Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #22
(08.11.2017, 22:40)Katzenmutti Lydia schrieb: ... Wir müssen da sehr aufpassen, wie sich das entwickeln wird.

Übrigens: Das Transsexuellengesetz hatte sich hinterher auch als Werkzeug zur Aufrechterhaltung stereotyper Geschlechtervorstellungen und als Geldmaschine für ein medizinisch-psychiatrisches Behandlungssystem herauskristallisiert. Daran sollten wir uns immer erinnern."

Keine Ahnung, wie weit das (deutsche) Gesetz da nun ist bzw obs überhaupt noch also solches übrig bleiben wird? Jedenfalls tut sich ja auch da etwas - am Besten immer auch wenn Betroffene bei entpsrechenden Formulierungen miteinbezogen werden; Denn selbstverständlich muss aufgepasst werden - "Husch-Pfusch"-Gesetze gibts ja einige mehr...

Allerdings wird sich die Menscheit nicht innert weniger Jahre von Geschlechtseinträgen "weiblich" und "männlich" vollkommen verabschieden, das sollte einem doch auch klar sein; Dass eine "dritte" Eintragsmöglichkeit nicht der Weisheit letzter Schluss ist, aber auch...

MbMn nicht nur längst überfällig, einen weiteren Eintrag zu "erlauben", denn nur so wird das auch in der überwiegend weiblichen und männlichen Öffentlichkeit sichtbar werden; Wenn es in einigen Jahren dann nichts besonderes mehr ist, dann wär ja schon viel erreicht worden...

Ein völliges sich Verabschieden von Geschlechtsbezeichnungen (inkl deren behördliche Eintragungen) aka Schubladen wird sich wohl nicht in einigen Jahren realisieren lassen - wobei die Frage ob das überhaupt Sinn macht auch gestattet sein muss; Dazu passend würd ich gern an einen älteren Beitrag verweisen: http://community.transgender.at/showthre...4#pid67794
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Bonita - 14.11.2017, 12:41
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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