Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #72
Rainbow 
hach mist, ich kann dann doch nicht die klappe halten zum aktuellen gesetzestext.
was ich mich frag...

wenn "anderes" denn mal eingeführt ist,
wie ist das dann eigentlich, wenn ich ts bin im sinne vom m/w eben zu anderes?
lt. entwurf ist es möglich gegen vorlage einer ärztlichen bescheinigung, das ich stolzer besitzer von "einer Variante der Geschlechtsentwicklung" bin...
nur, wenn ich mich recht erinnere, ist die voraussetzung einer bestimmten körperlichen beschaffenheit zur geschlechtlichen anerkennung nicht schon aus dem aktuellen TSG gestrichen worden? wird da wirklich der gleiche blödsinn ein zweites mal versucht?

und überhaupt, alle anderen m/w ts-menschen gucken weiter in die röhre mit dem ganzen gutachterscheiß und tralala?
und das sahnehäubchen auf dem ganzen:
der spruch, das die zeit nicht ausreichend wäre, um ein verbot von geschlechtlichen operationen an kleinstkindern auf die beine zu stellen...

ich muß wirklich überlegen, wann mich das letzte mal etwas so wütend gemacht hat wie diese scheiß abgefuckte aussage.
wenn ab morgen alle m/w-neugeborenen zu drittes angeglichen werden würden, würde die zeit DANN noch ausreichend sein?
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"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."

Inter/Nonbinary?
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Zitat



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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Falling Snow - 09.06.2018, 18:13
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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