Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund
RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund
Beitrag #4
Und einmal mehr: Ehe ist brandgefährlich.

In diesem Fall: Was, wenn TG Neigung in Pupertät vorhanden war, der Beschuldigte aber zum Zeitpunkt der Heirat diese für "überwunden" hielt, und es später nur deshalb zu einem "Rückfall" kam, weil die Ehefrau dem Ehemann kein befriedigendes Eheleben ermöglichte?

Wäre zumindest eine Strategie.

LG
Um die Welt in einem Sandkorn zu sehn,
und den Himmel in einer wilden Blume,
halte die Unendlichkeit in deiner Hand
und die Stunde rückt in die Ewigkeit.

-= VERITAS VINCIT =-
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RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund - von Madleine - 05.08.2014, 02:36
RE: Ehe: TS als Aufhebungs- und Verschuldensgrund - von Cappuccetto - 10.08.2014, 11:33

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