Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #11
(15.10.2014, 00:05)Elisabeth I. schrieb: Nochmals auf den falschen § 16 PStG 1983 statt § 41 PStG 2013 zurückkommend, um die Absurdität des unwichtigen Nebenschauplatzes in dem offenen Brief an die Ministerin sowie in der Petition exemplarisch darzustellen:

Klar, das falsche zitieren des Paragraphen ist unwichtig. Es verdeutlicht aber wie ernsthaft an den Empfehlungen gearbeitet wurde.

(15.10.2014, 00:05)Elisabeth I. schrieb: Selbst die "Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen", verantwortlich für diese Seite, hat verabsäumt auf den aktuellen § 41 PStG 2013 nachzuziehen.

So what aber auch.

Es ist doch ein Unterschied, wenn eine Homepage nicht aktualisiert wurde oder wenn ein ganz aktueller Text, an dem angeblich Juristen aus zwei Ministerien beteiligt waren (u.a. das BMI!), das neue PStG nicht zur Kenntnis nimmt.

Aber auf diesem "unwichtigen Nebenschauplatz" können wir immerhin den
1. Erfolg unserer Kritik an den Empfehlungen
verbuchen: Das BMG hat gestern in der PDF den Paragraph korrigiert! Dabei wurde allerdings das Veröffentlichungsdatum "Stand 1.10.14" nicht angepasst.
Immerhin: Seit Juli gibt's jetzt schon vier Versionen der Empfehlungen. Das BMG übt weiter Shy .
WWW
Zitat

RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #12
(16.10.2014, 11:22)Eva schrieb:
(15.10.2014, 00:05)Elisabeth I. schrieb: Nochmals auf den falschen § 16 PStG 1983 statt § 41 PStG 2013 zurückkommend, um die Absurdität des unwichtigen Nebenschauplatzes in dem offenen Brief an die Ministerin sowie in der Petition exemplarisch darzustellen:

Klar, das falsche zitieren des Paragraphen ist unwichtig. Es verdeutlicht aber wie ernsthaft an den Empfehlungen gearbeitet wurde.

Sorry, aber das ist schlichtweg Unsinn. Du kannst doch nicht wirklich allen Ernstes die Ernsthaftigkeit, mit der an einem ministeriellen Schriftstück gearbeitet wird, an dem Übersehen festmachen, einen während der Entstehungsphase von einer alten auf eine neue Gesetzeslage veränderte Paragrafenzahl anzupassen.

Eva schrieb:Es ist doch ein Unterschied, wenn eine Homepage nicht aktualisiert wurde oder wenn ein ganz aktueller Text, an dem angeblich Juristen aus zwei Ministerien beteiligt waren (u.a. das BMI!), das neue PStG nicht zur Kenntnis nimmt.

Mei, das hat doch nichts mit "nicht zur Kenntnis nehmen" zu tun - derartige Fehler sind schlichtweg juristischer Alltag. Das kommt ebenso in Gesetzestexten vor (manchmal wird es noch rechtzeitig im Parlament - Nationalrat oder Bundesrat - und vor "Abdruck" im BGBl. entdeckt; manchmal bleiben die redaktionellen Fehler dann drinnen im Gesetz/der Verordnung. Oft genug sind im RIS Anmerkungen zu solchen Fehlern zu finden.), wie es eben auch in ministeriellen Schriftstücken vorkommt, wie aber letztlich auch in der Judikatur. (Mike-Tanja als Juristin könnte da sicherlich die ein oder andere Schnurre zum Besten geben.)

Siehe auch mein hier im Thread gebrachtes Beispiel:
(12.10.2014, 02:39)Elisabeth I. schrieb: Sowas kommt öfters vor - sogar in Gesetzen selbst passieren derartige Fauxpas. (Als Beispiel aus dem PStG und fast TG-relevant sei angeführt: Dass die geschlechtsspezifische Vornamensgebung nur auf im Ausland eingetretene Personenstandsfälle zutrifft, wurde weder mit irgendeiner Novelle des PStG 1983 (§ 21 Abs 2 iVm § 2 Abs 2) noch mit dem PStG 2013 (§ 13 Abs 2 iVm § 35 Abs 2) korrigiert.)

Also nochmals: So what!

Eva schrieb:Aber auf diesem "unwichtigen Nebenschauplatz" können wir immerhin den
1. Erfolg unserer Kritik an den Empfehlungen
verbuchen: Das BMG hat gestern [= 15.10., Anm. E.] in der PDF den Paragraph korrigiert!

Bravo, welch' ein Erfolg aber auch.

Langsam orte ich auch bei euch ein gewisses Maß an Verständnisresistenz und Realitätsverlust:
Wie von mir vorausgesagt, habt ihr damit den Fokus von eurer Hauptkritik nur auf diesen unwichtigen Nebenschausplatz gelenkt. Und das Gesundheitsministerium lacht sich nun eins, dass ihr euch über diese redaktionelle Korrektur freut. Inhaltlich erreicht habt ihr damit hingegen null und nichts.

Eva schrieb:Dabei wurde allerdings das Veröffentlichungsdatum "Stand 1.10.14" nicht angepasst.
Immerhin: Seit Juli gibt's jetzt schon vier Versionen der Empfehlungen.

Da nicht nur das Veröffentlichungsdatum nicht angepasst wurde, sondern das Dokument immer noch unter dem selben Dateinamen abrufbar ist, gibt es weiterhin nur drei Versionen. Eine unsichtbare Version 3.1 wenn du so willst.

Der "Streich", den euch das Gesundheitsministerium mit dieser kleinen Änderung gespielt hat, ist nicht zu verachten:
Konterkariert dies doch nun sowohl euren hochgespielten (und auch via TransX-Newsletter versendeten) offenen Brief an die Ministerin, als auch eure ePetition. Die Leute, die nun neu drüberstolpern und die bisherge Entwicklung nicht mitbekommen haben, werden im Vergleich mit dem BMG-PDF verwundert den Kopf schütteln und sich fragen, was das soll.

Eva schrieb:Das BMG übt weiter Shy .

Ihr solltet auch üben. Üben, wie sinnvoller und wirkungsvoller Aktionismus geht.

Meine Hauptkritik an eurem offenen Brief und der für ein derartiges "Orchideenthema" völlig untauglichen ePetition gilt weiterhin, siehe insb. in Beitrag #7 u.a.:
(13.10.2014, 21:35)Elisabeth I. schrieb: Ich kann den Sinn dahinter nicht erblicken, außer dem, dass ihr die gemeine Volksseele reizt, die ohnehin nicht versteht, was da gefordert wird. Und ehrlich: Wäre ich unbedarfte Außenstehende, die mit der Petition angesprochen werden soll, ich wüßte auch nicht was ihr mit dieser P. erreichen wollt. Der Text ist aus meiner Sicht für Unbedarfte konfus und nicht minder dilletantisch, als die angegriffenen "Empfehlungen".

Und selbst mir, als Nicht-Außenstehende, will sich nicht wirklich erschliessen, was euer Ziel dabei ist (außer der lauthals schreienden Geißelung "Das Gesundheitsministerium will Transgender unheilbar pathologisieren!" und der pauschalen Forderung, die "Empfehlungen" müssen weg):
(13.10.2014, 21:35)Elisabeth I. schrieb:
(12.10.2014, 17:59)Eva schrieb: Es ist nicht zu erwarten, dass das Gesundheitsministerium diese Position [gemeint: "Diese Empfehlungen sind nicht im Zusammenhang mit der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen. Dies ist Verhandlungsgegenstand der Vertragspartner."; Anm. E.] ändert. Daher müssen wir die gesamten Empfehlungen los werden.

Ach! (Nur) Um diese Beteuerung/Position geht es euch also.
Allein: Davon lese ich kein Wort - weder in eurem offenen Brief an die Ministerin, noch in der oPetition. Umsomehr beginne ich mich immer mehr zu fragen, was ihr mit diesem mMn stümperhaft umgesetzten Aktionismus wirklich erreichen wollt.
Zitat

RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #13
(17.10.2014, 01:35)Elisabeth I. schrieb: [hier gekürzt] Umsomehr beginne ich mich immer mehr zu fragen, was ihr mit diesem mMn stümperhaft umgesetzten Aktionismus wirklich erreichen wollt.

So, jetzt haben TransX und die Unterstützer/innen der Petition ordentlich Watschen bekommen. Soll sein!

Ich verstehe aber eines nicht ganz: geht es dieser Kritik um das strategische Ziel (die hoppatatschigen Behandlungsrichtlinien) oder um die taktische Umsetzung der Strategie (z.B. das Mittel der Online-Petition und des offenen Briefes)?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
WWW
Zitat



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