Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
RE: Personenstandsänderung – kl. Lösung / gr. Lösung – einige Fragen
Beitrag #39
(11.10.2015, 17:23)Allgäuerin schrieb: [hier gekürzt]
Es gibt anscheinend doch riesige Unterschiede von "wirklich transexuellen" Menschen zu Transgendern. Diese sollen dann in Ihren
bisherigen Geschlechterrollen weiterleben.
[hier auch gekürzt]

Hoppala! Sind Transsexuelle, die keine gaOP hatten oder eine solche anstreben, also keine Transsexuelle? Haben sie kein Recht auf eine PÄ? Da könnte ich aber höchste rechtliche Instanzen, die nicht gerade im Verdacht stehen, irgendwelchen "Transgendern" und deren Lobbys hörig zu sein, vom deutschen Bundesverfassungsgericht über den österreichischen Verfassungsgerichtshof bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, nennen, die da anderer Meinung sind.

Aus meiner Sicht ist diese Diskussion abgehakt. Und da ich eine neue Kategorie namens "unwirklich transsexuelle Menschen" Rolleyes für völlig entbehrlich halte, nehme ich eine entsprechende Meinung halt zur Kenntnis.

Ich glaube außerdem nicht, dass sich ein deutsches Amtsgericht oder eine Amtspartei (Vertreter des öffentlichen Interesses) finden wird, um von Amts wegen (wegen eines Gender-"Rückfalls" Wink) eine Transfrau in den Personenstand "Mann" zurückzuversetzen. Auch § 7 dt. TSG (laut dt. Rechtsprechung iirc dzt.nicht anzuwenden) machte nur im inzwischen "durchlöcherten" Gesamtzusammenhang des Gesetzes Sinn, das aus einer Zeit stammt, in der ein Kind mit zwei weiblichen Eltern (oder einem Vater mit weiblichem Vornamen) noch als "widernatürliche Erscheinung" angesehen wurde, die es (natürlich angeblich im Interesse des Kindes) zu verhindern galt. 1980 gab es ja auch noch keine künstliche Befruchtung, etc.

Einerseits wäre eine Rückversetzung in den alten Personenstand ein Eingriff in eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung, die auch im deutschen Verfahrensrecht nur unter engen Voraussetzungen (z.B. Erschleichung durch eine Form von Prozessbetrug) möglich ist, andererseits auch materiellrechtlich m.E. im Spiegel der Grundrechte ein aussichtsloses Unterfangen. Weil ein Kinderwunsch nicht an ein bestimmtes Geschlecht gebunden ist. Wenn Höchstgerichte, wie z.B. jüngst in Österreich, auch lesbischen Paaren eine künstliche Befruchtung (mit Samenspende) ermöglichen, warum sollten sie einer Transfrau das Geschlecht absprechen, bloß weil sie mit ihrem vorhandenen, eben genetisch-männlichem Erbgut in einer lesbischen Beziehung ein Kind zeugen möchte? Das wäre aus meiner Sicht eine 180-Grad-Wende oder ein eklatant-gleichheitswidriger Wertungswiderspruch. Allein der Versuch könnte der jeweiligen Justizbehörde jede Menge öffentliches Aufsehen der unerwünschten Art eintragen. Undecided
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