Probleme bei Zeugnisumschreibung
RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung
Beitrag #11
(14.05.2018, 08:53)Sunburst schrieb:
(13.05.2018, 23:31)MikeJ schrieb: Also wenn die damalige Frau Klassenvorstand verstorben ist, sollte es kein Hindernis sein destotrotz ein Zeugnisduplikat auszustellen. Das ist ja Bürokratie pur!! Auch sowas gehört geregelt.

Natürlich. Wenn man sagt, man habe das Zeugnis versiebt, dann muß ja jemand die Zweitschrift unterzeichnen.
Das, was man rechtlich unter einem Duplikat oder einer Zweitschrift versteht, ist hier aber, wenn man den Betreff des Themas anschaut, genau nicht gefragt.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Probleme bei Zeugnisumschreibung - gesetzliche Regelung
Beitrag #12
Zum einen dachte ich, im Zweifelsfalle muß egal um was es sich nun genau handelt, unterschrieben werden.

Zum anderen wurde ich damals tatsächlich mit einer als solchen ausgewiesenen Zweitschrift abgespeist. Die haben also nicht das sonst übliche Abizeugnisformular verwandt. Allerdings hat mich nie jemand gefragt, was aus dem Original geworden ist.
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Namens und Personenstandsänderungen der Zeugnisse.
Beitrag #13
Hallo ihr lieben,
ich bin gerade leicht verzweifelt und werde nicht so wirklich schlau inwiefern ich in meiner jetzigen Situation handeln soll. Ich habe vor 2 Jahren meine Namens und Personenstandsänderung durch bekommen und alles direkt geändert. Bis auf die Zeugnisse.

Ich habe  grauenhafte Erinnerungen an die Schule und  daher habe ich dies aufgeschoben bis zum Ende, nur jetzt nach einer kleinen Pause vom Schul/Berufs-leben und dem Abschluss aller Behandlungen und OP's würde ich gerne eine Ausbildung anfangen.
Wir haben bereits vorher schriftlich abgeklärt ob das okay ist .
Die erste Schule willigte sofort ein. Die zweite sträube sich und sagte ich hätte diese Schule nie besucht. Sie willigten wiederwillig ein nachdem wir ihnen eine kopie des Zeugnisses zu schickten als beweiß das ich dort Schülerin war.

Als ich dies jedoch nun in Angriff nehmen wollte sträubte sich die Schule und sagte das sie von nichts wüssten und das Juristisch ja auch garnicht rechtens währe.
Ich müsste mich mit den alten Zeugnissen + Gerichtsbeschluss bewerben da ja klar gemacht werden müsste wer oder was ich bin.

In der zweiten erinnerte man sich noch daran das wir geschrieben hatten, jedoch wurde ich auch dort abgewiesen obwohl mir eine Änderung zugesagt wurde.
Sie sagten das da die Zeugnisse bereits vor dem Gerichtsbeschluss entstanden sind können sie die nicht ändern.
Stimmt das alles so? Habe ich irgendeine chance da was zu machen?

[Moderationshinweis: Zwei Threads mit gleichem Thema zusammengelegt; Mike-Tanja, 26.11.2019]
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