Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #41
(11.06.2012, 08:29)Sarah-Michelle schrieb: Frage: nach welcher Qualifikation soll/darf es Verwaltungsbeamten moeglich sein eine Position zu beziehen, ob jemand m oder w ist bzw aussieht.

Verfahrensrechtlich kommen hier zwei Beweismittel in Betracht (nicht vergesssen: im Verwaltungsverfahrensrecht ist der Katalog der Beweismittel nicht abschließend-taxativ; gemäß § 46 AVG "kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist"):
  1. der Beweis durch Augenschein (mit oder ohne Mitwirkung einer/eines Sachverständigen, § 54 AVG),
  2. der Sachverständigenbeweis (§ 52 AVG).
ad 1. Einen Beweis durch Augenschein kann der Qualifikation nach jedermann, als auch jede Standesbeamtin in Köflach, Weststeiermark, durchführen. Dabei wird einfach festgehalten, was zu sehen oder zu hören, mit den Sinnen wahrzunehmen ist. Darüber würde sinnvollerweise eine Niederschrift mit der/dem Antragsteller/in aufgenommen. Festgehalten werden könnte in einem PÄ-Fall (MzF oder FzM) etwa, wie die/der Antragsteller/in gekleidet ist, spricht, ob sie/er sichtbaren Bartwuchs aufweist, etc. Ein Foto (eventuell mit einem von der/vom Antragsteller/in vorzulegenden älteren Vergleichsbild, damit die Veränderungen deutlich werden) und eine Aussage der/des Antragstellerin/Antragstellers über ihre/seine TG-Entwicklung runden das ab.

ad 2. Ein Sachverständigenbeweis besteht schulmäßig aus Befund (Untersuchungen, Anamnese, Tatsachenfeststellung) und Gutachten, das sind die, je nach Fragestellung der Behörde, daraus zu ziehenden fachlichen Schlussfolgerungen. Für ein Sachverständigengutachten wird Fachwissen verlangt, ein Studium, eine einschlägige Ausbildung und/oder längere berufliche Praxis.

Soll das genderrelevante Erscheinungsbild eines Menschen (also nicht der Hormonspiegel!) in seriöser Weise fachlich begutachtet werden - was ich im Grunde für Unsinn halte -, dann wären sicher wissenschaftliche Kriterien und Methoden heranzuziehen: Gesichtsform, Skelett-, Muskel- und Brustentwicklung, Waist-Hip-Ratio, Haut- und Haartyp, Bewegungsabläufe, Haardichte, Stimmhöhe und -modulation - fällt noch wem was ein? Man merkt schon: Overkill in Reinkultur! Damit könnte man drei bis vier Fachmenschen, z.B. Mediziner/innen, Anthropolog/inn/en, Logopäd/inn/en und Phonetiker/innen, beschäftigen. Kostet bloß mordsmäßig viel Geld, dauert lange, und das Gutachten wäre m.E. für das juristisch zu wertende Verfahrensergebnis genauso relevant (oder irrelevant) wie der Satz "Die Antragstellerin trägt einen Rock und hinterlässt einen femininen Eindruck" in der Niederschrift über Augenschein und Parteienvernehmung durch die Standesbeamtin in Köflach, Weststeiermark!

Wir reden hier nämlich stets über das, was ich gerne "Alibigutachten" nenne. Dabei wird im Grunde gar nichts mit "höherwertigen" Methoden erkundet und festgestellt. Die Behörde möchte nur ein Papier mit der Unterschrift einer/eines Dr.med/Mag.phil./Dr.tech/Prof.univ. etc., um "abgesichert" zu sein. Aber die Behörde nimmt ja auch keinen Beweis drüber auf, ob Oma (flachbrüstig, Damenbart) tatsächlich eine Frau ist, ein Baum eine Pflanze ist, oder man einen VW-Golf vom technisch-fachlichen Standpunkt her als "Personenkraftwagen" bezeichnen kann. Das weiß man einfach, aus dem Bauch oder der Erfahrung raus. Im TG-Bereich gibt's (noch) eine gewisse Unsicherheit. Nur deswegen müssen wir uns damit überhaupt herumschlagen.

Ich schlage einfach vor, den Sachverständigenbeweis möglichst auf Fälle zu beschränken, in denen den Standesbeamt/inn/en das Bauchgefühl nicht reicht, um dem Antrag sofort stattzugeben, bei einem Antrag von Conchita Wurst etwa. Wink

Bevor Angelika jetzt gleich wieder vor "Beamtenwillkür" warnen wird, ein Wort einer praxiserfahrenen Juristin: das kontroversielle Ergebnis eines Augenscheinsbeweises kann man relativ leicht (etwa in einer Berufung) in Zweifel ziehen. Außerdem sitzt man dabei der/dem Betreffenden gegenüber, was psychologisch zum Konsens animiert, denn eine Niederschrift sollte die Partei ja auch unterschreiben. Wenn ein/e Amtssachverständige/r dagegen (in einem später irgendwann, husch-husch, schnell schriftlich verfassten oder hindiktierten Gutachten) einmal den Daumen gesenkt hat (und dabei nicht gerade gestümpert hat), ist ein Antrag in der Regel mausetot - und das durch alle Instanzen! Man tauscht lediglich das einfache Risiko von "Beamtenwillkür" gegen das viel größere von "wissenschaftlich verbrämter Beamtenwillkür" (denn auch die/der Amtsärztin/Amtsarzt arbeitet bei der oder für die Behörde).

Angelika wähnt sich hier sicher und setzt wohl auf den Sachverständigenbeweis, weil sie in Wien mit Dr.in Praschak-Rieder jemanden zur Verfügung hat, der tg-freundlich zu sein scheint. Das würde aber etwa den Landeshauptmann von Tirol (ÖVP) nicht daran hindern, jemanden mit starker TG-Skepsis namhaft zu machen - und das Innenministerium würde ihm dabei derzeit sicher nicht in die Parade fahren!
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #42
(11.06.2012, 14:03)Mike-Tanja schrieb:

Ich schlage einfach vor, den Sachverständigenbeweis möglichst auf Fälle zu beschränken, in denen den Standesbeamt/inn/en das Bauchgefühl nicht reicht, um dem Antrag sofort stattzugeben, bei einem Antrag von Conchita Wurst etwa. Wink

Bevor Angelika jetzt gleich wieder vor "Beamtenwillkür" warnen wird, ein Wort einer praxiserfahrenen Juristin: das kontroversielle Ergebnis eines Augenscheinsbeweises kann man relativ leicht (etwa in einer Berufung) in Zweifel ziehen. Außerdem sitzt man dabei der/dem Betreffenden gegenüber, was psychologisch zum Konsens animiert, denn eine Niederschrift sollte die Partei ja auch unterschreiben. Wenn ein/e Amtssachverständige/r dagegen (in einem später irgendwann, husch-husch, schnell schriftlich diktierten Gutachten) einmal den Daumen gesenkt hat (und dabei nicht gerade gestümpert hat), ist ein Antrag in der Regel mausetot - und das durch alle Instanzen! Man tauscht lediglich das einfache Risiko von "Beamtenwillkür" gegen das viel größere von "wissenschaftlich verbrämter Beamtenwillkür" (denn auch die/der Amtsärztin/Amtsarzt arbeitet bei der oder für die Behörde).

Angelika wähnt sich hier sicher und setzt wohl auf den Sachverständigenbeweis, weil sie in Wien mit Dr.in Praschak-Rieder jemanden zur Verfügung hat, der tg-freundlich zu sein scheint. Das würde aber etwa den Landeshauptmann von Tirol (ÖVP) nicht daran hindern, jemanden mit starker TG-Skepsis namhaft zu machen - und das Innenministerium würde ihm dabei derzeit sicher nicht in die Parade fahren!

Zum Abschluss ein letztes Statement von mir zu diesem Thema.

Fakt ist, dass eine Änderung des Gesetzes, zum Zweck einer gewissen Absicherung der Betroffenen vor politischer Willkür einer etwaigen anders zusammengesetzten rechtskonservativen Bundesregierung. einer Einstimmigeit im Minisgterrat, sowie einer Mehrheit im Nationalrat bedarf.

Fakt ist, dass das ÖVP-geführte BMI in all den bisherigen Diskussionen keinerlei bereitschft gezeigt hat das Namensrecht zu liberalisieren und im Personenstandsrecht sich gerade soviel bewegt, wie es vom VwGH vorgegeben wurde. Die Versuche einer Aushebelung dieser VwGH-Erkenntnisse, bzw. einer massiven Kostenerhöhung für die AntragstellerInnen konnten bisher, dank der für das Thema von SPÖ-Seite zuständigen Frauenministerin, verhindert werden.

Fakt ist aber auch, dass es innerhalb der Regierungfskoalition eines Kompromisses bedarf um zu einer gesetzlichen Festschreibung zu kommen.

Und dieser Kompromiss verlangt eben die Vorlage fachärztlicher Gutachten.

Und ja, ich stehe zu diesem Kompromiss. Vor allem, da hier keine zusätzlichen Gutachten, als jene, die Betroffene auch für die Kostenübernahme der HRT durch die KK benötigen, angesprochen werden.

Und wenn das BMI gerne gewisse Formulierungen lesen will, so sollte es für die behandelnden Fachleute doch ein leichtes Sein, diese Formulierungen zu verwenden, wenn die Diagnose TS lautet und sie mit einer HRT einverstanden sind, bzw. diese sogar befürworten.

Wir können uns jede weitere Liberalisierung wünschen, nur mehr ist eben derzeit nicht umsetzbar.

Ich habe es schon mehrfach erwähnt. Gebt der SPÖ eine absolute Mehrheit, oder sorgt dafür, dass SPÖ und GRÜNE gemeinsam eine Regierungsmehrheit im Nationalrat haben, und dann wird es möglich sein viele Dinge, wie z. B. auch eine Liberalisierung im Namensrecht, umzusetzen, die derzeit eben nicht umsetzbar sind.

Politik ist die Kunst des Möglichen. Und dieses Mögliche habe ich stets versucht auszuschöpfen.

Unter den derzeitigen Gegebenheiten unerfüllbare Forderungen zu stellen, ist zwar erlaubt, trägt aber nicht unbedingt dazu bei ernst genommen zu werden und etwas zu erreichen. Es sei denn, man wäre ohnehin nicht an einer Lösung interessiert, da einem diese die Möglichkeit des Jammerns und des Selbstmitleides nehmen würde.

Ach ja, und im Übrigen gibt es bei uns auch noch das Prinzip der freien Arzt- bzw. Gutachterwahl. Werden also bereits entsprechende Gutachten vorgelegt, die den Sachverhalt klar darlegen, ist die Behörde nicht bereichtigt auf Kosten der ANtragstellerInnen weitere Gutachten zu fordern. Siehe dazu das VfGH-Urteil vom Dezenber 2009.

Und damit habe ich zu diesem Thema alles gesagt und ziehe mich auch aus dieser Diskussion zurück.
Zitat

RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #43
(11.06.2012, 15:08)Angelika schrieb: [hier gekürzt] Ach ja, und im Übrigen gibt es bei uns auch noch das Prinzip der freien Arzt- bzw. Gutachterwahl. Werden also bereits entsprechende Gutachten vorgelegt, die den Sachverhalt klar darlegen, ist die Behörde nicht bereichtigt auf Kosten der ANtragstellerInnen weitere Gutachten zu fordern. Siehe dazu das VfGH-Urteil vom Dezenber 2009.

Und damit habe ich zu diesem Thema alles gesagt und ziehe mich auch aus dieser Diskussion zurück.

Ich merke nur noch an, dass das oben geschriebene über "das Prinzip der freien Arzt- bzw. Gutachterwahl" nur bedingt stimmt.

Es stimmt nur bei den sehr häufigen "unechten" Sachverständigengutachten, die eigentlich Urkundenbeweise sind. Hier kann man sich die/den Gutachter/in selbst aussuchen (und muss eventuell auch selbst bezahlen) und legt dann das Gutachten in Schriftform (als Urkunde) der Personenstandsbehörde vor. Die muss dann dieses Beweismittel in ihrer Entscheidung würdigen (nicht folgen kann sie dem wohl nur, wenn andere Beweisergebnis entgegenstehen, oder wenn die/der Sachverständige offenkundig unqualifiziert oder der Inhalt erkennbar widersprüchlich, oberflächlich oder sonst "mit Händen zu greifend" mangelhaft ist).

Wenn die Personenstandsbehörde aber von Amts wegen einen Sachverständigenbeweis anordnet, dann kann man sich gar nix aussuchen bzw. ist darauf angewiesen, wieviel Spielraum die Behörde einem lässt.

Das sagt noch einmal das Gesetz (§ 52 AVG, Hervorhebungen von mir):

Zitat:
Sachverständige

§ 52. (1) Wird die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig, so sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen.

(2) Wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder es mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist, kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen.

(3) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vor, so kann die Behörde dennoch nichtamtliche Sachverständige heranziehen, wenn davon eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten ist. Die Heranziehung ist jedoch nur zulässig, wenn sie von demjenigen, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, angeregt wird und die daraus entstehenden Kosten einen von dieser Partei bestimmten Betrag voraussichtlich nicht überschreiten.

(4) Der Bestellung zum nichtamtlichen Sachverständigen hat Folge zu leisten, wer zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wer die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis die Voraussetzung der geforderten Begutachtung ist, öffentlich als Erwerb ausübt oder zu deren Ausübung öffentlich angestellt oder ermächtigt ist. Nichtamtliche Sachverständige sind zu beeiden, wenn sie nicht schon für die Erstattung von Gutachten der erforderten Art im allgemeinen beeidet sind. Die §§ 49 und 50 gelten auch für nichtamtliche Sachverständige.

Hier besteht kein Spielraum: zuerst Amtssachverständige/r, nur wenn keine/r aufzutreiben ist oder andere gute Gründe vorliegen, kommt ein/e von der Behörde zu bestellende/r nichtamtliche Sachverständige/r zum Zug (mit Kostenüberwälzung auf die Partei).

Wenn die Behörde kooperativ ist, kann sie die Partei Vorschläge machen lassen oder eine Auswahl aus einer Liste anbieten, aber wenn sie einfach ungefragt jemanden bestellt, dann muss man sich mit diesem Menschen und seiner fachlichen Meinung auseinandersetzen, so man ihm nicht Befangenheit nachweisen kann.


(11.06.2012, 19:21)Yuna schrieb:
(11.06.2012, 15:08)Angelika schrieb: Ich habe es schon mehrfach erwähnt. Gebt der SPÖ eine absolute Mehrheit, oder sorgt dafür, dass SPÖ und GRÜNE gemeinsam eine Regierungsmehrheit im Nationalrat haben, und dann wird es möglich sein viele Dinge, wie z. B. auch eine Liberalisierung im Namensrecht, umzusetzen, die derzeit eben nicht umsetzbar sind.

Bitte nicht die Grünen wählen. Der größte Melkverein den es gibt. Da mach ich sogar freiwillig noch zwei Gutachten, zahl diese aus eigener Tasche und dafür hab ich ne Ruhe von diesen Pseudogutmenschen.
[hier gekürzt]
Die größte Freichheit ist ja, Autofahrer/innen bis zum letzten Cent zu melken und Richtung Öffis drängen, aber nach Dienstschluss beim nächsten Häuserblock in einen A8 steigen und behaupten, "man fahre auch mit den Öffis, was ist schon dabei". Angry

Auch wenn der Strache ein riesen Dampfplauderer ist, seine Einstellung find ich am Besten. Zuerst muss Österreich mal diese ganzen Migranten loswerden, die dem Steuerzahler auf der Tasche liegen und den ganzen Tag nix als faxen im Kopf haben.
[hier auch gekürzt]
So genug von mir und meine politischen Ergüssen

PS.: nicht alle Migranten sind gleich schlecht. Aber die Mehrheit schaffts leider immer in die Medien


Überlegt euch gut, was und wie ihr jetzt antwortet! Sobald ich merke, dass hier eine große, emotionale Diskussion über politische Parteien, Öko- oder Migrationsthemen losbricht, zögere ich höchstens drei Sekunden, bis ich diesen Thread teile oder auf Zeit sperre!

Das Thema lautet: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten

Edit, 11. Juni 2012, 8:35 PM: Und schon is es passiert, Thema geteilt, bitte hier weiter, wenn jemand sich zum Thema Xenophilie und Xenophobie äußern möchte!
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #44
Wenn Du schon mal wieder beim Teilen und verschieben bist Tanja, dann bitte verschiebe auch gleich Deine diesbezüglichen Aussagen zu Yunas Beitrag in den neuen Thread.

Nicht immer nur bei anderen hinsehen, sondern auch die eigenen Aussagen nicht übersehen!

Denn für mich sieht das nach einem Beitrag und einer einzigen Antwort schon sehr massiv nach einem Zensurversuch aus. Vor allem im Hinblick auf die noch vor meiner Antwort von Dir ausgesprochene Drohung.
Zitat

RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #45
Ich frage mich wirklich, wie Verwaltungsbeamte als auch juristische Beamte eine Feststellung im Sinne des ÄE stellen können, ohne dabei womöglich sich in eine Materie zu verhedern, die mitunter einen medizinisch-psychologischen Touch hat.
TRANS AUSTRIA - Öst. Gesellschaft für Transidentität
(trans-austria.org), Geschäftsführung

Psychotherapeutin, Supervisorin, Coach, Sexualberaterin
Alten- und Behindertenfachbetreuerin
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #46
(11.06.2012, 23:08)Sarah-Michelle schrieb: Ich frage mich wirklich, wie Verwaltungsbeamte als auch juristische Beamte eine Feststellung im Sinne des ÄE stellen können, ohne dabei womöglich sich in eine Materie zu verhedern, die mitunter einen medizinisch-psychologischen Touch hat.

Ein begründeter Einwand. Er passt aber mehr zur Frage der Prognoseentscheidung über die Dauerhaftigkeit des Gender-Zugehörigkeitsempfindens. Nimmt man das (--> juristisch) als festes Tatbestandselement an, das (--> Auslegung des PStG durch VfGH und VwGH) Anspruch auf die Personenstandsänderung verleiht, dann muss man wohl jemand Sachverständigen fragen, der eine Berufsbezeichnung mit der Anfangssilbe "Psy" führt, wenn man nicht im Kaffeesud lesen möchte. Wink

Ein wissenschaftliches Sachverständigengutachten über das geschlechtsspezifische "äußere Erscheinungsbild" eines Transmenschen halte ich dagegen für....na ja, eine fragwürdige Aufgabenstellung halt! Da spielen m.E. zu viele soziale Komponenten und sittliche Konventionen mit, um objektiv-wissenschaftlich argumentieren zu können. Vor kaum etwas mehr als 100 Jahren hätte man einer Cis-Frau in Hosen und mit kurzem Haar ja auch noch glatt das "weibliche Erscheinungsbild" abgesprochen!

Also ist es hier aus meiner Sicht nicht falsch, einfach den Eindruck wiederzugeben, den ein Gegenüber im Gespräch gewinnt, und das als Beweis zu verwerten. Immerhin ist aus den einschlägigen Gerichtsentscheidungen zwischen den Zeilen m.E. eine gewisse fürsorgliche Komponente herauszulesen. Die/Der Antragsteller/in soll in der neuen Rolle in "freier Wildbahn" bestehen können und vor einer vorschnellen Entscheidung bewahrt werden.

Am einfachste ist es natürlich, den ganzen Prozess der Transition, des Rollenwechsels mit allen äußeren Anpassungen, möglichst gut zu dokumentieren, schriftliche Befunde zu sammeln, von jeder konsultierten Stelle, der Krankenkasse, jeder Selbsthilfegruppe, jeder/jedem Therapeutin/Therapeuten, Endokrinologin/Endokrinologen, Gynäkologin/Gynäkologen, etc., schriftliche Bestätigungen mit den "richtigen Worten", auf die die Personenstandsbehörden halt stehen, zu erbitten. Selbst Rechnungen von der Laser- oder Nadelepi zählen hier als Beweismittel (für die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes nämlich)!

Wäre ich Standesbeamtin, und käme jemand mit dem Antrag auf PÄ und einer solchen Dokumentation zu mir, müsste die Oberbehörde mir schon mit dem Sechsschüssigen (also einem Disziplinarverfahren und dergleichen) drohen, damit ich das nicht sofort genehmige, auch ohne formelles "Gutachten". Undecided
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #47
Mike- Tania.
Es ist alles lieb,was du da schreibst,so wie dein Gesicht.
Doch wie der Doppel nahme,oder heist es Nick,mir so sagt lebst du in beiden Geschlechtern.
Solche wie Du,wie wollen die nachfühlen,wie es mir geht,was das für mich ist,wie ein Spißrutenlauf.
Ich,fühle auch schon ein Leben lang,doch um den Vorstellungen,der Anderen zu Entsprechen,ständig verdrängen.
Du darfst auch eines nicht vergessen,bin in einer Zeit aufgewachsen,da war alles was " nicht normal "
Tabu
Dann kommst du in einen Abschnitt deines Lebens,da explotierst du wie ein Vulkan.
Ich habe mich geoutet,einfach aus meinem Gefühl.
So stand ich alleine da,doch ich war Frau.
Habe alles Männliche aus dem Haus verbannt.
Ich lebte schon in der Öffentlichkeit,in meinem Umfeld,3 Monate als Frau,da hatte ich den ersten
Trmin,bei einer Therapeutin,nur deshalb,weil es das Gesetz so will,was ich bin und fühle,dafür brauchte ich keine.
Ich werde von meiner Umwelt,als Hilde akzeptiert
auch jeder Arzt,nimmt rücksicht auf mein erscheinungsbild und werde als Frau angesprochen.
Ausgerechnet eine Psychiaterinn,die Oberärztin Ekart in der Psychiatrie,nimmt darauf keine Rücksicht.
Hatte 3mal mit Ihr einen Klinsch,ihr Kommentar,muß sich daran halten,was in den Akten steht.
So sie auch versucht,so sie kann mich zu bremsen in der Entwicklung zu Hemmen,
ohne eine Verfehlung Ihr nachzuweisen.
Doch wie sich die Fr. Dr. Ekart verhält,ist sie fehl am Platz für Transgender Anliegen am LKH in Graz.
Mit dieser meinung,bin ich nicht alleine,egal ob MzF oder FzM.
In meinen Befunden,Gutachten ect,seit monaten,es einteutig steht,doch nicht genau in diesen Worten.
Für mich ist das Leben als Frau,zum Alltag geworden Handlungen ect,sin einfach normal ich bin eben so.
Könnte mir bei der besten Vorstellungskraft nicht ausmahlen,als Mann in Hose auf die Straße zu gehen.
Vieleicht,für viele,meine Empfindung als Frau,ist veraltert,egal ich bin so.
Ich habe Manchmal,mit Dingen ein Problem,wenn Menschen,in beiden Geschlechtern leben.
Mir persönlich,wäre es egal,wenn für die Pä eine GaOp erforderlich,ich will diese sowieso.
Erst wenn diese erfolgt,ich in allen Freiheiten einer Frau leben kann.
Vieleicht,meine Vorstellung,für viele etwas krass,doch man kann nicht alles sein.entweder bin ich Frau oder Mann.
Wehre ich alles in einem,so wehre ich eine Schnecke.
Daher,habe ich auch das Gefühl,in Transgender,zu viele Stömungen,welche mit echten Transgender,Menschen im
falschem Körper,wenig zu tun.
Sind einfach Detenzen,Lüste,je nach belieben das zu leben,was gerade Spaß macht,doch was hat das mit uns unseren
Anliegen,der Versuch,anständig in der Politik vertreten zu sein zu Tun.
Vieleicht,trete ich manchen auf die Zähen,doch es kann nicht alles,was nicht in der Gesellschaftsnorm,
unter den Hut von Tg geworffen werden.
Also nicht böse sein,wenn ich nicht gerade auf der Seite von Menschen stehen,die nicht wissen,was sie wollen
Hilde die Wilde

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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #48
(12.06.2012, 19:50)wildehilde schrieb: [hier gekürzt] Ausgerechnet eine Psychiaterinn,die Oberärztin Ekart in der Psychiatrie,nimmt darauf keine Rücksicht.
Hatte 3mal mit Ihr einen Klinsch,ihr Kommentar,muß sich daran halten,was in den Akten steht.
So sie auch versucht,so sie kann mich zu bremsen in der Entwicklung zu Hemmen,
ohne eine Verfehlung Ihr nachzuweisen.
Doch wie sich die Fr. Dr. Ekart verhält,ist sie fehl am Platz für Transgender Anliegen am LKH in Graz. [hier auch]

Ist Dr. Ekart einfache eine Ärztin, die du konsultierst, oder spielt sie eine spezielle Rolle, ist sie etwa als Sachverständige für steirische Personenstandsbehörden tätig?

(12.06.2012, 19:50)wildehilde schrieb: Wäre ich alles in einem, so wäre ich eine Schnecke. [Rest gekürzt]

Rate mal einen meiner Spitznamen!

Hat aber wohl mehr mit meinem Tempo beim Gehen, Auto- oder Radfahren zu tun. Wink
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #49
Mike-Tania.
Da ist etwas daneben gegangen,es ist doppelt gekommen,hoffe Ihr könns richten.
Die Ekart,als Oberäztin der Psych im Lkh,ist die Hand am Hebel,
alle müssen auf ihr ok warten,wenns nicht anders geht,braucht halt das schriftliche ein monat oder mehr.
Das andere,nimms nicht zu persönlich,doch so ist die Hilde,nimmt sich kein Blatt vor den Mund
wenn mit mir jemand spricht,sag ich, was ich denk,nicht lange um den heißen Brei.
ist vieleicht eine Form der Ehrlichkeit

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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #50
(11.06.2012, 19:48)Mike-Tanja schrieb:
(11.06.2012, 15:08)Angelika schrieb: [hier gekürzt] Ach ja, und im Übrigen gibt es bei uns auch noch das Prinzip der freien Arzt- bzw. Gutachterwahl. Werden also bereits entsprechende Gutachten vorgelegt, die den Sachverhalt klar darlegen, ist die Behörde nicht bereichtigt auf Kosten der ANtragstellerInnen weitere Gutachten zu fordern. Siehe dazu das VfGH-Urteil vom Dezenber 2009.

Und damit habe ich zu diesem Thema alles gesagt und ziehe mich auch aus dieser Diskussion zurück.

Ich merke nur noch an, dass das oben geschriebene über "das Prinzip der freien Arzt- bzw. Gutachterwahl" nur bedingt stimmt.

Es stimmt nur bei den sehr häufigen "unechten" Sachverständigengutachten, die eigentlich Urkundenbeweise sind. Hier kann man sich die/den Gutachter/in selbst aussuchen (und muss eventuell auch selbst bezahlen) und legt dann das Gutachten in Schriftform (als Urkunde) der Personenstandsbehörde vor. Die muss dann dieses Beweismittel in ihrer Entscheidung würdigen (nicht folgen kann sie dem wohl nur, wenn andere Beweisergebnis entgegenstehen, oder wenn die/der Sachverständige offenkundig unqualifiziert oder der Inhalt erkennbar widersprüchlich, oberflächlich oder sonst "mit Händen zu greifend" mangelhaft ist).

Wenn die Personenstandsbehörde aber von Amts wegen einen Sachverständigenbeweis anordnet, dann kann man sich gar nix aussuchen bzw. ist darauf angewiesen, wieviel Spielraum die Behörde einem lässt.

Das sagt noch einmal das Gesetz (§ 52 AVG, Hervorhebungen von mir):

Zitat:
Sachverständige

§ 52. (1) Wird die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig, so sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen.

(2) Wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder es mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist, kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen.

(3) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vor, so kann die Behörde dennoch nichtamtliche Sachverständige heranziehen, wenn davon eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten ist. Die Heranziehung ist jedoch nur zulässig, wenn sie von demjenigen, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, angeregt wird und die daraus entstehenden Kosten einen von dieser Partei bestimmten Betrag voraussichtlich nicht überschreiten.

(4) Der Bestellung zum nichtamtlichen Sachverständigen hat Folge zu leisten, wer zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wer die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis die Voraussetzung der geforderten Begutachtung ist, öffentlich als Erwerb ausübt oder zu deren Ausübung öffentlich angestellt oder ermächtigt ist. Nichtamtliche Sachverständige sind zu beeiden, wenn sie nicht schon für die Erstattung von Gutachten der erforderten Art im allgemeinen beeidet sind. Die §§ 49 und 50 gelten auch für nichtamtliche Sachverständige.

Hier besteht kein Spielraum: zuerst Amtssachverständige/r, nur wenn keine/r aufzutreiben ist oder andere gute Gründe vorliegen, kommt ein/e von der Behörde zu bestellende/r nichtamtliche Sachverständige/r zum Zug (mit Kostenüberwälzung auf die Partei).

Wenn die Behörde kooperativ ist, kann sie die Partei Vorschläge machen lassen oder eine Auswahl aus einer Liste anbieten, aber wenn sie einfach ungefragt jemanden bestellt, dann muss man sich mit diesem Menschen und seiner fachlichen Meinung auseinandersetzen, so man ihm nicht Befangenheit nachweisen kann.


(11.06.2012, 19:21)Yuna schrieb:
(11.06.2012, 15:08)Angelika schrieb: Ich habe es schon mehrfach erwähnt. Gebt der SPÖ eine absolute Mehrheit, oder sorgt dafür, dass SPÖ und GRÜNE gemeinsam eine Regierungsmehrheit im Nationalrat haben, und dann wird es möglich sein viele Dinge, wie z. B. auch eine Liberalisierung im Namensrecht, umzusetzen, die derzeit eben nicht umsetzbar sind.

Bitte nicht die Grünen wählen. Der größte Melkverein den es gibt. Da mach ich sogar freiwillig noch zwei Gutachten, zahl diese aus eigener Tasche und dafür hab ich ne Ruhe von diesen Pseudogutmenschen.
[hier gekürzt]
Die größte Freichheit ist ja, Autofahrer/innen bis zum letzten Cent zu melken und Richtung Öffis drängen, aber nach Dienstschluss beim nächsten Häuserblock in einen A8 steigen und behaupten, "man fahre auch mit den Öffis, was ist schon dabei". Angry

Auch wenn der Strache ein riesen Dampfplauderer ist, seine Einstellung find ich am Besten. Zuerst muss Österreich mal diese ganzen Migranten loswerden, die dem Steuerzahler auf der Tasche liegen und den ganzen Tag nix als faxen im Kopf haben.
[hier auch gekürzt]
So genug von mir und meine politischen Ergüssen

PS.: nicht alle Migranten sind gleich schlecht. Aber die Mehrheit schaffts leider immer in die Medien


Überlegt euch gut, was und wie ihr jetzt antwortet! Sobald ich merke, dass hier eine große, emotionale Diskussion über politische Parteien, Öko- oder Migrationsthemen losbricht, zögere ich höchstens drei Sekunden, bis ich diesen Thread teile oder auf Zeit sperre!

Das Thema lautet: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten

Edit, 11. Juni 2012, 8:35 PM: Und schon is es passiert, Thema geteilt, bitte hier weiter, wenn jemand sich zum Thema Xenophilie und Xenophobie äußern möchte!

Liebe Mike-Tanja,

Du kannst noch so oft als Juristin gebetsmühlenartig Paragraphen zitieren - in der Realität sieht das ganz anders aus.

Ich hatte Glück und es ging ratz fatz: Am Vortag habe ich mit dem Standesbeamten telefoniert - und am nächsten Tag waren alle Papiere vorbereitet. Fertig!

Zudem hat mein Magistrat auch das erforderliche Gutachten bezahlt - in voller Höhe (gut ich hab a bisserl verhandelt).

Das einzige was ich gemacht habe ist, dass ich den Volltext des VfGh an den Standesbeamten geschickt hab und Angelika da nachgeholfen hat! Das wars.

Allerdings weis ich auch, dass dies nicht überall so flutscht. Und ihr "Rechtsverdreher" welche das Thema ja persönlich nicht betrifft, könnt Euch ja gemütlich auf den Paragraphen zurücklehnen. Sorry, aber das lag mir schon länger auf der Zunge!

PS: Vielleicht kehrst Du besser in Zukunft zu einer allgemein verständlichen Kommunikation zurück. Denn falls jemand Deinen juristischen Rat sucht, geht das sicher besser per PN!

Ulli
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