Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #20
(13.11.2017, 22:34)Eva_Tg schrieb:

(08.11.2017, 23:00)Mike-Tanja schrieb:



Stimmt, aber das wird man erst wissen, wenn die deutsche Gesetzgebung eine Regelung trifft. Die denkbare Minimalregelung scheint zu sein, dass eine Kategorie "inter" o.ä. nur bei nachgewiesener Intersexualität eingeführt wird. Darüber hinaus...tja!




Ich finde das furchtbar stigmatisierend. Mir kommt es so vor, als dürfte man selbst, bei nachgewiesener Intersexualität, gar keine klare Geschlechtszugehörigkeit haben. Es wird immer so getan, als wenn man soetwas nicht besitzt, wenn man intersexuell ist.




Du findest es vielleicht stigmatisierend. Es betrifft dich aber, abgesehen von deiner zwanghaften identifikation mit dem intersexuellen syndrom, nicht.
Es geht vor allem darum, den druck zu nehmen, der auf den eltern lastet- nämlich sich zwischen einem der zwei, meist gleichermaßen unrichtigen, geschlechtszuschreibungen zu entscheiden. Eine dritte option gibt es ja nicht!
Nur dadurch wurden die ganzen eingriffe in den genitaltrakt legitimiert. 

Es geht nicht darum jemanden eine geschlechtsidentität abzusprechen (das meinst du wohl mit zugehörigkeit), sondern diese nicht von genitalien abhängig zu machen. 



Zitat:
Aber Menschen, die sagen "Ich bin die dritte Option." sind eher eine Minderheit.

Woher weißt du das so genau?

Zitat:
Manche Intersexuelle wissen nicht mal das sie inter sind oder sie stoßen durch Zufall darauf und das löst eine psychische Krise aus.


Meist wissen es die eltern, meist werden eingriffe vorgenommen. Meist wird nicht darüber geredet. Weil es nur männlich und weiblich gibt. Weil die eltern für das kind bestimmen.


Zitat:
Da ist es aus rechtlicher Sicht ja besser, wenn nichts eindeutig nachgewiesen wird, dann muss man sich auch nicht mit den rechtlichen Aspekt auseinander setzen.


Um die personen, bei denen die intersexualität quasi unauffällig ist geht es doch gar nicht. Es geht um offensichtliche fälle und darum, verstümmelnde operationen zu verhindern in dem man das kind nicht als abnormal, sondern als eine weitere normvariante betrachtet UND AUCH EINTRAGEN! kann.

Zitat:

Ich meine, wenn meine Vermutungen bezügliches meines Zustandes korrekt sind, dann bin ich eine transidente Frau, die genetisch zwar männlich ist, aber mit einem intersexuellen Syndrom und auf Grund dieser Intersexualität hat sich mein Körper weiblich entwickelt, aber mit äußerlich normalen Hoden und Penis und künstliche Östrogene muss ich auch noch nehmen, damit mein Körper richtig funktioniert.
 



Wenn dich diese vorstellung glücklich macht... 

Zitat:
Aus meiner Sicht die praktischere Handlungsweise, als sich mit einer dritten Option auseinander setzen zu müssen. Und so denken sicherlich noch ein paar mehr.


Aus der sicht eines menschen, den es de facto nicht betrifft ist das auch logisch.
Da es den betroffenen aber auch um zukünftig betroffene kinder geht und die möglichkeit den (i.d.r) körperlichen zustand der intersexualität zu normalisieren, anstatt zu operieren, muss auf praktisch geschissen werden. 
Ich will mich nicht verbiegen für dein Bild von Geschlecht und deshalb bin ich einfach die, die dein Frauenbild zerfetzt!
WWW
Zitat



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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von mrs.moustache - 14.11.2017, 02:22
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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