Ehe gleich!
RE: Ehe gleich!
Beitrag #11
Hallo

Habs spät gesehn aber bei uns als Hosimitglied gings dann leicht. Hab das einfach elektronisch unterzeichnet. Für die Zukunft der Generationen die nach uns kommen und auch unsereins heute.

Grüße Ann Lie
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RE: Ehe gleich!
Beitrag #12
Natürlich habe ich auch unterzeichnet - allerdings mit nicht 100%iger Überzeugung. Kurz nach dem Start der BI auf dem Parlamentsserver hatte ich an das RKL bzw. dem Helmut Graupner meine Einwände dargebracht. Die da wären:

RKL in der Aussendung vom 5.6. schrieb:§ 44 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuches soll künftig lauten:
„In dem Ehevertrag erklären zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben und gegenseitigen Beistand zu leisten.“

Meine Einwände dazu:

* "unzertrennliche Gemeinschaft" ist - wenn schon ändern - antiquiert und widerspricht
dem Recht auf Ehescheidung.

* „erklären zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechtes
gesetzmäßig ihren Willen“

MMn besser:
„erklären zwei Personen gesetzmäßig ihren Willen“ ist kurz und bündig ausreichend.

Denn Begründung:
- Was ist das Geschlecht?
- Ist eine TG-Person "dazwischen" eine Person verschiedenen oder gleichen Geschlechts? (Wobei das buchhalterisch im Geburtenbuch eingekratzte Geschlecht mal beiseite gelassen).

Meine Formulierung von § 44 neu wäre demnach:
„In dem Ehevertrag erklären zwei Menschen gesetzmäßig ihren Willen, in Gemeinschaft zu leben, sich gegenseitig ideell und materiell beizustehen und einander mit Achtung zu begegnen.“

Und ergänzend zu den Punkten schrieb ich an Helmut:
* Aus den Punkten 12 bis 14 werden 13 bis 15.
* An der frei gewordenen Stelle wird Punkt 12 eingefügt:
"12. weil bis zur Änderung von § 44 bei aufrecht bestehenden gleichgeschlechtlichen Ehen bei Vorlage der Heiratsurkunde ein Zwangsouting verbunden ist, dass mind. eine/r der beiden Ehepartner/innen einen Transgender-Hintergrund hat."

Zurecht wendete Helmut in seiner Antwort allerdings ein, dass es dafür schon zu spät war. Was natürlich soweit richtig ist.
Es ist insofern nicht zu spät, da ja ohnedies erst der Gesetzesentwurf zu gießen und vom Parlament abzustimmen ist. Bis dahin fließt noch viel Wasser die Donau hinunter, falls es denn je dazu kommt und nicht doch ein Schwulen- oder Lesbenpaar zwischezeitlich über den Gleichheitsgrundsatz vor den VfGH gezogen ist um die Begründung der gleichgeschlechtlichen zu erzwingen.
Zitat

RE: Ehe gleich!
Beitrag #13
(26.09.2015, 03:48)Elisabeth I. schrieb: [hier gekürzt] Bis dahin fließt noch viel Wasser die Donau hinunter, falls es denn je dazu kommt und nicht doch ein Schwulen- oder Lesbenpaar zwischezeitlich über den Gleichheitsgrundsatz vor den VfGH gezogen ist um die Begründung der gleichgeschlechtlichen zu erzwingen.

Halte ich in den nächsten 10 bis 20 Jahren für aussichtslos. Der VfGH hat bereits klar zum Ausdruck gebracht, dass er zwar keine sachlichen Gründe für materielle Unterschiede zwischen Ehe und EP sieht aber es für gerechtfertigt hält, die Rechtsform der Ehe heterosexuellen Paaren vorzubehalten.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Ehe gleich!
Beitrag #14
(28.09.2015, 22:24)Mike-Tanja schrieb:
(26.09.2015, 03:48)Elisabeth I. schrieb: [hier gekürzt] Bis dahin fließt noch viel Wasser die Donau hinunter, falls es denn je dazu kommt und nicht doch ein Schwulen- oder Lesbenpaar zwischezeitlich über den Gleichheitsgrundsatz vor den VfGH gezogen ist um die Begründung der gleichgeschlechtlichen zu erzwingen.

Halte ich in den nächsten 10 bis 20 Jahren für aussichtslos. Der VfGH hat bereits klar zum Ausdruck gebracht, dass er zwar keine sachlichen Gründe für materielle Unterschiede zwischen Ehe und EP sieht aber es für gerechtfertigt hält, die Rechtsform der Ehe heterosexuellen Paaren vorzubehalten.

Zu dem von dir zitierten Teil meiner Aussage, damit es klarer herauskommt: Der Teilsatz "Bis dahin fließt noch viel Wasser die Donau hinunter, falls es denn je dazu kommt" bezog sich auf die von der Parlaments-BI geforderte Änderung des § 44 ABGB zur Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben ("da ja ohnedies erst der Gesetzesentwurf zu gießen und vom Parlament abzustimmen ist"). Ein bisschen habe ich das natürlich auch ironisch-polemisch formuliert - denn es ist tatsächlich die Frage was früher kommt: die politische oder die höchstgerichtlich verordnete Öffnung der Ehe.

Zu deiner Argumentation:

Ja, danke für den Einwand. Da hast du unfraglich recht. Meiner Erinnerung nach entspringt diese VfGH-RSpr jedoch noch auf die Zeit bevor die unsäglichen TS-Erlässe höchstgerichtlich zu Fall gebracht wurden.

Seitdem hat sich real die Situation geändert - und dahin geht mein Ansatz:
Heute bräuchte - selbst wenn der VfGH diesbezüglich noch nicht gesprochen hätte - nicht mehr versucht werden, auf unsachliche Differenzierungen zwischen Ehe und EP zu klagen, um damit die Öffnung der Ehe zu erreichen.
Heute haben wir bekanntermaßen bereits einige bestehende gleichgeschlechtliche Ehen. Und aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus ist es mE nicht mehr aufrechtzuerhalten, die Begründung gleichgeschlechtlicher Ehen zu verhindern. Eine Differenzierung zwischen "passierter" und (mit Ehevertragsbeginn) begründeter gleichgeschlechtlicher Ehe geht sich nicht aus, wäre wohl spätestens vor dem EGMR ein Bummerl gegen Österreich.
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