen?

Zu empfehlen wäre auch der EU, Transsexualität innerhalb von LGBTTIQ anzuerkennnen. Dies ist hier noch nicht der Fall. Die geschlechtliche Weltsicht, die hinter dem EU-Text steckt, basiert immer noch auf einem Weltbild, das die Selbstaussage von Menschen über ihr Geschlecht (und nicht ihre Geschlechtsidentität!) nicht anerkennt. Der Text ist damit inkonsequent.
...

[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. März 2018 - von Bonita - 16.03.2018, 04:50

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