Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #43
Danke Mous, Lydia und Snow!

(18.01.2018, 02:40)Falling Snow schrieb: aus dem jahre 1794...! ("zwitter"-paragraph aus dem allgemeinen preußischem landrecht.)

[Rechte] der Zwitter.
§. 19. Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Aeltern, zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen.
§. 20. Jedoch steht einem solchen Menschen, nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre, die Wahl frey, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle.
§. 21. Nach dieser Wahl werden seine Rechte künftig beurtheilt.
§. 22. Sind aber Rechte eines Dritten von dem Geschlecht eines vermeintlichen Zwitters abhängig, so kann ersterer auf Untersuchung durch Sachverständige antragen.
§. 23. Der Befund der Sachverständigen entscheidet, auch gegen die Wahl des Zwitters, und seiner Aeltern.
---
schauderlich, wie "fortgeschritten" die aktuelle gesetzgebung dagegen ist. von 1900 (ersetzung vom preuß. recht durch bürgerlich. gesetzbuch bis zum nationalsozialistischem schland hab ich leider nix gefunden.)
...
mir scheint, wir haben noch eine historische lücke von 1900 bis zum nationalsozialistischem reich.
freiwillige vor

Ah! Deutschland besteht ja auch aus Bundesländern, und jedes dieser Länder darf auch eigene Gesetze erlassen; Somit könnten diese Ur-Alt-Gesetze rein theoretisch noch Gültigkeit haben, ähnlich wie in Österreich auch noch Gesetze aus der Monarchie (tw) gültig sind; Es gibt zwar kein Bundesland "Preußen", aber dieses Land hatte ja wohl auch ein oder mehrere "Nachfolge"-Länder?!  Und, auch sind noch Gesetze aus der NaSo-Zeit (tw) gültig - somit wäre es wirklich interessant, wie das tatsächlich war und ist; Wie so oft wirft eine Frage viele weitere auf...


(18.01.2018, 02:40)Falling Snow schrieb: ... (diskussionen hin oder her, der gesetzgeber hat das urteil vom bvg akzeptiert.)
Ist ja keine Ermessensfrage, das muss so sein...


(18.01.2018, 02:40)Falling Snow schrieb: ... erstmal frag ich mich, ob an diesen diskussionen auch jene menschen teilnehmen, die als neugeborgene zwangsoperiert worden sind und noch immer werden. was ja nicht nötig wäre, wenn es etwas "drittes" gar nicht gibt.
... wer traut sich, eine definition von mann/frau zu erheben? der gesetzgeber und die biologie jedenfalls nicht ^^
Zumindest über div Gerichtsverfahren bzw durch Vereinsarbeit, ua auch über die Medien, nehmen Betroffene an der Diskussion indirekt teil; Fakt ist jedenfalls, dass es auch biologisch zumindest "etwas Drittes" und/oder "anderes" gibt; Und der Gesetzgeber traut sich gehörig, Frau und Mann zu definieren - zumindest gibt es einige Gesetze, woraus sich Rechte und Pflichten für zB Eltern ableiten; Heirat nur zwischen Frau und Mann ist ja - zumindest in D bereits, in Ö bald - eh kein Thema mehr...


(18.01.2018, 02:40)Falling Snow schrieb: ... oder wenn der weisheit letzter schluß die gene sind.
von denen wir 25.000  haben, die sich auf 46 chromosome verteilen. und EINES von ebenjenen (x oder y) soll nun die menschliche identität bestimmen. wichtig für fortpflanzung. und dann sag noch jemand, das die kategorisierung in mann/frau nicht sexistischer scheiß ist.
ganz davon abgesehen, das biologische eigenschaften medizinisch veränderbar sind...
von identität mal ganz abgesehen.

usw. und so fort.
Naja, Du vermischt da mal wieder biologisches und soziales Geschlecht - beides gibt es, beides muss irgendwie unter einen Hut gebracht werden, zumindest "gesetzlich", sonst lernts der überwiegende Teil der Gesellschaft - also "nur" Frauen und Männer, bei denen beides übereinstimmt - doch nie...
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Bonita - 18.01.2018, 05:53
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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