Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #1
Das Gesundheitsministerium will Transgender unheilbar pathologisieren!

TransX fordert das Gesundheitsministerium zur Rücknahme der neuen Behandlungsrichtlinien für Trans*Personen auf.

Nach den Krankheitsdiagnosen ICD und DSM besteht das T*Leiden aus der Divergenz von zugewiesenen und empfundenen Geschlecht. Wer sein Geschlecht zufrieden wechselt, ist nicht mehr krank. Das Gesundheitsministerium pathologisiert auch diese Personen. Nach den „Empfehlungen für den Behandlungsprozess bei Geschlechtsdysphorie bzw. Transsexualismus nach der Klassifikation in der derzeit gültigen DSM bzw. ICD“ muss schon im diagnostischen Prozess eine unheilbare Transsexualität prognostiziert werden.

Mehrere Stellen der Empfehlungen sind ebenso dilettantisch. Sie fordern Psy*s absurde Stellungnahmen ab, greifen in Bereiche des Innenministeriums ein und sind dank des Vorliegens internationaler Empfehlungen eine provinzielle Groteske. Österreichs Transgender brauchen keine Sonderbehandlung!

TransX fordert in einem offenen Brief an Gesundheitsministerin Dr.in Sabine Oberhauser, die unter ihrem Vorgänger verfassten Empfehlungen zurückzuziehen und die internationalen Standards of Care auch in Österreich anzuerkennen.

Bitte unterstütze auch du unser Anliegen und unterschreibe unsere Online-Petition!
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RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #2
Um ehrlich zu sein, ich verstehe eure (TransX) Aufregung um diese "Empfehlung" nicht so ganz:

* Woran ihr den offenen Brief aufhängt, geht völlig am Kern der Sache vorbei: Der Nachweis des Vorliegens von DSM/ICD kommt in den "Empfehlungen" genau einmal vor - nämlich im Zusammenhang mit den vorgeblichen Erfordernissen für eine Personenstandsänderung.

* Was jedoch in den "Empfehlungen" in Hinblick auf das Personenstandsrecht drinnen steht, ist nichts als heiße Luft; oder, wie ihr das durchaus treffend auf der TransX-Website dargestellt habt: "Eine schlichte Kompetenzüberschreitung ist, dass das Gesundheitsministerium hier den Standesämtern empfiehlt, welche Indizien für die Prüfung eines Geschlechtswechsel heranzuziehen sind. Offensichtlich sollte dem Innenministerium ein Podium zur Artikulation seiner überholten Vorstellungen gegeben werden.
Sie (nämlich die Leute in den beiden Ministerien Gesundheit und Inneres) haben eben doch noch immer nichts aus den höchstgerichtlich kassierten beiden TS-Erlässen gelernt.

* Das Gesundheitsministerium hat nunmal den BeamtInnen der dem Innenministerium unterstellten Standesämtern nichts anzuschaffen. Und noch weniger haben derartige "Empfehlungen" personenstandsrechliche Auswirkung auf die Betroffenen, die sich um eine PStÄ bemühen, wie ja im Zuge der Aufhebung der TS-Erlässe ausreichend ausjudiziert wurde.

* Damit, dass ihr euch über den falsch geannten § 16 statt § 41 PStG dermaßen aufregt, rückt ihr einen formalen Nebenschauplatz in den unwichtigen Blickwinkel und lenkt von den wirklich wichtigen Dingen ab. Bis Oktober 2013 war es nunmal § 16 PStG 1983, erst danach § 41 PStG 2013 - hier wurde schlichtweg in der Endfassung der "Empfehlungen" vergessen redaktionell nachzuziehen.
Sowas kommt öfters vor - sogar in Gesetzen selbst passieren derartige Fauxpas. (Als Beispiel aus dem PStG und fast TG-relevant sei angeführt: Dass die geschlechtsspezifische Vornamensgebung nur auf im Ausland eingetretene Personenstandsfälle zutrifft, wurde weder mit irgendeiner Novelle des PStG 1983 (§ 21 Abs 2 iVm § 2 Abs 2) noch mit dem PStG 2013 (§ 13 Abs 2 iVm § 35 Abs 2) korrigiert.)

* Der wirklich relevante Punkt, den ihr jedoch nicht bemängelt, ist doch der, dass die ganze Quältour, entgegen den Beteuerungen ("Diese Empfehlungen sind nicht im Zusammenhang mit der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen. Dies ist Verhandlungsgegenstand der Vertragspartner.") letztlich (aus Betroffenensicht) nur dazu dient, um die Hormonbehandlung bzw. operative und sonstige Maßnahmen von der zuständigen Krankenkassa bezahlt zu bekommen.

* Der zweite relevante Punkt seit jeher, den ihr noch immer nicht bemängelt, ist der, dass zwar jede Menge Psy*stunden gefordert werden, diese aber, trotz "Zwang" nicht von den Krankenkassen bezahlt werden (von dem Minibetrag abgesehen, der seit Ende der 1990er allgemein für psychotherapeutische Behandlung als Kostenbeitrag von der Kasse erstattet wird).
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RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #3
(12.10.2014, 02:39)Elisabeth I. schrieb: * Woran ihr den offenen Brief aufhängt, geht völlig am Kern der Sache vorbei: Der Nachweis des Vorliegens von DSM/ICD kommt in den "Empfehlungen" genau einmal vor - nämlich im Zusammenhang mit den vorgeblichen Erfordernissen für eine Personenstandsänderung.

Nach der Präambel ist die unter Punkt 1 verlangte Diagnose offensichtlich eine DSM/ICD - Diagnose. Dort passt es auch, wenn wenigstens klar wäre, ob nun DSM oder ICD gemeint ist.
Für den Personenstand eine medizinische Diagnose einzuführen, ist ein Provokation. Erst unlängst hat der OGH in Schweden bestätigt, dass das Verlangen medizinischer Diagnosen zu weit geht. Aber die Sensibilität gib's in Österreich leider nicht.

Ich stimme dir zu, dass wir nur wenige Aspekte unseres Unbehagens in dem offenen Brief angesprochen haben. Ansonsten wäre unser Statement abschreckend lang geworden.

Und wir hielten es für gefährlich die zentrale Finanzierungsfrage in den öffentlichen Diskurs hoch zu kochen. Das Feedback auf unserer Petitionsseite hat das bestätigt. Ich zitiere: "Bezahlt euren Scheiß selber! Meine Schwester sagte, dass sie mit der Falschen Nase geboren wurde udn: Sie bezahlte die OP selbst. Was ist mit Brustvergrößerungen? Wenn Frauen sagen: Die fühlen sich nicht an ie meine, ist will neue??!?!?!?! Scheiß Egoistenpack!"

Aber das ist natürlich der kritische Punkt: In den Empfehlungen steht schreiben selbst, dass die Empfehlungen für die Kassen irrelevant sind. Das hat's bisher noch nicht geben.

Es ist nicht zu erwarten, dass das Gesundheitsministerium diese Position ändert. Daher müssen wir die gesamten Empfehlungen los werden.
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RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #4
Zitat:Für den Personenstand eine medizinische Diagnose einzuführen, ist ein Provokation. Erst unlängst hat der OGH in Schweden bestätigt, dass das Verlangen medizinischer Diagnosen zu weit geht. Aber die Sensibilität gib's in Österreich leider nicht.

Manchmal frage ich mich, was das Ziel so mancher TS-Aktivistinnen ist. Einfach nur aufzuzeigen und zu behaupten: Ich bin eine Frau/ein Mann, sollte wohl schon genügen, um amtliche und damit rechtlich verbindliche Personenstandsänderungen zum Wunschgeschlecht beanspruchen zu dürfen.
Offen gesagt erscheint mir das als zu beliebig, ja geradezu abwertend. Heute gefällt es mir, als Frau zu leben, morgen habe ich es mir wieder anders überlegt, in ein paar Jahren geht mein Wünschen und Sehnen dann wieder in die ursprüngliche Richtung. Hand aufs Herz, dafür bin ich nicht zu haben. Wenn jemand unter einem derartigen Leidensdruck steht, wie ich ihn selbst seit meiner Kindheit kenne, dann kann es doch kein Problem sein, dies auch medizinisch/psychologisch zu artikulieren und seriös abklären zu lassen. Schon im eigenen Interesse, um Irrtümern möglichst vorzubeugen. Was ist denn daran eine Zumutung?
Die nächste Forderung wird dann wohl sein, geschlechtsangleichende Operationen nicht mehr von fachärztlichen Gutachten abhängig zu machen. Wird ja mittlerweile von etlichen unter uns ebenfalls als reine Provokation empfunden.

Cappuccetto
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RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #5
Um's klar zu stellen, ich finde das Verlangen medizinischer Diagnosen für Personenstandsänderungen geht weit. Der Staat hat das gelebte Geschlecht anzuerkennen und nicht das diagnostizierte. Gute Informationen über deine Geschlechtsidentität kannst nur du geben! Und wenn du es wählst - ist das nicht die beste Prognose dafür, dass du es weiter leben wirst?

(12.10.2014, 18:48)Cappuccetto schrieb: Heute gefällt es mir, als Frau zu leben, morgen habe ich es mir wieder anders überlegt, in ein paar Jahren geht mein Wünschen und Sehnen dann wieder in die ursprüngliche Richtung. Hand aufs Herz, dafür bin ich nicht zu haben.

Ich persönlich sicher auch nicht. Aber solche Menschen werden auch nicht jeden Tag um Personenstandsänderung ansuchen. Das käme zu teuer.
Und wir wissen, dass schon ein Geschlechtswechsel aufwendig genug ist.
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RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #6
... und morgen will ich ELEFANT sein, weil ich mich grade so fühle. Tut mir leid, da zielt vieles an der Realität vorbei. Es gibt viel dringlichere Aufgaben, als sich an Kleinigkeiten zu reiben.
Die schwierigste Turnübung ist der Sprung über den eigenen Schatten...
(Dieter Chmelar, Backstage nach den BigBrotherAwards 2012)
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RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #7
(12.10.2014, 17:59)Eva schrieb:
(12.10.2014, 02:39)Elisabeth I. schrieb: * Woran ihr den offenen Brief aufhängt, geht völlig am Kern der Sache vorbei: Der Nachweis des Vorliegens von DSM/ICD kommt in den "Empfehlungen" genau einmal vor - nämlich im Zusammenhang mit den vorgeblichen Erfordernissen für eine Personenstandsänderung.

Nach der Präambel ist die unter Punkt 1 verlangte Diagnose offensichtlich eine DSM/ICD - Diagnose. Dort passt es auch, wenn wenigstens klar wäre, ob nun DSM oder ICD gemeint ist.

Wozu? Wem hilfts ob in der Diagnose "DSM" u/o "ICD" drinnensteht?

Zitat:Für den Personenstand eine medizinische Diagnose einzuführen, ist ein Provokation. Erst unlängst hat der OGH in Schweden bestätigt, dass das Verlangen medizinischer Diagnosen zu weit geht. Aber die Sensibilität gib's in Österreich leider nicht.

Vergesst doch das, was da in dem "Papierl" zum Personenstand drinnensteht. Das ist - ich wiederhole mich - nichts als heiße Luft von einem unzuständigen Ministerium. Lasst sie doch bei ihrem Realitätsverlust behafteten Glauben, sie hätten beim Personenstandsrecht etwas zum Mitreden/Mitentscheiden. Sie haben eben - auch hier wiederhole ich mich gerne ein weiteres Mal - von der Aufhebung der beiden innenministeriellen TS-Erlässen immer noch nichts gelernt, sind sozusagen lernresistent. Dafür braucht es keiner derartigen, aus meiner Sicht von Zweck und Inhalt her fragwürdigen, Petition (mehr dazu weiter unten).

Was einzig und allein für Personenstandsänderungen auch in Zukunft rechtlich relevant ist, sind die vom VwGH in seiner Judikatur herausgearbeiteten Erfordernisse, damit das Geschlecht im Geburtenbuch berichtigt werden kann bzw. von den Behörden zwingend zu berichtigten ist, wie von mir im anderen thread im Beitrag #27 hinreichend dargestellt.

Individuell wird in den Verwaltungsverfahren für PStÄ (u. NÄ) weiterhin das zählen, was sich Betroffene an behördlichen Schikanen ohne rechtliche Deckung gefallen lassen.
Umgekehrt ist aber klar: Wer sich behördliche Forderungen im PStÄ-Verfahren, die über das vom VwGH judizierte Maß hinaus gehen, durch Bescheidbekämpfung nicht gefallen lässt, wird erfolgreich sein - ob mit oder ohne diese hier diskutierten patscherten "Empfehlungen".

Zitat:Ich stimme dir zu, dass wir nur wenige Aspekte unseres Unbehagens in dem offenen Brief angesprochen haben. Ansonsten wäre unser Statement abschreckend lang geworden.

Du hast mich falsch verstanden - es geht nicht um wenige Aspekte. Es geht um die falschen Aspekte, auf die ihr das Augenmerk lenkt. Und eben auch um den völlig unwichtigen formalen Nebenschausplatz des falschen PStG-Paragrafen, der sich ebenso in der Petition wiederfindet, und der vom Wichtigen ablenkt.

Zitat:Und wir hielten es für gefährlich die zentrale Finanzierungsfrage in den öffentlichen Diskurs hoch zu kochen. Das Feedback auf unserer Petitionsseite hat das bestätigt. Ich zitiere: "Bezahlt euren Scheiß selber! Meine Schwester sagte, dass sie mit der Falschen Nase geboren wurde udn: Sie bezahlte die OP selbst. Was ist mit Brustvergrößerungen? Wenn Frauen sagen: Die fühlen sich nicht an ie meine, ist will neue??!?!?!?! Scheiß Egoistenpack!"

Wie diese Reaktion zeigt, braucht es auch gar nicht der Erwähnung der Finanzierungsfrage. Die Volksseele kocht so oder so in der Richtung hoch. Nicht weiter ernstzunehmen.

Womit ich - wie oben angekündigt - zu der Petition komme:

Ich kann den Sinn dahinter nicht erblicken, außer dem, dass ihr die gemeine Volksseele reizt, die ohnehin nicht versteht, was da gefordert wird. Und ehrlich: Wäre ich unbedarfte Außenstehende, die mit der Petition angesprochen werden soll, ich wüßte auch nicht was ihr mit dieser P. erreichen wollt. Der Text ist aus meiner Sicht für Unbedarfte konfus und nicht minder dilletantisch, als die angegriffenen "Empfehlungen".

Obendrein ist das Instrument dieser (international aufgestellten) openPetition für ein derartiges "Orchideenthema" völlig untauglich - wie wollt ihr das geforderte Quorum an 27.000(!) Unterschriften bis April 2015 zusammenbekommen, (Zitat) "damit openPetition von den zuständigen Entscheidungsträger/innen eine Stellungnahme einfordert"?

Siehe openPetition bringt Petitionen ins Parlament, wo es u.a. heißt:

openPetition schrieb:Wir finden: Wenn eine relevante Zahl von Menschen ein Anliegen unterstützt, das an ihre gewählten politischen Vertreter gerichtet ist, müssen diese sich damit beschäftigen und einen Beschluss fassen. Deshalb bringt openPetition die am stärksten unterstützten Petitionen, die an die Politik gerichtet sind, ab sofort ins zuständige Parlament oder die zuständige Volksvertretung.
(Hervorhebung von mir.)

Damit ist eure Petition auch unter diesem Blickwinkel IMHO ein effektloses Rumschlagen im Wasser und untauglicher Aktionismus.

Eva schrieb:Aber das ist natürlich der kritische Punkt: In den Empfehlungen steht schreiben selbst, dass die Empfehlungen für die Kassen irrelevant sind. Das hat's bisher noch nicht geben.

Im O-Ton der Empfehlungen: "Diese Empfehlungen sind nicht im Zusammenhang mit der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen. Dies ist Verhandlungsgegenstand der Vertragspartner."

Ja, wie ich schon schrieb: Realitätsverlust im Gesundheitsministerium. Weil es ja gerade und de facto ausschließlich um die Leistungen der Krankenkassen geht, wenn diese sich hinter derartigen "Empfehlungen" verschanzen.

Aber, wenn ich es mir nun genau überlege ... Mit dieser Beteuerung lässt sich der Spieß sogar umdrehen, wenn die Kassen weiterhin von den Betroffenen den "Quälweg" einfordern, bevor sie Kosten für (ärztlich verordnete) Hormone bzw. (ärztlich befürwortete) operative Maßnahmen übernehmen: "Aber die Empfehlungen gelten ja für euch (Kassen) gar nicht!" ...

Zitat:Es ist nicht zu erwarten, dass das Gesundheitsministerium diese Position ändert. Daher müssen wir die gesamten Empfehlungen los werden.

Ach! (Nur) Um diese Beteuerung/Position geht es euch also.
Allein: Davon lese ich kein Wort - weder in eurem offenen Brief an die Ministerin, noch in der oPetition. Umsomehr beginne ich mich immer mehr zu fragen, was ihr mit diesem mMn stümperhaft umgesetzten Aktionismus wirklich erreichen wollt.
Zitat

RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #8
Nochmals auf den falschen § 16 PStG 1983 statt § 41 PStG 2013 zurückkommend, um die Absurdität des unwichtigen Nebenschauplatzes in dem offenen Brief an die Ministerin sowie in der Petition exemplarisch darzustellen:

Zur Erinnerung:
(12.10.2014, 02:39)Elisabeth I. schrieb: Damit, dass ihr euch über den falsch geannten § 16 statt § 41 PStG dermaßen aufregt, rückt ihr einen formalen Nebenschauplatz in den unwichtigen Blickwinkel und lenkt von den wirklich wichtigen Dingen ab [...] - hier wurde schlichtweg in der Endfassung der "Empfehlungen" vergessen redaktionell nachzuziehen.
Sowas kommt öfters vor - sogar in Gesetzen selbst passieren derartige Fauxpas. [...]

Sowie:
(13.10.2014, 21:35)Elisabeth I. schrieb: [...] Und eben auch um den völlig unwichtigen formalen Nebenschausplatz des falschen PStG-Paragrafen, der sich ebenso in der Petition wiederfindet, und der vom Wichtigen ablenkt.

Gerade zuvor finde ich nun auf der offiziellen Seite von wien.gv.at zum Thema Personenstandsänderung bei Transgender-Personen, wo in der dzt. gültigen Fassung geschrieben steht:
wien.gv.at schrieb:In Österreich ist ein juristischer Geschlechtswechsel seit 1983 möglich und erfolgt nach Paragraf 16 Personenstandsgesetz. Demnach hat die Personenstandsbehörde eine Beurkundung zu ändern, wenn diese nach der Eintragung unrichtig geworden ist.

Selbst die "Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche und transgender Lebensweisen", verantwortlich für diese Seite, hat verabsäumt auf den aktuellen § 41 PStG 2013 nachzuziehen.

So what aber auch.

Aber in der Zwischenzeit bemerkte ich ja durchaus auch eine Beratungsresistenz bei TransX: Währenddessen ich gestern, 13.10., meinen Beitrag (#7 in diesem Thread) formulierte, abgesetzt um 21:35, schlug - von mir zu diesem Zeitpunkt unbemerkt - ein Infomail von TransX / Eva F. um 20:42 in der Mailbox auf, worin lauthals um die Unterstützung zur ePetition geworben wird, sowie im Volltext der offene Brief an die Minsterin enthalten ist - weiterhin mit der absurden Nebenfront des alten PStG-Paragrafen.

Und ganz im Gegenteil, das wild um sich Schlagen von TransX wird immer mehr, heißt es doch im Subject des Massenmails: "Dubiose Behandlungsempfehungen für Transsexuelle." Also nicht mehr sind die "Empfehlungen" (nur) dilettantisch, nurnmehr sind sie sogar dubios.
Zitat

RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #9
(11.10.2014, 16:04)Eva schrieb:
Das Gesundheitsministerium will Transgender unheilbar pathologisieren!


TransX fordert das...

Wie oder was nun auch immer gefordert wird, dass jedenfalls Transsexuelle (in Ö) unheilbar pathologisiert werden, ist nichts Neues.

Wenn man als Betroffene gewisse (Fach-) Ärzte in diversesten Bereichen benötigt - schließlich gibts ja etliches mehr an Krankheiten ;-) - aber immer wieder auch mit Praxen bzw "Gesundheits"-Institutionen zu tun hat, die eine Diagnose "Transsexualität" vor Jahrzehnten (!) stellten, so kommt da auf diverse Formulare respektive Befunde oft auch diese "alte, abgespeicherte" Diagnose ganz "automatisch" mit hinzu. Was für viele dann zum Nachteil gerät, da eine "Transe" ja ohnehin "a Psycherl is" und sich alle anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen wohl (auch?!) "nur einbildet". Bedenkt man, dass CIS-Patienten auch ziemlich rasch "psychisch auffällig" eingestuft werden, anstatt ordentlich & sinnvoll (aber "teuer") nach einer wohl doch organischen Ursache auf Leiden X (außer Trans*) hin untersucht zu werden, sollte man das mit einer "Trans*"-Geschichte nicht unterschätzen...

In diesem Zusammenhang verweise ich besonders darauf: ELGA - Handeln wer raus will. Bisher musste man einem neu aufgesuchten (Fach-) Arzt bzw einer neu aufgesuchten Gesundheits-Einrichtung (Ambu, Spital, etc pp) immer explizit zustimmen (würde mich interessieren, ob "mündlich" schon rechtlich ok wäre?!), dass von vorherigen Einrichtungen "alte" Daten angefordert werden dürfen. Das hat natürlich theoretisch und in manchen Fällen hohe Sinnhaftigkeit. Wenn man jedoch irgendwann mal als "psychisch (wie auch immer, also auch "Trans*")" pathologisiert wurde, dann folgt einem das - meist leider zum Nachteil - auf jeden zukünftigen Schritt im "Gesundheits"-Wesen...

Durch die ELGA-Gesetze ist nun jeder Versicherte in Ö automatisch mit allen bisher aufgesuchten Einrichtungen im Gesundheits-Bereich "vernetzt", somit trägt man das "Trans*"-Mal stigmatisiert mit seiner kleinen grünen erlaubnisgebenden eCard zu jedem neuen medizinischen Termin mit. Lösung ist hier eine Abmeldung von ELGA (siehe vorher erwähnten Thread)...
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Weg mit den dilettantischen Behandlungsempfehlungen für TG
Beitrag #10
Also grundsätzlich finde ich es bedenklich, daß hier in einem Teil der Fälle reine Angelegenheiten des Lebensstils als Krankheitsbild deklariert werden. Wenn Konservative sich aufregen über GaOp Finanzierung via Krankenversicherung, ok. Aber wenn ich lese, wer krank ist, darf keine Nachkommen haben - gemäß den Vorstellungen jener, die diese Gesellschaft gerade umgestalten.... Da ist der Schritt zur Aberkennung des Rechts auf Leben nicht fern...aber das gabs ja schon mal...
Um die Welt in einem Sandkorn zu sehn,
und den Himmel in einer wilden Blume,
halte die Unendlichkeit in deiner Hand
und die Stunde rückt in die Ewigkeit.

-= VERITAS VINCIT =-
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