Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #124
Rainbow 
zumindest wurde mit "inter" die bezeichnung gewählt, die eh schon seit jahr und tag verwendet wird und nicht so unsäglich erniedrigende dinge wie aktuell "anderes" in D, die darauf abzielen, den hoheitsanspruch der geschlechtlichen binarität zu wahren/festigen.
(nebenbei: in dem urteil wurden auch alternative benennungen erwähnt, die dann aber ähnlich daneben sind wie das in D. bleibt zu hoffen, das es bei inter bleibt. der rest sind keine gleichwertigen und für sich selbst stehenden geschlechtsbezeichnungen.)
 
und was die steine betrifft, die in den weg geworfen werden könnten... jede noch so kleine hürde, welche nicht auch für die anderen beiden geschlechter definiert ist, stellt eine ungleichbehandlung dar und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das verfassungsrechtlich tragbar ist.
was keine garantie dafür ist, das der gesetzgeber es nicht zumindest versucht, geschlechtlich diskriminierende, biologistische regelungen/definitionen einzuführen.  Undecided

zumal es dem punkt "selbstbestimmt" widerspricht, welcher in einem vorherigen verfassungsrechtlichem urteil zum thema erwähnt wurde, wenn ich mich recht erinnere. (*etwas aus dem fenster lehn)
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"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."

Inter/Nonbinary?
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Zitat



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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Falling Snow - 06.10.2018, 12:11
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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