Teilnahme am sportlichen Wettkampf
RE: Teilnahme am sportlichen Wettkampf
Beitrag #20
(04.06.2013, 16:58)Dascha schrieb: [hier gekürzt]
Das mit dem "Dispens" ist so eine Sache: auf "Dispens" hat niemand einen Anspruch. - Das ist so was wie Begnadigung, - eine Ausnahme für die konkrete Person.

Ich denke, ich werde hoch offiziell um so eine eben "Begnadigung" ansuchen. Männer, die Hodenkrebs oder einen Unfall hatten und deswegen quasi kastriert wurden, bekommen "Dispens" und dürfen soviel Testosteron nehmen, dass sie einen adäquaten Spiegel aufbauen. Ob mein Anliegen auch so "schutzwert" erscheint, wird sich nun zeigen.

Das dürfte auch der zielführendste Weg sein.

Ich habe mich mal kurz betreffend die Rechtslage in Österreich schlau gemacht. Das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 räumt in § 8 der Sportlerin oder dem Sportler das Recht auf eine medizinisch indizierte Ausnahmegenehmigung von der Einnahme verbotener Substanzen ein. Faktisch werden das wohl die damit zu befassenden medizinischen Sachverständigen entscheiden.

Ich gehe davon aus, dass das in Deutschland ziemlich genauso ist.

Pfff, das klingt ja ziemlich meschugge, was man in dem Gesetz so liest! Wenn man jemanden mit mehr als 400 mg Insulin in der Tasche erwischt, dann fehlt nur noch der entsprechende Vorsatz, um ihn bis zu sechs Monate einzusperren (§ 22a Abs.1 und 2 Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 iVm der Anlage zur Anti-Doping-Grenzmengenverordnung 2010)! Jede/r Diabetiker/in als Dopingmittel-Dealer/in unter Generalverdacht? Der Spitzensport ist schon eine verrückte Welt!


(04.06.2013, 16:58)Dascha schrieb: Wenn nicht, könnte ich mit der Absage an die Öffentlichkeit gehen. Ich habe zwar keinen "Anspruch" auf Begnadigung, aber vielleicht könnte ich was bewirken. Für mich war der weibliche Körper falsch - krank - behindert, wie ein Körper der seine Hoden durch einen Unfall verloren hat. Also kann man mich ruhig genauso behandeln, wie jeden kranken Mann.

Grundsätzlich stimme ich dir zu. Aber nicht jede sachlich begründbare Differenzierung (zwischen Trans- und Bio-Männern im Leistungssport etwa) ist zwingend eine verbotene Diskriminierung. Es könnte etwa darauf ankommen, ob es möglich ist, deine Hormonzufuhr zuverlässig und praktikabel zu überwachen. In jedem Fall würdest du wohl mit entsprechenden Auflagen und einem strengen Überwachungsregime leben müssen.
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