e-card / namensänderung
e-card / namensänderung
Beitrag #1
liebe leute,

meine personenstands- und namensänderung sind nun durch, sowohl als der personenstand wie ebenso die namensänderung stattgefunden hat, wurde mir jeweils von der wgkk eine neue e-card zugeschickt, was insofern jetzt etwas flashig war, weil ich nur einen meldezettel als dokument mit dem neuen namen habe, weitere existieren noch nicht, ich kann mich also momentan zumindest meinem verständnis nach um keinen lichtbildausweis bemühen??
jedenfalls bin ich jetzt vor der op wegen schlechtem blutbild auf der hämatologie in behandlung gewesen und ebenso wegen schlafapnoe -leider-leider.
und also es ist so, wenn ich jetzt mit der neuen e-card vor der anmeldung stehe, werde ich darum gebeten -wie es ja bei der e-card bekanntlich verpflichtend ist- einen lichtbildausweis vorzulegen.
ich leg dann die alte e-card vor, die neue dazu, dann heißts, die neue gehört "meinem mann"....usw...muss dann in einer warteschlange relativ lange diskutieren vor anderen leuten dass ich transident bin, was?? wie??? transident. die angestellten in den spitälern haben einen sehr netten umgang damit aber sonstige leute die sich die diskussionen mit anhören -recht unangenehm.
da ich jetzt derweil mal überall wo ich mit der neuen e-card war, in behandlung war, habe ich mich erklären können.
aber eigentlich wäre es verpflichtend, einen lichtbildausweis zur e-card vorzulegen.
um einen lichtbildausweis ausstellen lassen zu können benötigt man aber sicherlich mehr als nur einen meldezettel, nicht?
die zuständige dame für die erstellung der geburtsurkunde und staatsbürgerschaftsnachweis hoffentlich auch, war leider nicht erreichbar ende vorige woche, insofern weiß ich auch nicht wie lange es noch brauchen wird, bis ich diese dokumente erhalte, muss aber in 9 tagen nach graz da ich dort meine OP habe.

wie soll ich jetzt mit dem ganzen umgehen?
oder ist ein lichtbildausweis mit dem alten vornamen, mit namensänderungsbestätigung dazugelegt, inklusive e-card beim einchecken für die OP, rechtsgültig?
Zitat

RE: e-card / namensänderung
Beitrag #2
Ein neuer Reisepass z.B. dauert 3 Tage.
Du hast ja bei der Namensänderung einen Zettel bekommen wo oben steht das du deinen Namen geändert hast, mit dem bekommst du neue Dokumente und auch einen neuen Lichtbildausweis.
Das geht Recht schnell und unproblematisch.

Sonst geht auch alter Ausweis und der Bescheid der Namensänderung, ist absolut kein Problem.
T.S.S Big Grin
WWW
Zitat

RE: e-card / namensänderung
Beitrag #3
(16.08.2015, 11:55)newt schrieb: [hier gekürzt] um einen lichtbildausweis ausstellen lassen zu können benötigt man aber sicherlich mehr als nur einen meldezettel, nicht? [hier auch gekürzt]

Hier steht, was man für die Ausstellung eines neuen Personalausweises benötigt: Link zu http://www.help.gv.at
Wenn die Änderung der Personenstandsdaten mit den alten Daten schon nacherfasst im ZPR eingetragen worden ist, muss eventuell gar keine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Ich würde da bei der zuständige Behörde nachfragen, das kommt auch auf die technischen Möglichkeiten an, die dafür bestehen.

(16.08.2015, 11:55)newt schrieb: wie soll ich jetzt mit dem ganzen umgehen?
oder ist ein lichtbildausweis mit dem alten vornamen, mit namensänderungsbestätigung dazugelegt, inklusive e-card beim einchecken für die OP, rechtsgültig?

Es werden dir wahrscheinlich wiederholte Erklärungen nicht erspart bleiben, aber entscheidend ist, dass Du beweisen kannst, die versicherte Person zu sein. Und das kannst Du.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
WWW
Zitat

RE: e-card / namensänderung
Beitrag #4
(16.08.2015, 19:40)Mike-Tanja schrieb:
(16.08.2015, 11:55)newt schrieb: [hier gekürzt] um einen lichtbildausweis ausstellen lassen zu können benötigt man aber sicherlich mehr als nur einen meldezettel, nicht? [hier auch gekürzt]

Hier steht, was man für die Ausstellung eines neuen Personalausweises benötigt: Link zu http://www.help.gv.at
Wenn die Änderung der Personenstandsdaten mit den alten Daten schon nacherfasst im ZPR eingetragen worden ist, muss eventuell gar keine Geburtsurkunde vorgelegt werden. Ich würde da bei der zuständige Behörde nachfragen, das kommt auch auf die technischen Möglichkeiten an, die dafür bestehen.

danke für die info, ich wollte aus finanziellen gründen eher mit dem führerschein anfangen, da der der billigste lichtbildausweis wäre bzw der führerschein der einzige ausweis ist, mit dem man ungeplant in eine kontrollsituation geraten könnte. da ich mich optisch sicherlich bzw hoffentlich noch stark verändern werde, wollte ich erst einmal einen lichtbildausweis nur haben, den ich dann ja in einem jahr sowieso erneuern muss.

(16.08.2015, 19:40)Mike-Tanja schrieb:
(16.08.2015, 11:55)newt schrieb: wie soll ich jetzt mit dem ganzen umgehen?
oder ist ein lichtbildausweis mit dem alten vornamen, mit namensänderungsbestätigung dazugelegt, inklusive e-card beim einchecken für die OP, rechtsgültig?

Es werden dir wahrscheinlich wiederholte Erklärungen nicht erspart bleiben, aber entscheidend ist, dass Du beweisen kannst, die versicherte Person zu sein. Und das kannst Du.


sieht so aus dass ich so durchkommen muss vorerst mit meldezettel und namensänderungsbescheid, weil das zuständige amt für die ausstellung meiner weiteren dokumente derzeit umgebaut wird und die mitarbeiter im urlaub sind. sie haben erst im september wieder betrieb.

ein bisschen wundert es mich dass sonst niemand diese dokumente ausstellen kann, zumal personenstandsänderung schon lange und namensänderung auch bereits rechtskräftig durch sind.
insofern blöd für mich weil september nach der OP sein wird und mir fehlt noch die vorstellungskraft dazu wie es mir dann gehen wird, kanns daher nicht gut planen.
bzw ich nehme an dass man die dokumente persönlich holen muss.
k.a. wie ich dann nach der op kräun kann...
Zitat

RE: e-card / namensänderung
Beitrag #5
Also einen Reisepass kannst du bei jeder Magistratsbezirksstelle machen. Für deinen Fall wende dich aber an die ma62! Du brauchst regulär für einen Reisepass nur dein Änderungsschreiben und den alten Reisepass wenn dieser nicht schon länger als 5 Jahre abgelaufen ist.
Du solltest bald möglichst diesen machen! Da zB im Ausland der Führerschein nicht als Lichtbildausweis anerkannt ist.

https://m.wien.gv.at/amtshelfer/dokument...epass.html
Hier könnte eine kreative Signatur stehen  Eyelashes

Zitat



Gehe zu: