Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #8
Als Hinweis gedacht, denn sonst lassen sich manche womöglich ganz davon abbringen...

(23.09.2015, 20:35)Eva_Tg schrieb: ... die Gerichtskasse ...

Es gibt in Deutschland die sog Prozesskostenhilfe - in der Schweiz die Unentgeltliche Rechtspflege - sowie Verfahrenshilfe in Österreich und Liechtenstein.

Zumindest in Österreich benötigt man aber kein Gerichtsverfahren für die Namensänderung bzw Personenstandsänderung.

Bei anderen Verfahren: Wenn man zB grade etwas geerbt hat, dann hat man da wohl auch in Österreich nicht/so schnell die Möglichkeit dazu - ebenso wenn man innerhalb der anherigen drei Jahre Frist wieder mehr zB Einkommen hat...
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