Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Beitrag #1
Liebe Leute,

ich habe seit Juli 2013 eine Stellungnahme ad Beginn einer gegengeschlichtlichen Hormonersatztherapie und darüberhinaus ebenfalls alle soweit nötigen Unterlagen und Befundungen.
Bedauerlicherweise habe ich mir bis zum Beginn der HRT etwas sehr viel Zeit gelassen und nun ist die Gesetzeslage eine andere, Stellungnahmen gelten nurmehr längstens 12 Monate.

Kennt jemand eine Psychiaterin oder einen Psychiater, der potenziell "locker" genug drauf ist, um mir auf Basis der vorhandenen Stellungnahme eine neue zu erstellen? Es hat sich ja nichts weiter geändert, wenn man davon absieht, daß es gut 1,5 Jahre später ist ...

Die Psychiaterin, die mir die Stellungnahme seinerzeit erstellt hatte, will mich nicht mehr als Patientin. Das beruht ganz auf Gegenseitigkeit und war auch einer der Gründe für monatelange Niedergeschlagenheit und Zweifel nach den drei Stunden bei ihr.

LG
Julia
Zitat

RE: Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Beitrag #2
Meiner Meinung nach brauchst Du alle 3 Gutachten (Psychiater, Psychotherapeut und klin. Psychologe) sowie einen Fallführenden, der einer der 3 sein kann, wenn Du die HRT über die Krankenkassa willst.
Das steht in den "ganz" neuen Behandlungsrichtlinien, die zum wievielten male eigentlich? am 13.2.15 überarbeitet wurden.

Hier der Link:
http://www.bmg.gv.at/cms/home/attachment...2_2015.pdf

Ich würde mich an Deiner Stelle an die Courage wenden, da die Psychotherapeut ud Psychiater abdecken können.
Du kannst das über Vertragsärzte der KK vergünstigt auch machen, das ist aber natürlich eine Zeitfrage.
Zitat

RE: Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Beitrag #3
Hat sich erledigt. Danke. Ich wurde übrigens von jedem bisher gefragt, ob ich schon Erfahrungen mit Depressionen gemacht hätte oder aktuell depressiv sei. Nein, vorher nicht. Depressiv machen mich nur die Psychiater selbst, zu deren Besuch mich der Gesetzgeber zwingt.
Zitat

RE: Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Beitrag #4
(13.02.2015, 09:42)Granada schrieb: Liebe Leute,

ich habe seit Juli 2013 eine Stellungnahme ad Beginn einer gegengeschlichtlichen Hormonersatztherapie und darüberhinaus ebenfalls alle soweit nötigen Unterlagen und Befundungen.
Bedauerlicherweise habe ich mir bis zum Beginn der HRT etwas sehr viel Zeit gelassen und nun ist die Gesetzeslage eine andere, Stellungnahmen gelten nurmehr längstens 12 Monate.
wo steht das?warum ist das so?
Zitat

RE: Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Beitrag #5
Das steht im verlinkten Dokument mit den Behandlungsrichtlinien:

"Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Gültigkeit aller Stellungnahmen, die im Zuge des Behandlungsprozesses erstellt werden, nach längstens zwölf Monaten erlischt."

Mich ärgert das sehr, weil jetzt die Mühle wieder von vorne losgeht. Im Prinzip müßte man dagegen klagen, aber das dauert noch länger und ist zermürbend, denn im Grunde ist das nichts anderes, als z.B. wenn man ein Auto nach Österreich importiert, das vor 1992 erstzugelassen wurde. Hier hat die EU-Kommission ebenfalls Österreich dazu verdonnert, diese Fahrzeuge von der NOVA zu befreien, denn vor 1992 gab es keine NOVA für PKW. Stichworte: Bestandssschutz und Rechtssicherheit. Aber man sieht schon, es mußte erst mal wieder die EU einschreiten und Österreich klagen, damit sich was ändern konnte.
Zitat

RE: Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Beitrag #6
(17.02.2015, 09:53)Granada schrieb: Das steht im verlinkten Dokument mit den Behandlungsrichtlinien:

"Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Gültigkeit aller Stellungnahmen, die im Zuge des Behandlungsprozesses erstellt werden, nach längstens zwölf Monaten erlischt."

Mich ärgert das sehr, weil jetzt die Mühle wieder von vorne losgeht. Im Prinzip müßte man dagegen klagen,
ist das so etwas wie ein teil eines transsexualitaetsgesetzes?
Zitat

RE: Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Beitrag #7
(17.02.2015, 23:12)Sandra_Schmid schrieb:
(17.02.2015, 09:53)Granada schrieb: Das steht im verlinkten Dokument mit den Behandlungsrichtlinien:

"Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Gültigkeit aller Stellungnahmen, die im Zuge des Behandlungsprozesses erstellt werden, nach längstens zwölf Monaten erlischt."

Mich ärgert das sehr, weil jetzt die Mühle wieder von vorne losgeht. Im Prinzip müßte man dagegen klagen,
ist das so etwas wie ein teil eines transsexualitaetsgesetzes?

Nein, das ist kein Gesetz, keine Verordnung, kein verbindlicher Rechtsakt. Nur eine unverbindliche (aber nicht ganz unbeachtliche) Zusammenfassung von Expertenmeinungen durch das Bundesministerium für Gesundheit.
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RE: Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Beitrag #8
kann man das ignorieren?
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RE: Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Beitrag #9
(17.02.2015, 23:39)Sandra_Schmid schrieb: kann man das ignorieren?

Kommt ganz drauf an, was man braucht und erreichen möchte. Eine Personenstandsänderung (PÄ) in Österreich, eine HRT oder eine gaOP hier auf Kosten der gesetzlichen Sozialversicherung? Dann hat man jedenfalls bessere Karten und kommt schneller voran, wenn man (bzw. ein/e konsultierte/r professionelle/r Helfer/in) sich an den Behandlungsempfehlungen orientiert. Unabhängig von der Frage, ob man das muss.
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RE: Aktualisierung einer Stellungnahme von 2013
Beitrag #10
aha.danke.
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