HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
Beitrag #1
Presseinformation:
Partnerschaft kann nun auch außerhalb der Amtsräume begründet werden
Beschränkung wegen sexueller Diskriminierung aufgehoben
Die Festlegung, dass eingetragene Partnerschaften „nur in den Amtsräumen“ und – im Vergleich zur Eheschließung – nicht auch außerhalb begründet werden dürfen, ist diskriminierend und daher verfassungswidrig. Dies hat der Verfassungsgerichtshof nun entschieden. Die entsprechende Passage im Personenstandsgesetz ist aufgehoben, eine Reparaturfrist gibt es nicht.
Der Verfassungsgerichtshof hält in seiner Entscheidung fest, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen nicht nur unter den Begriff des „Privatlebens“, sondern, wenn die Personen in einer gleichgeschlechtlichen de-facto Partnerschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben, auch unter den Schutz des „Familienlebens“ nach der Europäischen Menschenrechtskonvention fallen. Für eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft bedarf es deshalb besonders schwerwiegender Gründe für eine Rechtfertigung. Eine sachliche Rechtfertigung dafür, dass die eingetragene Partnerschaft nur in den Amtsräumen, die Ehe aber an jedem anderen der Bedeutung der Institution entsprechenden Ort begründet werden darf, gibt es nicht. Die aufgehobene Regelung diskriminiere daher Partnerschaftswerber aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, so der Verfassungsgerichtshof.

Presseinformation vom 4. Juli 2013
Zahl der Entscheidung: G 18, 19/2013
1010 Wien, Freyung 8
Österreich
Mag. Christian Neuwirth
Sprecher des Verfassungsgerichtshofes

EDIT meinerseits: Schón langsam geht es ja weiter, sehr zum Leidwesen aller Gralshüter dieser Republik. Jetzt fehlt nur noch die völlige Gleichstellung samt EHE- Schliessung!
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RE: HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
Beitrag #2
(04.07.2013, 16:13)Ulli schrieb: [hier gekürzt]EDIT meinerseits: Schón langsam geht es ja weiter, sehr zum Leidwesen aller Gralshüter dieser Republik. Jetzt fehlt nur noch die völlige Gleichstellung samt EHE- Schliessung!

Leider muss ich den Optimismus etwas dämpfen.

Presseaussendung des RKL vom 8.7.2013: VfGH hebt Amtsräumezwang auf - Regierung führt ihn wieder ein

Tatsächlich gilt ab 1. November 2013 § 25 des neuen Personstandsgesetzes 2013 (PStG 2013), der wiederum ausdrücklich die Begründung der EP "in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde" vorschreibt.

Es wird also wahrscheinlich eine neuerliche "Un-Ehrenrunde" beim VfGH notwendig werden.....Angry

Vielleicht trauen sich, mit Rückendeckung ihrer Landesregierung, manche Bezirkshauptmannschaften und Magistrate diese - nunmehr bereits jetzt offenkundig verfassungswidrige Bestimmung - verfassungskonform zu interpretieren, sprich: zu ignorieren. Alle aber ziemlich sicher nicht.
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RE: HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
Beitrag #3
Das sehe ich nicht so, ganz bestimmt nicht! Es wird mit Sicherheit genügend verpartnerungswillige Paare geben, welche sich auf dieses Urteil berufen werden. Selbst der konservativste Bürgermeister im tiefsten Tiroler Tal kann sich dem nicht entgegestellen. Natürlich werden die Erz Schwarzen alles versuchen dies zu verhindern. Ich rate daher allen - wenn so estwas diskriminisirendes passieren sollte - mit Klage beim VfGH zu drohen und dies auch nötigensfalls auch durch zu ziehen.

Ich kann bzgl. meiner PÄ ein Lied davon singen: Da bedurfte es auch einiger "Überzeugungsarbeit"! Letztendlich wollten die das einfach vom Tisch haben. Geht doch! Man muss nur auf seine Rechte pochen. Und galub mir eines: KEIN Bürgermeister - wo immer auch in diesem Lande - will deswegen in der Presse stehen und folgende fiktive Schlagzeile lesen: "Bürgermeister von XXX aus XXX verweigert Trauung in den vorgesehenen Räumen trotz VfGH Urteil!

Mit Sicherheit wird jeder dieser Ignoranten verklagt werden und wenn ich da höchstpersönlich mitwirken muss!

Dass es gewissen Kreisen und der Kirche sehr bitter aufstösst ist schon klar, aber es ist mal wieder ein Etappensieg zur vollständigen Gleichberechtigung, der Rest folgt auch noch - es wird nimmer lange dauern, zB. in Holland gibt es das schon lange und ist usus. UND: Keiner regt sich mehr darüber auf - auch nich die regierende Rechte!
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RE: HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
Beitrag #4
(11.07.2013, 15:25)Ulli schrieb: Das sehe ich nicht so, ganz bestimmt nicht! Es wird mit Sicherheit genügend verpartnerungswillige Paare geben, welche sich auf dieses Urteil berufen werden. Selbst der konservativste Bürgermeister im tiefsten Tiroler Tal kann sich dem nicht entgegenstellen.
[hier gekürzt]
Dass es gewissen Kreisen und der Kirche sehr bitter aufstösst ist schon klar, aber es ist mal wieder ein Etappensieg zur vollständigen Gleichberechtigung, der Rest folgt auch noch - es wird nimmer lange dauern, zB. in Holland gibt es das schon lange und ist usus. UND: Keiner regt sich mehr darüber auf - auch nich die regierende Rechte!

In der Sache stimme ich der Vorposterin voll und ganz zu.

Eine EP wird allerdings nicht am kommunalen Standesamt geschlossen, also wird da, mit Ausnahme der Statutarstädte, kein gewählter Bürgermeister mitmischen. Das ist Sache der Bezirksverwaltungsbehörden, also von Berufsbeamtinnen und -beamten, die hier dem Landeshauptmann (bzw. dem sonst zuständigen Mitglied der Landesregierung) und in oberster Instanz der Bundesministerin für Inneres unterstehen.

Und diese Diskriminierung (keine Verpartnerung am Standesamt) ist vom Verfassungsgerichtshof in der Sache B 121/11 u.a. am 9. Oktober 2012 ausdrücklich gebilligt worden.

Und da die ÖVP darauf bestanden haben soll, das neue Personenstandsgesetz mit demselben Wortlaut wie das alte zu beschließen, rechne ich mit weiterem hinhaltenden Widerstand von dieser politischen Seite. Obwohl, auch da hat Ulli sicher Recht, die Rechtslage bereits jetzt klar ist, und man daher nicht fürchten müsste, das Gesetz zu brechen, wenn man seinen verfassungswidrigen Wortlaut ignoriert. Vielleicht wird das z.B. in Wien sogar geschehen (wenn die Innenministerin keine gegenteilige Weisung erteilt).

Sonst rechne ich aber eher damit, dass die ÖVP eine neue "Runde" beim VfGH verlangen wird. Ergebnis bereits jetzt klar. Rolleyes
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RE: HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
Beitrag #5
Natürlich wird die ÖVP Widerstand leisten, - auch mit winkeladvokatischen Übungen versuchen dies zu verhindern, oder zumindest hinaus zu zögern. Bis halt nix mehr geht. Aber die Erfahrung lehrt: Die Betonierer der rechten Reichshälfte haben in den letzte Jahren ein ums andere Mal eine auf den Kopf bekommen. Genauso wird es auch diesmal wieder sein, auch wenn s sehr wenige Menschen tangiert.
Ob sich die Mikl-Leitner traut eine Weisung gegen ein VfgH Urteil zu erteilen wage ich zu bezweifeln, ihre Vorgängerin (Schotter Mitzi) ist da ja auch schon gehörig eingefahren (Weisung PÄ- Änderung)!! Die wird sich also hüten VOR der Wahl in ein gleichgelagertes Fettnäpfchen zu treten. Auch denke ich nicht dass wie seinerzeit eine Sektionsleiterin als Bauernopfer herhalten muss. Man wird"s einfach ignorieren , zähneknirschend zur Kenntnis nehmen - aus wahltaktischen Gründen, wetten?

Oder gibt es diesbezüglich schon eine Stellungnahme, welche ich mir entgangen ist? Aber jetzt sind ja eh Sommerferien, da ist denen das net so wichtig! Aber den Dorfkaisern.......?
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RE: HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
Beitrag #6
(11.07.2013, 17:16)Mike-Tanja schrieb: Und da die ÖVP darauf bestanden haben soll, das neue Personenstandsgesetz mit demselben Wortlaut wie das alte zu beschließen, rechne ich mit weiterem hinhaltenden Widerstand von dieser politischen Seite. Obwohl, auch da hat Ulli sicher Recht, die Rechtslage bereits jetzt klar ist, und man daher nicht fürchten müsste, das Gesetz zu brechen, wenn man seinen verfassungswidrigen Wortlaut ignoriert. Vielleicht wird das z.B. in Wien sogar geschehen (wenn die Innenministerin keine gegenteilige Weisung erteilt).

Sonst rechne ich aber eher damit, dass die ÖVP eine neue "Runde" beim VfGH verlangen wird. Ergebnis bereits jetzt klar. Rolleyes

warum muss der sch*** denn nun wirklich sein?ist das verfassungsgericht nicht das oberstgericht,das seine meinung schon gesagt hat?hat die oevp so wenig respekt vor der justiz?kann man in oesterreich zB als innenministerin straflos die verfassung nicht beachten? Dodgy klingt fuer mich irgendwie nach "bananenrepublik"!
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RE: HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
Beitrag #7

Laut heutigen Medienberichten (siehe: ORF-Radio Ö1) wird die Innenministerin per Erlass an die ihr unterstehenden Behörden anordnen, den Wortlaut von § 25 PStG 2013 ("in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde") verfassungskonform auszulegen, sprich: zu ignorieren.

Nach den Nationalratswahlen soll dann eine "Reparatur" des Gesetzes selbst in Angriff genommen werden. Die ÖVP zieht sich also auf die vom VfGH abgesegnete Verteidigungslinie des "Aber nicht auf dem Standesamt!" zurück. Undecided
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RE: HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
Beitrag #8
Das hab ich ja gesagt, die ÖVP blockiert solange es geht und nachher kann sie ja Ihrem Klientel sagen: Wir haben"s eh probiert! Die fahren nun doch die Taktik welche ich nicht erwartet hätte. Haben die soviel Angst? Demokratiepolitisch ist es schon bedenklich - von einer "Volkspartei" ein VfGH Urteil per Weisung zu ignorieren! Das grenzt ja schon an Verhöhnung. Nunmehr gibt es nach dem Frauenpensionsalter wieder einen aufgelegten Elfmeter, weil die Gegenseite (SPÖ, Grüne) werden mit Sicherheit das Thema auschlachten bis zur Wahl, das ist ganz sicher!
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RE: HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
Beitrag #9
Bedenklich aber auch Bedauerlich was seitens der Schwarzen so abgeht gegen Transgender innerhalb Österreichs im Allgemeinen, dieses lässt mich an den Europäischen Gerichtshof denken um die Menschenrechte von Transgendern mittels Europäischer oder Internationaler Gerichte für sich in Österreich aufhaltende Transgender von diesen Internationalen Gerichtshöfen einklagen zu lassen, .......

Im grunde genommen hat sich überhaupt nichts geändert zum Positiven in diesem Schei... Land welches von Hinter...... regiert wird,...., meine Mutter hatte einst auch in einem Ministerium gearbeitet, ........ und glaubt mir was Ich dadurch so alles erfahren durfte grenzt Staatliche Verbrechen im allgemeinen, ....... im besonderen jedoch mittels Ministerweisung nicht aus, ......., ... [OT gekürzt]


al

Ella

[OT gekürzt]
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RE: HOT NEWS: VfGH Entscheid zur eingetragenen Partnerschaft
Beitrag #10
(07.08.2013, 09:02)Ulli schrieb: Das hab ich ja gesagt, die ÖVP blockiert solange es geht und nachher kann sie ja Ihrem Klientel sagen: Wir haben"s eh probiert! Die fahren nun doch die Taktik welche ich nicht erwartet hätte. Haben die soviel Angst? Demokratiepolitisch ist es schon bedenklich - von einer "Volkspartei" ein VfGH Urteil per Weisung zu ignorieren!
liest du eigentlich,was andere posten,oder zeterst du gleich los?so wie es deinen vorurteilen entspricht?
ich habe den orf-beitrag so verstanden:das gesetz gilt als waeren verpartnerungen ueberall erlaubt.also sind sie ueberall erlaubt.

ist doch gut?oder?wollte der vfgh doch genauso.
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