Diskriminierung in der Arbeit ohne Personenstandsänderung (PÄ)
RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #71
Ah ich versteh... naja dann wirds aber genauso mit vorurteilen zu tun haben?! Generell find ich, dass selbst wenn man mal wirklich daneben greift, es einem nicht alles verbauen darf. Kommt natürlich auch drauf an, wie man daraus lernt ect..

Ich mein dir scheint dein job generell zuzusagen, oder? Wenn nicht, dann hast du mein mitgefühl! Und das mein ich ernst.

Und auch, wenn du jetzt nicht so viel zum eigentlichen topic zu sagen hast- solidarität ist mir genau so lieb.
Ich will mich nicht verbiegen für dein Bild von Geschlecht und deshalb bin ich einfach die, die dein Frauenbild zerfetzt!
WWW
Zitat

RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #72
Naja bekifft Straftaten begangen hab ich nicht. Ich würd auch nie mehr zurückgehn aber was ich meinte früher war gewisses einfacher weil der Leistungsdruck nicht so groß war und nicht alles nur darüber definiert wurde, Kinder durften noch Kinder sein. Es war früher vieles nicht ok aber auch nicht alles schlecht und heute ist es ebenso. Es ist natürlich besser die Angleichung jung zu machen weil ich z.B. dann die Probleme einfach nicht hätte. Natürlich kann ich über die Kinder und Frau einfach drüberfahren aber was nützt es wenn die Probleme dann größer sind als vorher. Ich mach natürlich meine Therapie auch komplett aber versuche es so dass vor allem die Kinder nicht drunter leiden und bin auch bereit irgendwann die Konsequenz zu ziehen und zu gehen wenns nicht anders geht. Weiterhin todunglücklich als Mann der ich eh nie war zu leben ist die denkbar schlechteste Option. Geh die Sache behutsam an Schritt für Schritt und es funktioniert auch wenn man von den Problemen daheim absieht aber auch die werden sich irgendwann lösen.

LG Ann Lie
Zitat

RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #73
(15.02.2016, 14:56)mrs.moustache schrieb: Ah ich versteh... naja dann wirds aber genauso mit vorurteilen zu tun haben?! Generell find ich, dass selbst wenn man mal wirklich daneben greift, es einem nicht alles verbauen darf. Kommt natürlich auch drauf an, wie man daraus lernt ect..

Ich mein dir scheint dein job generell zuzusagen, oder? Wenn nicht, dann hast du mein mitgefühl! Und das mein ich ernst.

Und auch, wenn du jetzt nicht so viel zum eigentlichen topic zu sagen hast- solidarität ist mir genau so lieb.

Das erste ist wie schon gesagt meine Vergangenheit und ich bin denn Leuten nicht einmal böse!Gleichzeitig bin ich aber auch froh darüber eine Arbeit gefunden zu haben wo meine Vergangenheit egal ist!

Ich hatte früher Spaß,aber seit Mitte Jänner ist es nur noch eine Qual,aber ich muß da irgendwie durch, wegen des Geldes!

Und zum eigentlichen Topic könnte ich nur Vermutungen anstellen,da mir bisher sowas noch nicht passiert ist!Und bevor ich über was rede wovon ich null Ahnung hab, bin ich lieber still.

In diesem Sinne!
Heart Kisses Chiara Heart
Für immer Böhse. 

Zitat

RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #74
Ohne diesen thread jetzt schon zur Gänze fertig gelesen zu haben, ich war nun auch schon länger nicht hier im Forum:

Schon weiter vorne in dem thread:

(10.02.2016, 11:37)Granada schrieb: Für die Zukunft meine zwei Cents dazu: grundsätzlich kann der Arbeitgeber Dir verbieten, auf die Damentoilette zu gehen, solange Deine Personenstandsänderung noch nicht durch ist. [...hier gekürzt...] Andere kamen zu mir ins Büro und fragten mich, warum ich überhaupt frage, aber die Gesetzeslage die ich engangs erwähnte, erfordert eben eine Zustimmung des Arbeitgebers. [...hier gekürzt...]

Welche Gesetzeslage wäre das? §§?
Wo soll das in Bezug auf eine Gesetzeslage stehen, dass der AG das verbieten kann oder umgekehrt es wegen der Gesetzeslage eine Zustimmung des AG bedarf?

Sowie auf dieser thread-Seite:

(10.02.2016, 15:59)Granada schrieb: jetzt muß ich doch noch was schreiben, denn ursprünglich ging es um die Benutzung der Damentoilette in der Firma. Hier haben wir keine Rechte, für die man kämpfen könnte, hier geht es nur mit Besonnenheit und Fingerspitzengefühl.

Pardon, hier stimmt nur der zweite Teil, nämlich jener von Besonnenheit und Fingerspitzengefühl.

Die Rechte gibt es sehr wohl. Mit dem Hebammengeschlecht (siehe Zitat unterhalb) kommt man/frau dabei allerdings nur bedingt weiter. Tatsache ist, wenn du geoutet bist und als Frau arbeitest - dabei ist es völlig unerheblich, welches "offizielles Geschlecht" und welchen "offiziellen Namen" du im Personalakt der Firma hast -, dann hast du sehr wohl ein Recht auf eine adäquate Sanitäreinrichtung (WC gleichermaßen wie Waschraum) und ggf. Zugang zum passenden Sozialraum (Umkleide etc.).

Wenn dir der AG verbietet das Damen-WC zu benützen, so muss er dennoch zur Kenntnis und Beachtung nehmen, dass dir die Benützung des für dich gegengeschlechtlichen Herren-WCs unzumutbar ist. In dem Fall muss er dir aus seiner Fürsorgepflicht als AG seiner ANin gegenüber, sehr wohl eine Lösung finden, die dir eine WC-Benützung zu ermöglichen.
Dies ist mE notfalls sogar vor dem Arbeitsgericht bzw. in einem Gleichbehandlungsverfahren erstreitbar.

Eine Kündigung, wie im Anlassfall dieses Threads erfolgt ist, hält mE auch vor keinem Arbeitsgericht. Dies ist eine verbotene Diskriminierungskündigung aufgrund des Geschlechts mit Beweislastumkehr (d.h., dass nicht die Arbeitnehmerin beweisen muss wegen ihrer TS gekündigt worden zu sein, sondern der AG beweisen muss, dass er aus anderen, sachlichen Gründen gekündigt hat).

Zitat: Wenn die PÄ durch ist, dann ist man nach Recht und Gesetz Mann oder Frau und darf natürlich die entsprechende Toilette verwenden. Wem das dann noch immer nicht paßt, dem kann ich wirklich deutlich mit meinem Ausweis winken, aber meiner Art entsprechend ginge ich auch hier besonnen vor.

Das ist korrekt.
Ansonsten aber siehe oberhalb.
Zitat

RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #75
Innerhalb der vereinbarten Probezeit ist eine Kuendigung beiderseits ohne Angabe von Gruenden moeglich. Dies war hier wohl der Fall, wenigstens offiziell.
Zitat

RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #76
(11.02.2016, 14:12)mrs.moustache schrieb: [... hier gekürzt ...]
Es hat sich ja dann herausgestellt, dass es eben doch eine direkte kollegin war. Der mensch hat am selben tag angefangen wie ich.
Als ich noch dachte, es war eine muslima, haben wir in der pause geredet in der gruppe. Die kollegin, von der die beschwerde ausging war ebenfalls dabei und die einzige, die "verständnis" für das verbot hatte. - "stell dir vor die hatt vll angst von dir vergewaltigt zu werden" "du bist ein mann" usw kamen von der lieben person. Die andren waren allerdings auf meiner seite (ebenfalls frauen).

Also im endeffekt gehts darum, dass mir unterstellt wird eine vergewaltigerin zu sein, zumindest potenziell, da ich auf ein wc gehe o.o

Von der eigentlichen Sache mal abgesehen, das alleine ist ja schon auch "starker Tabak": Das ist eine Unterstellung potentiell eine Straftat, nämlich eine Vergewaltigung zu begehen.

Sowohl die (nunmehr Ex-)Kollegin, wie auch die Vorgesetzte, die den Unsinn dir gegenüber ja auch argumentativ wiederholt hat, haben dir gegenüber potentiell zu ahndende Straftatbestände geliefert, als das wären:
- Üble Nachrede § 111 StGB
- Beleidigung § 115 StGB
- Kreditschädigung § 152 StGB

(Theoretisch käme noch der Tatbestand der Verleumdung § 297 StGB hinzu; praktisch jedoch nicht, da zu der Verdächtigung der Erfolg hinzu gedacht werden muss, anders gesagt: "Bei Verleumdung wird jemand verdächtigt, eine strafbare Handlung begangen zu haben, obwohl klar ist, dass der Vorwurf falsch und die Person dadurch gefährdet ist, von Polizei oder Staatsanwaltschaft verfolgt zu werden.)

Gut beschrieben hier:
http://www.strafrecht-wien.at/strafverte...vermutung/

Meiner Meinung nach hättest du gute Karten - wenn es dir am Herzen liegt - gegen diese Verdächtigung der potentiellen Vergewaltigung strafrechtlich gegen mindestens die "nette" Ex-Kollegin vorzugehen.

Die Sache mit der Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit aus dem verpönten Diskriminierungsgrund mit dem vorgeschobenen Grund des (einmaligen?) Zu-spät-Kommens sehe ich anders als MT, wie bereits in meinem Vorposting anklingend dargestellt.
Zitat

RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #77
(19.02.2016, 11:14)Foxy Knoxy schrieb: Innerhalb der vereinbarten Probezeit ist eine Kuendigung beiderseits ohne Angabe von Gruenden moeglich. Dies war hier wohl der Fall, wenigstens offiziell.

Anm.: Als ich mein Erstposting in dem Thread, auf das du dich damit offensichtlich beziehst, abgesetzt hatte, habe ich das mit der Probezeit noch nicht gelesen (worauf ich auch gleich zu Beginn in dem Posting hingewiesen habe, noch nicht den ganzen Thread gelesen zu haben).

Zur Sache:
Ja, grundsätzlich hast du damit recht.

Da es sich hier allerdings um eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts handelt - der "sachliche" Grund des Zu-spät-Kommens anhand der Vorgeschichte eindeutig klar nur vorgeschoben war -, sieht die Sache mE anders aus.

Erinnerlich hat schon mal ein Arbeitgeber ein derartiges Verfahren vor der Datenschutzkommission Gleichbehandlungskommission (für die Privatwirtschaft) [Anm: Geändert auf Wunsch der Verfasserin; Bonita] verloren und musste Schadenersatz an den Ex-Arbeitnehmer zahlen, wegen verbotener, weil - salopp gesagt - homophober Kündigung während bzw. trotz noch bestehender Probezeit.

In unserem Fall handelt es sich um eine - wiederum salopp gesagt - transphobe Kündigung in der Probezeit und damit um eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. (Von der Ungeheuerlichkeit des Vorhalts der potentiellen Vergewaltigung mal ganz abgesehen, siehe dazu mein Vorposting.)
Zitat

RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #78
(09.02.2016, 18:37)mrs.moustache schrieb: Folgendes: habe ich als transsexueller mensch ohne pä (allerdings hrt seit fast zwei jahren) einen diskriminierungsschutz, was die benutzung der toiletten angeht? Dürfen mir meine vorgesetzten, trotz outing verbieten(ich werde auch von vorgesetzten weiblich gegendert!) das frauen-wc zu benutzen? Hab ich da ohne pä eine handhabe? Ich fürchte fast nicht?!

Die (sehr wichtige!) rechtliche Seite des Problems an dieser Stelle beiseite gelassen:

Das Thema mit der Toilettenbenützung und wie damit am Arbeitsplatz umgegangen wird, ist kein seltenes Problem. Leider.

Siehe: Vlatka Frketić,Persson Perry Baumgartinger: TRANSPERSONEN AM ÖSTERREICHISCHEN ARBEITSMARKT, diskursiv, Verein zur Verqueerung gesellschaftlicher Zusammenhänge (Hrsg.), Wien 2008, Online hier

Frketić/Baumgartinger (PDF-S. 31) schrieb:Diskriminierungen liegen historisch gewachsene gesellschaftliche Strukturen zugrunde. Diskriminierung hat eine wirksame Vergangenheit und hat Effekte in der Zukunft. Sie wirkt nicht nur im Hier und Jetzt. Wenn einer TransFrau beim Benützen der Frauentoilette gesagt wird, sie sei hier fehl am Platz, so liegt dieser Bemerkung die historisch gewachsene und gesellschaftlich akzeptierte hetero-normative Einteilung in Frau und Mann zugrunde: das Bild der „richtigen“ Frau bzw. des „richtigen“Mannes. Auch wenn weder die TransFrau auf der Toilette noch die Person, welche diese Zurechtweisung ausspricht, diese Situation subjektiv als nicht diskriminierend empfinden würden, so liegt dennoch eine Diskriminierung vor. Dazu kommt es oft, wenn Diskriminierungsordnungen Teil der Normalität geworden sind (vgl. Görg 2007).

Frketić/Baumgartinger (PDF-S. 52) schrieb:Ein für die meisten Menschen neutraler Ort ist für TransPersonen stark mit Diskriminierungen verbunden: die Toilette. Das gilt vor allem für TransPersonen, die nicht permanent einem der beiden Geschlechter Mann/Frau entsprechen (wollen) bzw. jene in Transition, wenn sie (noch) nicht vollständig als Mann oder Frau gesehen werden. [...]

Diskriminierung auf den Toiletten am Arbeitsplatz

Lt. Onlineumfrage erleben TransPersonen zu 21% transphobe Bemerkungen und Beschimpfungen auf den Toiletten. 15% vermeiden die Toiletten in der Arbeit und 4% benützen die Toiletten für Menschen mit Behinderung. Von den 60%, die auf den Toiletten keine dieser Diskriminierungen erleben, ist der Großteil (74%) vor Arbeitgebenden und/oder Arbeitskolleg_innen geoutet bzw. geht als Frau oder Mann durch.

Wurden Sie in der Arbeit je aufgefordert, die Toiletten Ihres früheren Geschlechts zu benutzen?

Lt. Onlinumfrage werden 19% der Befragten in ihrer Arbeit aufgefordert, die Toilette ihres staatlich zugewiesenen Geschlechts bzw. die Toiletten für Menschen mit Behinderungen zu benützen.
Nicht wenige TransPersonen meiden daher die vergeschlechtlichten Toiletten: Eine TransFrau führte bei der Onlineumfrage an, nach Bemerkungen und Beschimpfungen von ihren Arbeitskolleg_innen die Toilette am Arbeitsplatz zu meiden; Eine andere TransFrau wurde immer wieder aufgefordert, die Toilette ihres bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts zu verwenden. Auch sie vermeidet die Benützung der Toilette am Arbeitsplatz. Und das sind keine Einzelfälle: zu 19% meiden die Befragten der Onlineumfrage die Toiletten am Arbeitsplatz bzw. benützen die geschlechtsneutrale Toilette für Menschen mit Behinderung, soweit es diese gibt.

[Hervorhebung im Original]

Benötigt keines weiteren Kommentars. Spricht für sich.
Zitat

RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #79
(19.02.2016, 11:46)Elisabeth I. schrieb:
(19.02.2016, 11:14)Foxy Knoxy schrieb: Innerhalb der vereinbarten Probezeit ist eine Kuendigung beiderseits ohne Angabe von Gruenden moeglich. Dies war hier wohl der Fall, wenigstens offiziell.

Anm.: Als ich mein Erstposting in dem Thread, auf das du dich damit offensichtlich beziehst, abgesetzt hatte, habe ich das mit der Probezeit noch nicht gelesen (worauf ich auch gleich zu Beginn in dem Posting hingewiesen habe, noch nicht den ganzen Thread gelesen zu haben).

Zur Sache:
Ja, grundsätzlich hast du damit recht.

Da es sich hier allerdings um eine Kündigung im Zusammenhang mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts handelt - der "sachliche" Grund des Zu-spät-Kommens anhand der Vorgeschichte eindeutig klar nur vorgeschoben war -, sieht die Sache mE anders aus.

Erinnerlich hat schon mal ein Arbeitgeber ein derartiges Verfahren vor der Datenschutzkommission verloren und musste Schadenersatz an den Ex-Arbeitnehmer zahlen, wegen verbotener, weil - salopp gesagt - homophober Kündigung während bzw. trotz noch bestehender Probezeit. [hier gekürzt]

Datenschutzkommission??? Eher die Gleichbehandlungskommission (für die Privatwirtschaft), wie ich annehme.

(19.02.2016, 10:40)Elisabeth I. schrieb: [hier gekürzt]
Eine Kündigung, wie im Anlassfall dieses Threads erfolgt ist, hält mE auch vor keinem Arbeitsgericht. Dies ist eine verbotene Diskriminierungskündigung aufgrund des Geschlechts mit Beweislastumkehr (d.h., dass nicht die Arbeitnehmerin beweisen muss wegen ihrer TS gekündigt worden zu sein, sondern der AG beweisen muss, dass er aus anderen, sachlichen Gründen gekündigt hat). [hier auch gekürzt]

Das bezieht sich wohl auf § 12 Abs 7 und 12 GlBG. Dazu muss aber der/die Diskriminierte zunächst einmal beweismäßig glaubhaft machen (= herabgesetztes Beweismaß, Wahrscheinlichkeits-, nicht Wahrheitsbeweis), dass hinter der (nicht begründungsbedürftigen) Beendigung des Dienstverhältnisses während der Probezeit ein verpöntes Motiv steckt (und nur dieses Motiv, also in unserem Fall etwa die Diskriminierung einer Transfrau). Nur wenn das gelingt, dann muss der Dienstgeber sich anschließend freibeweisen. Freibeweisen, das heißt, dass er beweisen muss, dass keine Beendigung aus diskriminierenden Motiven vorliegt. Er muss keine sachlichen Gründe beweisen, weil man für die Beendigung eines Dienstverhältnisses auf Probe keine Gründe angeben muss.

Ich glaube, dass schon die Glaubhaftmachung der diskriminierenden Motive hier nicht gelingen wird. Genausowenig wie meiner Meinung nach der Beweis gelingen wird, dass tatsächlich jemand gesagt hat, mrs.moustache werde (auf der Damentoilette) Sexualstraftaten begehen. Soweit ich das verstanden habe, hat der Dienstgeber von Anfang an über mrs.moustache und ihre Transidentität Bescheid gewusst. Wer wird da schon glauben, dass sie später aus diesem Grund gefeuert worden ist?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
WWW
Zitat

RE: diskriminierung in der arbeit ohne Pä
Beitrag #80
Hm, aber das Gschichtl von der "muslimischen Kollegin" (und den Vergewaltigungsvorwurf ebenso) könnten andere KollegInnen womöglich bestätigen? Darüber wurde wohl nicht nur zwischen Mrs.Moustache, der "netten" Kollegin sowie den VorgesetztInnen gesprochen?

Wär halt die Frage, ob sich die augenscheinlich voll akzeptierenden KollegInnen auf sowas einlassen und quasi gegen "ihre" Firma aussagen... Undecided
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
WWW
Zitat



Gehe zu: