"Nicht-binär" als Geschlechtseintrag zulässig?
RE: "Nicht-binär" als Geschlechtseintrag zulässig?
Beitrag #2
Rainbow 
das bei "inter/divers/offen" im gegensatz zu "m/w" explizit und ausschließlich auf physische eigenheiten abgestellt wird, hört sich für mich an wie z.b. früher mal der sterilisationszwang für transgeschl. menschen (zumindest in D), sprich: wie ein eingriff in die körperliche unversehrtheit. schließlich müßte trans person x mit entsprechendem geschl. selbstverständnis erst eine hormontherapie machen oder anatomische korrekturen vornehmen lassen, um z.b. dem kriterium "atypische entwicklung" zu entsprechen.
zufälligerweise... um solche transfälle von vornherein auszuschließen, ist z.b. in D der ganze trans-begutachtungskram etc. explizit binär ausgelegt.
 
und wenn ich das ganze so ganz gleichwertig auf "m/w" anwende... was ist z.b. mit frauen, die aufgrund von brustkrebs tragischerweise eine o. beide brüste verloren haben. eine anatomische atypische entwicklung, aufgrund derer sie nicht mehr weiblich, sondern, zumindest rechtlich, inter/divers/offen sind? als näxtes dann eine geschlechtsentwicklungspolizei, die überprüft, ob der körper (noch) dem eintrag entspricht?
 
na wie auch immer, irgendwie schnuppert das abstellen auf körperliche eigenheiten explizit bei "inter/divers/offen" sowie das inkludieren von transgeschl. entwicklungen ausschließlich für die kategorien "m/w" nach aufrechterhaltung des binären normativs, indem versucht wird, den davon abweichenden personenkreis so klein wie nur irgendwie möglich zu halten.
eine weitere kategorie ala "nicht binär" zu schaffen anstatt der dritten kategorie das inkludieren von transgeschl. menschen zu ermöglichen u. somit gleichwertiger gegenüber den kategorien "m/w" zu machen zementiert die versuchte normative aufrechterherhaltung von "m/w" nur. und was nun eine negativ-angabe, die sagt, was ich nicht bin (nicht-binär), über mich aussagt, sei mal dahingstellt. (mensch = nicht-pflanze? männlich = nicht-weiblich? etc.)
 
nixdestotrotz... ist die dann zumindest vorläufige anerkennung immernoch besser als die aktuelle komplettausgrenzung von nicht-binär. mal schauen, wie sich das ganze so einfädelt, gleiches gilt für D, siehe in der mache befindliches selbstbestimmungsgesetz.
 
inwieweit hier wie da  rechtlich u./o. medizinisch eine angreifbare ungleichbehandlung aufgrund des geschlechts, gerade vor den hintergründen "dritte kategorie" sowie cis/trans besteht... seufz, keine ahnung, es fühlt sich lediglich arg danach an. cis/binärer (macht-u.) herrschaftsanspruch at is best.

lex ende Smile
---------------------------------------------------------------------------------------------
"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."

Inter/Nonbinary?
pbs.twimg.com/media/DSkEWChWAAAu-FQ.jpg
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: "Nicht-binär" als Geschlechtseintrag zulässig? - von Falling Snow - 28.02.2023, 18:14

Gehe zu: