Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess
RE: Ö / BM f Ges: Empfehlungen f d Behandlungsprozess (03.07.2017)
Beitrag #49
(03.01.2018, 21:11)Patricia1975 schrieb: [hier gekürzt]

Dafür ist aber auch ein "Fallführer" ganz klar im Gesetz vorgesehen, der/die dich da durch bringt.
Wie ist das, bitte, gemeint?

Es gibt in Österreich, anders als in Deutschland, kein Gesetz, das die Transition in medizinischer oder rechtlicher Hinsicht regelt. Es wäre nicht gegen das Gesetz, wenn eine PÄ rein aufgrund einer PV (Parteienvernehmung) in Verbindung mit einem Augenschein der Standesbeamtin bzw. des Standesbeamten (--> äußeres Erscheinungsbild, Annäherung an das Identitätsgeschlecht) bewilligt würde. Beides sind im Verwaltungsverfahren gesetzlich vorgesehene, frei zu würdigende Beweismittel. Man braucht von Gesetzes wegen kein psychologisches Gutachten o.ä., auch die glaubwürdige Versicherung der Antragstellerin, sich diversen Therapien (Psychotherapie, HRT) zu unterziehen und im Identitätsgeschlecht fest verankert zu sein, kann genügen.

Der ganze Richtlinien-Hokuspokus hat aus meiner Sicht einen Hauptzweck: möglichst vielen Angehörigen von Gesundheitsberufen ein Gschaftel und damit eine Verdienstmöglichkeit zu sichern. Nebenzweck ist es, den Beamten der Personenstandsbehörden komplizierte Entscheidungen abzunehmen und die PÄ prozessual auf die Frage der Vorlage diverser "Papiere" , die man sich halt vorher "besorgen" muss, zu reduzieren.
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