PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #16
Wenn ich das jetzt nun richtig Verstehe.Wird dies eine Glücksache,troz der Einwilligung der Eltern.

Das zu beantragen ist keine Große Sache von Deutschland aus,auch die Gebühren sind noch In Ordnung.Ich kann nur hoffen dass das Personenstandamt keine Probleme macht und das Genehmigt.

Aber ich meine warum sollte man dass einer 16 Jährige Person mit 2 Gutachten und einer Hormonbehandlung + Die Einwilligung der Eltern solch ein Antragen ablehnen ?

Mit freundlichen Grüßen
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RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung - von Tanya15 - 22.11.2013, 21:32

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