Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #92
Thinking Ich stelle mir gerade vor, wie ein/e Verfassungsrichter/in nach diesem sicher recht mühsam ausgestrittenen Kompromiss hier einige der Reaktionen, darunter, vorsichtig gesagt, nicht nur geradeaus freundliche, so liest und ihr/ihm ein spontanes "Jetzt reicht denen das wieder nicht - undankbares Pack!" entfährt.

Denn, ausgehend vom Beginn des Rechtsstreits, als ich selbst noch recht pessimistisch war, ist das Verständnis der österreichischen Rechtsordnung durch diese Entscheidung doch deutlich bunter und gender-flexibler geworden, wenn man über den Einzelfall und seine Wirkungen hinausschaut. Was von dieser und einigen vorangegangenen Entscheidungen bleiben wird, ist ein Grundsatz, den ich so formulieren möchte: Das österreichische Verfassungsrecht verbietet eine binäre, dychotomische Einteilung der Menschen in die Geschlechter Mann und Frau durch den Staat.

Die Festlegung der näheren Bedingungen für den Wechsel zwischen "Mann", "Frau" und "Inter" bleibt laut VfGH dem einfachen Gesetzgeber bzw. der Verwaltung überlassen. Und hier endet derzeit natürlich der Optimismus. Wenn "Gaulreiter Kickl" ( (c) Armin Thurnherr) uns etwas Böses antun möchte, dann könnte er jetzt z.B. ein "Geschlechts-Änderungs- und -Anerkennungsgesetz" vorbereiten lassen, das für alle Inter- und Transmenschen neue bürokratische Hindernisläufe (z.B. eine Pflichtbegutachtung durch Amts- oder Gerichtssachverständige samt entsprechenden Gebühren) aufstellt. Alles natürlich nur im Interesse der "materiellen Wahrheit" (§ 45 Abs. 2 AVG) und der Rechtssicherheit, sonst "könnt' da ja a jeder komm'n".
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Mike-Tanja - 10.07.2018, 10:37
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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