Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #1
Hallo,

Mit welcher Verfahrensdauer kann ich denn eigentlich hier in Wien ab dem Ansuchen um Personenstandsänderung rechnen? Ich weiß schon, das wird wohl auch vom Einzelfall abhängen, aber ein ungefährer Anhaltspunkt würde mir für meine Zukunftsplanung sehr weiterhelfen. Also, mag irgendwer seine Erfahrungen teilen?

Danke & Liebe Grüße,
Iris
*** Bitte keine Anfragen mehr bezüglich OP-Bilder von Dr. Schaff. Ich versende diese schon lange nicht mehr. Vielen Dank! ***
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #2
(15.02.2012, 17:56)iris_evenstar schrieb: Hallo,

Mit welcher Verfahrensdauer kann ich denn eigentlich hier in Wien ab dem Ansuchen um Personenstandsänderung rechnen? Ich weiß schon, das wird wohl auch vom Einzelfall abhängen, aber ein ungefährer Anhaltspunkt würde mir für meine Zukunftsplanung sehr weiterhelfen. Also, mag irgendwer seine Erfahrungen teilen?

Mit eigenen Erfahrungen kann ich naturgemäß nicht dienen, aber die gesetzliche Maximalfrist für eine Bescheiderlassung beträgt sechs Monate. Die reale Dauer dürfte zu wesentlichen Teilen vom TS-Status (Non-/Prä-/Post-OP) abhängen sowie von der beruflichen Auslastung der eventuell beizuziehenden Amtssachverständigen. Je mehr Beweismittel man selbst vorlegen kann, desto schneller geht das wohl tendenziell.
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #3
Vielen Dank, Tanja. Non-Op wäre das in meinem Fall. Das verlängert wohl das ganze Prozedere, oder?
Ach ja, und auch Non-HRT im Moment!
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #4
Nein das verlängert es nicht. Wenn Du bereits ein psychiatrisches und eventuell auch ein psycvhotherapeutisches Gutachten hast, möglicherweise für die Hormonfreigabe, udn wenn dauraus hervorgeht, dass Du "eine weitgehende Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts" erreicht hast, sowie, dass sich mit "hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft am Zugehörigkeitsempfinden nichts mehr ändern wird", dann sollte das in Wien ausreichen.

Du gehst einfach zu Deinem Geburtsstandesamt und reichst dort ein und legst die Gutachten in Kopie bei. Die schicken dan Akt dann an die MA 35-Zentrale, die alle derartigen Anträge in Wien bearbeitet. Ich schätze mal, dass Du in 2 bis 3 Wochen den Bewilligungsbescheid bekommen solltest. Wenn nicht, informiere mich bitte, damit ich intervenieren kann.

Hast Du keine derartigen Gutachaten, werden sie Dich zu Dr. Praschak-Rieder ins AKH schicken, die als Amtssachverständige ein entsprechendes Gutachten erstellt. Da Dr. Praschak-Rieder aber sehr beschäftigt ist, dauert das dann einige Wochen bis Du einen Termin dort bekommst. Zusätzliche Kosten erwachsen Dir, nach heutigem Stand, daraus aber keine.

Das alles setzt aber voraus, dass Du in Wien geboren wurdest.
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #5
Vielen Dank Angelika für die ausführliche und informative Antwort!
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #6
und wie sieht das ganze aus, wenn man zwar in wien wohnt, aber nicht hier geboren wurde? kann ich trotzdem den antrag bei der ma35 stellen oder muss ich mich mit meinem geburtsstandesamt rumschlagen?
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #7
(13.03.2012, 21:10)versuchsanordnung schrieb: und wie sieht das ganze aus, wenn man zwar in wien wohnt, aber nicht hier geboren wurde? kann ich trotzdem den antrag bei der ma35 stellen oder muss ich mich mit meinem geburtsstandesamt rumschlagen?

Man kann den Antrag an die MA 35 schicken, was aber nichts daran ändert, dass ihn der Magistrat der Stadt Wien bloß an die Geburtsgemeinde bzw. den dortigen Standesamtsverband weiterleiten wird (§ 6 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG).

Die örtliche Zuständigkeit für den Personenstandsfall der Geburt richtet sich nach dem Geburtsort (§ 4 Abs. 1 Personenstandsgesetz - PStG). Behörde ist die Gemeinde im übertragenen Wirkungsbereich (§ 59 Abs. 1 PStG).

Leider bleibt dir also die Durchsetzung deines Anbringens vor dem Geburtsstandesamt nicht erspart.

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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #8
Danke für die schnella Antwort! Leider ganau das, was ich befürchtet habe....
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #9
Den Antrag auf PÄ musst Du bei Deinem Geburtsstandesamt stellen, egal wo Du wohnst.

Lediglich dann, wenn Du als ÖsterreicherIn im Ausland geboren wurdest, gibt es unter gewissen Voraussetzungen eine Möglichkeit die PÄ bei der MA 35 in Wien zu beantragen.

Die VÄ musst Du bei der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) des derzeitigen ordentlichen Wohnsitzes, bzw. der letzten ordentlichen Wohnsitzes in Österrreich beantragen.

Bei gleichzeitiger Beantragung von PÄ und VÄ stellt man den Antrag beim Geburtsstandesamt und die leiten den Antrag auf VÄ, nach erfolgter PÄ, dann an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weiter.
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RE: Ungefährer Zeitrahmen für die Personenstandsänderung
Beitrag #10
Yippiee-kay-yay, in meinem Fall heisst das back to Leoben.
Angelika, nach den Threads die ich bisher gelesen habe, dürftest Du sehr viele Fälle kennen, hast Du evtl. Erfahrungen mit der konkreten Vorgehensweise dort?

Von meiner Grobplanung her wäre es günstig, in 1 - 1,5 Jahren korrekte Papiere zu haben, weil ich dann mit meiner derzeitigen Ausbildung fertig bin und dann höchstwahrscheinlich eine Zeit im Ausland ansteht. Die "weitgehende Annäherung an das Wunschgeschlecht" sollte dann auch umgesetzt sein, allerdings (noch) ohne GaOp....
Rein praktisch: Reicht für den Nachweis der Unabänderlichkeit der Gechlechtsidentität ein Befund vom behandelnden Psychotherapeuten?
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