Medizinische Zwangsbehandlungen, Kirchenrecht vs. zivile Gerichtsbarkeit
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Beitrag #1
(04.09.2012, 20:52)Angelika schrieb: Zur Anregung die Geschlechteridentität ad absurdum zu führen, frage ich mich, ob Du hier tatsächlich die Identität gemeint hast, denn diese kann man ja wohl kaum durch Gesetze verändern, oder ob Du hier eher auf den juristischen Geschelchtsbegriff abzielst?

Sowohla als auch da beides bei einer gewissen Auffälligkeit zwangsweise gesetzlich geregelt Gesetzlich vorgeschrieben Medizinisch auch heute noch durch die Mediziner ohne Zustimmung einer betroffenen Person behandelt wird,
Diese Transidentität welche ab einem gewissem Alter sich auch auffällig zeigt endweder eben in einer Psychiatrie oder aber in den Arzt oder Facharztpraxen so sich einer der betreffenden Personen mal zu einem Arzt verirrt ohne einstimmung zustimmung oder gar information durch einen Arzt zur Behandlung initiert wird, letztendlich führt auch die Behandlung in einer Facharztpraxis oder eben Ordination bei einem Hausarzt innerhalb weniger Wochen im Normalfall direkt zwangsweise in die Psychiatrie wo die betroffenen weiter behandelt an den Genitalien Verstümmelt entrechtet entmündigt entwürdigt und sonstig ungesetzlich unmenschliches unter dem Mäntelchen fadenscheiniger Gesetze den Betroffenen angetan wird solange bis diese sich selbst umbringen oder durchdrehen und Amok laufen, ........... den rest könnt Ihr ja in den Nachrichten jeden Tag aufs neue sehen was da durch Genitalverstümmelung Weltweit getätigt täglich an Amokläufern durch die Normierungsmediziner produziert wird, ........... Siehe Braivik welcher möglicherweise nie selbst die Ursache für seinen Hass auf die Gesellschaft oder im speziellen auf die Beschnittenen und Beschneider durch seine Wahnsinnstat zum Ausdruck brachte, ................ Ich könnte mich irren jedoch glaub Ich kaum das Ich mich oder andere mit dieser Äusserung täusche, ............



(04.09.2012, 20:52)Angelika schrieb: Nun, dazu habe ich schon einmal geschrieben, dass dies deshalb derzeit nicht durchsetzbar ist, da am juristischen Geschlechtsbegriff sämtliche Frauenförderungen hängen. Würde man das juristische Geschlecht abschaffen, wäre dies das Ende von Quotenregelungen, Frauenpensionsantrittsalter, positiver Diskriminierung, und derglecihen, ohne dass die Frauen dafür die volle Gleichberechtigung, wie z. B. den glecihen Lohn für die gleiche Arbeit bekommen würden.



Die Frauen müssten also Nachteile in Kauf nehmen, ohne dass es in irgendeiner Form auch einen Vorteil für sie gäbe.



(04.09.2012, 20:52)Angelika schrieb: Erst wenn es tatsächlich einmal eine volle Gleichberechtigung der Frauen gibt, und zwar in allen Lebensbereichten, kann man über die Abschaffung des juristischen Geschelchtsbegriffens weiter nachdenken. Bis dahin aber ist es sinnlos.

Angelika weist und kannst Du Dir vorstellen das dafür seit Jahrtausenden Menschen wie Ich einer aber viele andere es auch sind getötet oder an den Genitalien verstümmelt wurden Misbraucht entwürdigt und entehrt wurden und werden zusätzlich noch als Missgeburt bezeichnet wurden und werden! jedoch solche Menschen normalen Menschen in vielen Dingen vor allen Dingen betreffend das soziale aber auch betreffend die Solidarität mit anderen Menschen Menschlich auch sonstig dermassen überlegen sind das viele sich fürchten vor Frieden Eintracht aber auch Härte zur durchsätzung eines solchen und lieber diese Menschen wie beschrieben verstümmeln entehren entwürdigen aber auch tötend vorgehen um etwas Hirnlose Körperkraft aber auch die scheinbare Überlegenheit der Lüge des Betruges oder sonstigen an Hirnlosem aber auch Übel demonstrieren zu wollen um die Rechtschaffenen Neutralen zu unterdrücken,

Ich frage mich mit dem Hinweis auf Frauenrechte ob den all dieses gesetzlich geregelt Medizinisch schändliche treiben aber auch all diese Gewalt das Grausame das Leiden ja sogar die Tötung von guten Menschen zu rechtfertigen ist um den Frauen gesonderte aber auch besondere Rechte innerhalb der Gesellschaft zugestehen zu wollen ???

Wen man all dies bedenkt kann man sich nur noch in die eigenen Hände stürzen um sich beim übergeben selbst zu erwürgen,

al

NeIra

S. A.
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Medizinische Zwangsbehandlungen, Kirchenrecht vs. zivile Gerichtsbarkeit - von Neira - 04.09.2012, 22:08

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