Operation Änderung des Geschlechts
RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #4
Es darf wohl kein Mensch gezwungen werden, den Namen und/oder Personenstand ändern zu müssen, um eine Hormon-Therapie(-Freigabe) und/oder eine GaOP (geschlechtsangleichende Operation) zu beginnen bzw zu erhalten;

Wichtig ist wohl nach wie vor ein entsprechendes (psycho/therapeutisches) Gutachten, welches man idR aber eben auch für eine Namens- bzw Personenstands-Änderung benötigt;

So einen Fall - also kein NÄ/PÄ-Wunsch vor Angleichungen - wird es idR nicht geben; Denn welche Trans*Person, die ohnehin eine Hormon-Therapie bzw GaOP im Sinn hat, "verzichtet" auf eine NÄ bzw PÄ - egal ob nun vor oder (wie früher üblich) nach einer (körperlichen) Angleichung?!

Darf gefragt werden, was Du überhaupt vorhast, wenn Du schon so explizit fragst? Ich nehme doch an, dass Du nicht etwa eine "körperliche" Transition inkl Hormonen und vorallem einer GaOP (!) vorhast, jedoch keine Namens- bzw Personenstands-Änderung?!

"Nur" Hormon-Therapie ohne NÄ/PÄ-Wunsch wäre ja noch verständlich, aber zusätzlich "mit" GaOP ist schon sehr ungewöhnlich...
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RE: Operation Änderung des Geschlechts - von Bonita - 27.06.2014, 10:12

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