Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #149
(28.12.2018, 20:11)Sunburst schrieb:
(28.12.2018, 19:56)Sandra_Schmid schrieb: war da nicht irgendwas in oesterreich?

Ja.
[Rest gekürzt]
Es geht eine Meldung um, dass der Bundesminister für Inneres (Herbert Kickl, FPÖ) einen Erlass an die Personenstandsbehörden herausgegeben hat, der die Eintragung eines anderen Geschlechts als "weiblich" oder "männlich" zumindest deutlich erschweren könnte. Angeblich soll darüber eine Art Sachverständigenrat im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (ebenfalls unter FPÖ-Führung) entscheiden. Eine besondere gesetzliche Grundlage dafür gibt es aber nicht. Ich kenne allerdings auch den Wortlaut des Erlasses (noch) nicht, die einzige Quelle dafür scheint bis dato der VIMÖ zu sein.

Das wird wahrscheinlich auf einen Streit um verfahrensrechtliche Fragen hinauslaufen. Denn dass in so einem Fall ein Beweis für Intersexualität nach wissenschaftlichen Standards erbracht werden muss, ist meines Erachtens aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs durchaus ableitbar. Die bloße Selbstdeklaration als "Non-Binary" o.ä. wird m.E. leider nicht ausreichen.
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Mike-Tanja - 03.01.2019, 22:09
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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