Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess
RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014)
Beitrag #6
hallo Bonita,


danke für die rasche antwort!
ich bekam bislang die info dass psychiatrische gutachten erforderlich sind, welche grundsätzlich vom patienten bezahlt werden müssen und diese einige hunderte € betragen-eine auch für die hormonfreigabe bereits.
jedoch aber ist der begriff "gutachten" in dem gesamten neuen text, wie ebenfalls auch auf der tabelle, gar nicht zu finden.
daher ist mir leider nicht klar, wie oft diese "psychiatrische gutachten" und wofür nun genau erfolgen müssen, sodaß ich die summen addieren könnt und sagen, ok in etwa so viel würde es am ende ausmachen.
sind die indikationsstellungen kostenpflichtig?
oder die konsensbeschlüsse? bzw die zusammenfassungen?

ich würde nur gerne wissen was an finanziellen ausgaben auf mich zukommt
bislang klar ist mir nur, dass die personenstandsänderung kosten verursacht, da man ja neue ausweise etc neu ausgestellt braucht. aber wie hoch diese ausgaben insgesamt sind, ist mir auch noch nicht bewusst. gehört jetzt aber auch nicht in diesen thread.
ich meine nur, ich hätte gern am anfang meines weges unbedingt gern gewusst, wieviel € ich haben muss um ihn auch zu ende machen zu können.


danke und lg, newt
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RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (22.7.2014) - von newt - 26.08.2014, 13:23
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