Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #1
Hallo hat der Psychologe Schweigepflicht wenn ja wer erfährt davon was ich ihn gesagt habe ? 

Ein Psychologe schreibt ja viel auf bekommt das die kk oder ein anderer Artz ? Oder bekommen die nur die Diagnose ?

Bzw was steht da wenn ich zum Psychologen wegen ts gehe also wenn ich die kk Karte hingeben Tu steht ja was auf der Abrechnung aber was ?
Zitat

RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #2
Die Diagnose steht in der Stellungnahme schon drin, auch ob HRT etc. bewilligt wird oder nicht. Wie ausführlich der Befund ist hängt vom Therapeuten ab, bei mir nur ein paar Zeilen. Wie Diagnose F64.0 also TS, dass ich schon als Mädchen lebte und nix gegen HRT einzuwenden ist. So in etwa. In der Hormonamb. bzw. der Psychiater für das GA erstellt ja auch noch Diagnosen und Tests. In der KK scheint halt auf bei mir zumindest dass ich wegen TS in Behandlung bin. Schweigepflicht haben die natürlich, er darf es nicht einfach so rumerzählen und schon gar nicht in Zúsammenhang mit deinen Daten. Das unterliegt der Schweigepflicht, ich arbeite selber im KH. Ist allgemein so. Die KK hat bestimmt gewissen Einblick warum die Behandlung aber wie weit der ist kann ich natürlich nicht sagen.

LG Ann Lie
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RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #3
Aber seh'n die von der kk zb was ich meinen Psychologen erzählt habe ?

Also Diagnose und das ich man wegen ts in Behandlung ist is ja klar

Aber jetzt zb wie die Sexualität ist ob man auf mann oder Frau steht so was in der Art man erzählt ja viel mit denn Psychologen
Das was man mit denn Psychologen redet kann das jemand einsehn? Oder ob das ht die kk siet?

Weil das wäre doch Verletzung der Schweigepflicht oder? Auch wenn der das der kk mitteilt denn Gehen doch nur Diagnosen was an oder ? Oder bekommen die Gesprächs Protokoll e?
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RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #4
Was du dem Psychologen erzählst kann keiner sehn ausser natürlich er schreibt es in den Befund rein. Das sollte schon in der Sitzung bleiben. Die Therapie ist ja auch Begleitung und Unterstützung und dient nicht alleine der Diagnose. Auf der Honorarnote für die KK die ich einreiche steht nur kurz F64.0 sprich Transsexualität mehr nicht. Wird auch vom Therapeuten abhängen aber der Rest geht ja die KK nix an.

LG Ann Lie
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RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #5
Also denkst du nicht das da Gespräche an die kk weitergeleitet werden ? Denn Befund bekomm man ja selber auch zum Gesicht oder?
Das man weiß was da drin steht?
Weil das wäre ja auch schweigenpflicht Verletzung wenn da Sachen aus der Sitzung weiter erzählt werden auch an die kk das geht ja niemanden was an .. oder ?
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RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #6
Tja, die Krankenkasse wird nicht unbedingt viel erfahren, andere hingegen schon.
In der Indikation zur HRT wird der Therapeut ausführlich Stellung beziehen und den Fall schildern.
Außerdem wird das Gericht und die Gutachter für die PÄ eine ausführliche Stellungnahme des Therapeuten erwarten.
Das alles landet natürlich in den Gerichtsakten, zusammen mit den Gutachten.

Die Richter und die Gutachter können übrigens auch Fragen zur Sexuallität stellen, die wollen sich ein Gesamtbild machen und das gehört mit dazu. Also wenn du damit ein Problem hast und diesen Weg gehe willst, werden werden sich wohl Konflikte abzeichnen.

Also einer meiner Gutachter war Therapeut und Sexual-Wissenschaftler, sowie ehenmaliger Leiter der forensischen Psychatrie des UKE. Der ging schon sehr ins Detail und die Details hat er auch teilweise im Gutachten niedergeschrieben. Ich habe keine Probleme darüber zu reden und das andere sowas lesen können, stört mich auch nicht.
Aber sowas sollte man schon bedenken, dass sowas alles auf einen zukommen kann. Wer diesen Weg geht, muss damit rechnen, einige Dinge sehr ausführlich und mehrmals zu erklären.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
WWW
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RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #7
Nein gewöhnlich werden Gespräche nicht weitergeleitet, das dürfen die gar nicht weil der Inhalt ja die Kasse nix angeht. Den Befund kriegst ja selber auch und kannst ihn auch anfordern, ist Patientenrecht. Einzig weiterleiten dürfte er, hat aber nix mit KK zu tun, bei Eigen (Suizid) und Fremdgefährdung. In dem Fall als Einweisung. Das sind Ausnahmen, ist bei reiner TS Behandlung wenn nicht jemand in akuter Krise ist eh nicht der Fall.

LG Ann Lie
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RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #8
(04.07.2016, 20:52)Eva_Tg schrieb: Tja, die Krankenkasse wird nicht unbedingt viel erfahren, andere hingegen schon.
In der Indikation zur HRT wird der Therapeut ausführlich Stellung beziehen und den Fall schildern.
Außerdem wird das Gericht und die Gutachter für die PÄ eine ausführliche Stellungnahme des Therapeuten erwarten.
Das alles landet natürlich in den Gerichtsakten, zusammen mit den Gutachten.
[hier gekürzt]
Erstens erinnere ich daran, dass Aniistar an der Rechtslage und Praxis in Deutschland interessiert ist.

Zweitens - und das sind jetzt ganz allgemeine Fragen, die in jedem Land gelten - muss man strikt zwischen einer Behandlung und Dingen wie der Erstellung eines Gutachtens, z.B. für ein Gericht, unterscheiden. Nur die Erstere steht unter dem Schutz des Berufsgeheimnisses der Ärzte, Psychologen und Psychotherapeuten, bei Zweiteren geht es eventuell genau darum, für einen Dritten Informationen über den Gesundheitszustand der Probandin/des Probanden zu beschaffen. Dafür wird ein Befund aufgenommen (= Faktensammlung) und werden daraus Schlussfolgerungen gezogen (= Gutachten). Die Gutachtensfrage in einem TSG-Fall könnte z.B. lauten: Ist das abweichende Geschlechtsempfinden des Antragstellers/der Antragstellerin voraussichtlich von Dauer?

Man darf sich daher nicht auf den Beruf des Gegenübers verlassen, man muss die Rolle kennen, in der sie/er gerade tätig ist.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
WWW
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RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #9
Also Mut solchen Fragen hab ich auch kein Problem! Was steht in so einen Gutachten drin ?

Aber die dürfen doch trotzdem nicht einfach Leuten die damit nix zutun haben von meinen Leben erzählen oder ?



Werden diese Gutachten gelöscht sollte es nicht erfolgreich sein oder bleiben die für immer in der Akte ich mein selbst wenn es immer drin bleiben würde es kann ja immer was geändert haben was das neue Gutachten dann bestätigt  oder ?


Achso und Befunde Gutachten usw bekomme ich ja auch alles schriftlich oder ?
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RE: Schweigepflicht was sehn die bei der KK
Beitrag #10
(04.07.2016, 21:35)Mike-Tanja schrieb:
(04.07.2016, 20:52)Eva_Tg schrieb: Tja, die Krankenkasse wird nicht unbedingt viel erfahren, andere hingegen schon.
In der Indikation zur HRT wird der Therapeut ausführlich Stellung beziehen und den Fall schildern.
Außerdem wird das Gericht und die Gutachter für die PÄ eine ausführliche Stellungnahme des Therapeuten erwarten.
Das alles landet natürlich in den Gerichtsakten, zusammen mit den Gutachten.
[hier gekürzt]
Erstens erinnere ich daran, dass Aniistar an der Rechtslage und Praxis in Deutschland interessiert ist.

Zweitens - und das sind jetzt ganz allgemeine Fragen, die in jedem Land gelten - muss man strikt zwischen einer Behandlung und Dingen wie der Erstellung eines Gutachtens, z.B. für ein Gericht, unterscheiden. Nur die Erstere steht unter dem Schutz des Berufsgeheimnisses der Ärzte, Psychologen und Psychotherapeuten, bei Zweiteren geht es eventuell genau darum, für einen Dritten Informationen über den Gesundheitszustand der Probandin/des Probanden zu beschaffen. Dafür wird ein Befund aufgenommen (= Faktensammlung) und werden daraus Schlussfolgerungen gezogen (= Gutachten). Die Gutachtensfrage in einem TSG-Fall könnte z.B. lauten: Ist das abweichende Geschlechtsempfinden des Antragstellers/der Antragstellerin voraussichtlich von Dauer?

Man darf sich daher nicht auf den Beruf des Gegenübers verlassen, man muss die Rolle kennen, in der sie/er gerade tätig ist.

Und was möchtest du mir damit jetzt sagen?
Ich meine mich zu zitieren, aber mich nicht direkt anzusprechen oder das Wort an mich zu richten, ist schon ein wenig schizophren.
Wenn du meine Ausführungen kommentieren willst, dann sei doch so höflich es an mich zu richten.

Und was die Rechtslage in Deutschland geht, die ist kompliziert, meinen Behandlungsberichten liegen seitenweise Datenschutzerklärungen bei und ich habe keine Lust alles auf irgendwelche Details zu durchforsten. Ich liefere Erfahrungsberichte, keine Rechtsberatung.
Das Indikationsschreiben umfasst ungefähr 2 Seiten, mit ausführlichen Erklärungen und Details aus der Therapie, die Diagnose bzw. die Notwendigkeit der HRT medizinisch/therapeutisch begründen. Da das Schreiben auf Wunsch der Patientin verfasst wird, impliziert das auch eine zeitweilige, teilweise Aufweichung der Verschwiegenheit, da ein anderer Fachbereich, namentlich die Endokrikologie, über den aktuellen Behandlungstand ins Bild gesetzt werden muss und das ganze beinhaltet auch noch eine begründete Behandlungsanweisung. Die HRT wird vom Therapeuten angewiesen, der Endkriologe ist nur der Ausführende, weil der Therapeut kein Facharzt ist, um die Behandlung durchzuführen.
Ich kenne die bürokratischen Interna nicht, aber ich könnte mir vorstellen, das eine Kopie des Indikationsschreibens dem Antrag auf Kostenübernahme als Beleg für die Notwendigkeit beigefügt werden könnte. Damit landet es doch letztlich bei der Krankenkasse.

Mich persönlich interessiert es nicht, wo welche Daten landen, mir ist es wichtiger, dass mir geholfen wird. Bei der PÄ habe ich auch von mir aus alle meine Krankenunterlagen mit eingereicht, je mehr die im Vorfeld gelesen haben, desso weniger Fragen gab es bei den Gesprächsterminen, was letztlich wieder Zeit bei der Verfahrensdauer spart.
Wer andere Prioritäten setzt, weil er Dinge nicht preis geben will, dem kann ich keine Antworten geben, weil ich offen und ehrlich alles erzählt habe, damit ich schnell meine PÄ und HRT kriege.

Ich bin hier als Privatperson, die aus ihrem Leben erzählt, ich gebe keine Rechtsberatung und keine medizinische Beratung.
Wer sowas braucht sollte bei Tante Google nach deutschen Trans*Vereinen oder Selbsthilfegruppen suchen. Die haben alle eMail wo man solche Fragen hinschicken kann und die haben auch Leute, die sowas beantworten können. Viele haben sogar eine Hotline, wo man sowas direkt besprechen kann.

Was steht in so einem Gutachten? Dein ganzes Leben auf 4 bis 10 Seiten zusammen gefasst.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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