Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #118
(28.08.2018, 07:52)Bonita schrieb:
(27.08.2018, 15:00)Sunburst schrieb:
Bonita schrieb:Vergessen dürfen bei der Frage zum "3. Geschlecht" selbstverständlich nicht jene werden, die nicht bei Geburt offensichtlich bestimmte unbestimmte körperliche Merkmale zeigen, also wo sich dieses "3. Geschlecht" als quasi Sammelbegriff für alles, was zwischen oder weder noch zu den anderen beiden bisher staatlich erlaubten Körper-Geschlechtern gezählt wird, darstellen könnte - neben inter und divers zB queer, neutral, androgyn, non-binär, x-gender oder wie immer dies zu bezeichnen sei
Wir haben das ja bei uns in relativer Nähe schon in einigen Stammesgesellschaften tatsächlich so, daß die "dritten" und "vierten" Kategorien gar nicht inter* vs. trans* unterscheiden. Die sind sogar kurz davor, in verständnisloses Gelächter auszubrechen, wenn man denen zu viel auf Körperlichkeiten herumhackt. [...]
"Privat" gelebte geschlechtliche Identitäten, wieviele auch immer, sind ja im Grunde gar nicht per se vom Staat verboten - es geht (zB FS) wohl nur um die - dem körperlichen Geschlecht gleichgesetzte - Anerkennung als Schublade in den Staats-Registern...

Natürlich sind private Denkungsarten sogar überhaupt nicht zu verbieten. Die sind ja nicht einmal unbedingt bekannt Big Grin

Ob, und wenn ja, was einem eine staatliche Anerkennung bedeutet, muß jede/r selbst wissen. Freilich, überall, wo man ein Geschlecht angeben muß, wird man sich dann auch mit den Leuten, mit denen man da zu tun hat, auseinanderzusetzen haben. Wie die so denken und sich verhalten, ist die Unwägbarkeit an dem ganzen Unterfangen.

Zitat:Es könnte halt - zumindest vorübergehend - ein wenn auch wackeliger Kompromiss sein, die staatliche 3. Schublade für körperliches Geschlecht inter (oder divers) mit allen anderen geschlechtlichen Identiäten (also zB queer, neutral, androgyn, non-binär, x-gender oder wie immer dies zu bezeichnen sei) quasi zu fusionieren;

Das war, was sich inter* und trans* Interessenvertretungen als nächsten Schritt gewünscht hätten.

Bleibt abzuwarten, was da jetzt kommt. Also, wer auf was klagen wird.

Zitat:Ob das allen (körperlichen) IS bzw "D" recht wäre, ist ja auch noch eine berechtigte Frage;

Von der Szene in der BRD hatte ich nie viel Ahnung. Da hätte ich jetzt nicht einmal mehr jemanden, den ich fragen könnte, wie gerade so die Stimmung ist.

In US war das vor 20-25 Jahren so, daß die typischen IS da immer ihre Empfindlichkeiten hatten. Selbst wenn es um politische Zweckallianzen ging, waren manche interessiert, manche wollten aber schon aus Prinzip nicht.

Im Privatleben sind leider manche IS transphob.

(Und viele Queers wissen erschreckend wenig über IS, was die Idee einer "Community" schon arg in Frage stellt, und so sind entsprechende Reaktionen auch nicht sehr verwunderlich Sad)

Zitat:Aber davon ausgehend, dass ein Staat vieles so einfach wie möglich halten will, auch eingedenk vom Anteil an den insgesamt zu "verwaltenden" Bürger*, würde ich eher darauf wetten, als auf ein viertes Schublädchen...

Yup.

Zitat:Es müsste wohl tatsächlich mal die Frage geklärt werden, ob eine (geschlechtliche) Identität einem (körperlichen) Geschlecht gleichgesetzt werden sollte; Das würde es, wenn Identitäten eine eigene - hier zB vierte, fünfte oder "zig-te" - Schublade neben Geschlechtern (W, M, D) bekämen; Schubladen für körperliches Geschlecht machen für einen Staat (noch) Sinn, geschlechtliche Identitäten tun das ja nicht unbedingt - außer, "der Staat" ist an einer Verfolgung wzB ähnlich vor 73 - 83 Jahren interessiert; Wobei, das religiöse Bekenntnis wird zB in Ö auch im Zentralen Melde-Register eingetragen (hat aber aktuell wohl eher mit der "Kirchensteuer" für div Religionsgemeinschaften zu tun); Uiuiui, geschlechtliche Identitäten als (neue) Religionsbekenntnisse? Dann ginge es ja ziemlich schnell mit den X Schubladen - zumindest im ZMR Cool3

Diese unzähligen Überschneidungen von Kulten und Geschlechtern gibt es zum einen in Europa gar nicht, zum anderen würden die das ohnehin nicht verstehen Rolleyes

Gleichsetzung ist eine ganz witzige Idee, das mal als Provokation zu äußern. Aber, bei realistischer Betrachtung, je nach Kategorisierung, ca. 30-50 IS Syndrome sind was für medizinische Diagnosen, setzen sich nicht in Geschlechter oder Identitäten um.

Zitat:BTW:
(27.08.2018, 01:06)Falling Snow schrieb: ... wenn es nach dem (biologistisch) ausgerichteten gesetzgeber ginge, würde es wohl weiterhin nur zwei geben. einmal zeugungsfähig, einmal gebärfähig, sprich penis oder uterus. kann man so direkt natürlich nicht sagen, weil damit alle menschen geschlechtslos wären, die eben nicht (mehr) fortpflanzungsfähig sind, unabhängig vom jeweiligen intimbausatz...
Auch viele IS bzw "D", welches ja nun doch schon als "3. Geschlecht" in einigen Ländern möglich ist, können gebären oder zeugen, nicht nur "W" bzw "M", vor allem wenn sie als Kind nicht zwangsbehandelt wurden...

Manchmal sogar besser als das denen Ärzte in Aussicht gestellt hatten Rolleyes

Zitat:Ps: WMD Big Grin

Mir ist auch erst die Tage mal aufgefallen, daß es ja gar nicht Tschwetschgekuche [tʃvetʃkekhuːxə], sondern Zwetschgekuche [tsvetʃkekhuːxə] heißt. Was aber nicht bedeutet, daß ich mir das so schnell abgewöhnen könnte Facepalm
Zitat



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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Sunburst - 28.08.2018, 09:41
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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