PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #12
(31.10.2013, 15:10)Tanya15 schrieb: Liebe Bonita .

Ich habe mit meiner Mutter geredet und gefragt ob ich in ein Register eingetragen bin Smile

Es geht mir darum zu wissen wie ich das alles Beantragen muss und so weiter.

Es ist eine ganz simple Sache: Ohne Eintragung von Geburt (und Geburtsgeschlecht) in die Register eines österreichischen Standesamts kann auch kein österreichisches Standesamt an einer solchen Eintragung etwas ändern. Dann wäre Tanya15 auf die deutschen Behörden und das Verfahren nach dem dt. TSG angewiesen - womit es Probleme gäbe. Denn Tanya15 ist Österreicherin, und in Österreich gibt es ein Verfahren zur Anerkennung des Identitätsgeschlechts (= Fehlen der Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 dt. TSG).

Falls Tanya15, wovon ich ausgehe, in Österreich - vielleicht sogar in Wien - eingetragen worden ist, wäre die Zuständigkeit klar. Falls nicht, müsste man überlegen, wie man das möglichst schnell nachholt. Nach erfolgter PÄ in Österreich schickt man einfach eine neue Geburtsurkunde an das Standesamt Landstuhl (bzw. die österreichische Personenstandsbehörde macht eine entsprechende Mitteilung wahrscheinlich sogar von Amts wegen), und die ändern auch die dortige Eintragung.
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung - von Mike-Tanja - 31.10.2013, 16:23

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