Geschlechtsangleichung im Gefängnis
RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #41
Aber ist die Rechtslage in de genau gleich?
Wie ist das dann ohne PÄ kommen die dann troz der GeschlechtAnpassung in Männer knast oder dann in denn maßregelvollzug ?
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #42
??????
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #43
Hallo

Möchte ja nicht unken aber hast du was ausgefressen weil dich das so interessiert ? Dann würd ich einfach bei einer Rechtsberatung mal nachfragen, die kennen sich mit der Gesetzeslage Vorort besser aus als wir hier in Ö.

LG Ann Lie
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #44
(21.06.2016, 21:31)Aniistar schrieb: Aber ist die Rechtslage in de genau gleich?
Wie ist das dann ohne PÄ kommen die dann troz der GeschlechtAnpassung in Männer knast oder dann in denn maßregelvollzug ?
Ich weiß jetzt nicht, was meine Vorposterin genau unter "Maßregelvollzug" versteht. In den sogenannten "Maßnahmenvollzug" (§ 21 österreichisches StGB) kommt man in Österreich dann, wenn man "unter dem Einfluss seiner geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad" eine nicht-ganz-leichte Straftat begeht und die Gerichtspsychiater zu dem Schluss kommen, dass sich so etwas wiederholen kann. Ich bin kein/e Psychiater/in, aber ich glaube, dass F-64.0 (allein) keinesfalls so eine "Abartigkeit" sein kann.

Im Maßnahmenvollzug kann man aber nicht landen, wenn es keinen Zusammenhang zwischen der Tat, wegen der man verurteilt worden ist, und einer psychischen Erkrankung gibt. Wird man, salopp gesagt, im Gefängnis verrückt oder kommt eine psychische Erkrankung dort heraus (kann auch F-64.0/Transsexualismus/Gender-Dysphorie sein), dann kommt man halt während der regulären Strafhaft in psychiatrische Behandlung (und die ist, leider, sicher nicht besonders gut oder gründlich). Wie schon geschrieben wurde, besteht auch während der Haft Anspruch auf Behandlung von F-64.0.

Sonst kommt es halt vor allem darauf an, ob man vor oder nach PÄ in Strafhaft kommt. Das ist schon hin und her diskutiert worden.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #45
Ein guter Artikel im heutigen Kurier zum Thema.

http://kurier.at/chronik/oesterreich/and...09.409.269

Das ist leider kein Einzelfall am Mittersteig. Geringe Strafe ausgefasst und die Maßnahme für geistig abnorme Rechtsbrecher, egal ob beim Urteil beschlossen oder erst während der Haft.
Zu F-64.0 kann schnell noch etwas Anderes dazukommen, wie auch in den ganz normalen zivilen Gutachten, die wir alle freiwillig und auf unsere Kosten erstellen lassen, damit die KKs auch sicher zahlen. Beispielsweise F-34.1, neurotische Depression, ist noch vergleichsweise harmlos, mit dem entsprechenden GAF - Wert jedoch nicht mehr.
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #46
Gilt das ganze auch in Deutschland?
Un der Artikel ist auf eine Art und Weise erschreckend
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #47
Dieses Thema ist zwar nicht mehr aktuell, aber die Fragestellung finde ich interessant. Zu diesem Thema möchte ich den Fall um die Chelsea Manning einbringen. Sie musste ihre Strafe in einem für Militärgefängniss für Männer verbringen:

Am 22. August 2013 äußerte Manning in einer Erklärung namens The Next Stage of My Life, sich seit der Kindheit als Frau zu fühlen sowie künftig Chelsea E. Manning zu heißen und mit weiblichen Pronomen bezeichnet werden zu wollen. Manning gab außerdem bekannt, so bald wie möglich eine Hormonersatztherapie beginnen zu wollen.[179] Die eigene Haftzeit musste Manning allerdings in Männeruniform gekleidet in einem Gefängnis für Männer verbringen; eine Hormonersatztherapie war dort nicht vorgesehen.[180]
Quelle: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Chelsea_Manning)

Ich finde den Umgang der Behörden mit ihr traurig. Sie ist eine meiner persönlichen Heldinnen

lg Sophia
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RE: Geschlechtsangleichung im Gefängnis
Beitrag #48
Interessantes Thema
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