Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #184
(06.03.2019, 01:07)Falling Snow schrieb: das traurig-witzige an diesen gruseligen vdg-boards in Ö ist, das determiniert wird, das es zwar ts zu m/w gibt, nicht aber zu inter (abfälligerweise als "divers" bezeichnet)
wenn das keine geschlechliche diskriminierung ist, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Undecided
Laut Dr. Graupner in der Diskussion bei TransX gibt es den oder die "VdG-Boards" noch gar nicht - ist auch meine Meinung -, die muss das BMASGK erst liefern. Derzeit müsste sich eine Personenstandsbehörde daher allein am Gesetz (II. Teil, §§ 37 bis 55 AVG) orientieren.

Außerdem muss das ZPR (Zentrale Personenstandsregister) zur Eintragung von Intersex-Menschen erst umprogrammiert werden, da die Software unter der Annahme eines binären Geschlechtssystems erstellt worden ist. Ich würde dem BMI dringend raten, für die Eintragung des Geschlechts einfach ein Freitextfeld programmieren zu lassen, denn derzeit gibt es, ohne nähere Regelung im Gesetz, "die Bezeichnung hat 'divers' zu lauten" (so sinngemäß der Intersex-Erlass des BMI) kontra "die Verwendung der Bezeichnung 'inter' ist rechtmäßig" (so sinngemäß der VwGH).

Sonst wird das am Ende noch einmal teuer! Rolleyes
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts - von Mike-Tanja - 08.03.2019, 13:21
(m/w/d) -> "d" schon möglich? - von mike. - 05.04.2019, 21:21

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