Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #11
Ich wollte noch anmerken, dass es bei der ganzen Diskussion um eine Personenstandänderung OHNE OP geht.

Wenn man operiert ist, dann MUSS die Behörde den Personenstand ändern. Dazu reicht ein Schreiben eines Gynäkologen.
Zumindest war das bei mir so und das war Dezember 2007.

Bezüglich der Kosten kann ich mich nicht mehr erinnern, war aber angemessen.
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #12
Auch dieses Porblem ist mir klar. Und hier habe ich die Erfahrung, dass es GutachterInnen die mit dem Thema keine Erfahrung haben, ohnehin ablehnen von der Behörde bestellt zu werden. Bis jetzt kenne ich ohnehin nur 3 Namen von Gutachterinnen, die bereit sind das zu machen. Eine davon ist die Amtssachverständige in Wien, und die beiden anderen sind gerichtlich beeidete PsychiaterInnen, wobei es auffällt, dass immerzu nur ein Name von den Behörden kolportiert wird. Und das ist nicht jener Deiner Gutachterin. Darüber warum das so ist, habe ich eine Theorie, die ich hier aber nicht öffentlich ausbreiten will.


Ich hab da uch so meine Theori dazu. Und liebe Angie ich hab damals zu diesem Zeitpunkt Riesenglück gehabt Die Frage stellt sich nur: Warum werden auf diesem Gebiet sehr erfahrene gerichtlich beeidete psychologische GutachterInnen ausgeschlossen? Weil sie unabhängig sind?

Von meiner kann ich nur sagen: Ich habe in den letzten Jahren noch nie einen so kompetenten, einfühlsamen und professionellen agierenden Menschen (auch nicht in Deutschland) auf diesem Fachgebit kennen gelernt. Da können sich alle anderen welche glauben dafür kompetent zu sein in die Lehre gehen!

Ich gebe Angelika insofern recht, dass es keinen Sinn macht, Kontakte hier reizustellen. Aber wer tips braucht dazu kann mich gerne kontaktieren.

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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #13
(17.10.2011, 17:40)Ulli schrieb: [hier gekürzt] Die Frage stellt sich nur: Warum werden auf diesem Gebiet sehr erfahrene gerichtlich beeidete psychologische GutachterInnen ausgeschlossen? Weil sie unabhängig sind? [hier auch]
Das kann ein halbes Dutzend verschiedener Gründe haben. Bist du z.B. sicher, dass die betreffenden Sachverständigen überhaupt herangezogen werden möchten? Eine Behörde kann eine/n Sachverständige/n theoretisch zwar auch gegen seinen Willen bestellen, aber wer möchte sich und sein Ermittlungsverfahren (die Uhr der sechsmonatigen Entscheidungshöchstfrist tickt ja) von einer missmutigen und unwilligen Person abhängig machen, die ein Verfahren locker monatelang verzögern kann? Ein anderer Grund kann sein, dass die Erfahrung gezeigt hat, dass es mit dem/der Sachverständigen immer wieder Probleme gibt, er/sie (zu) lange für Gutachten braucht, nie Zeit hat (wissenschaftlich tätige Menschen sind z.B. oft auf Kongressen, auf Forschungssemester im Ausland, bei Gastvorlesungen...) und dann trotzdem bei der Gebührenfestsetzung um jeden Cent streitet. Und - nicht vergessen! - wenn es eine/n Amtssachverständige/n gibt, dann muss eine Behörde schon sehr gute Gründe haben, wenn sie das Gutachten nicht diesem/dieser aufträgt!

Und es kann natürlich auch sein, dass ein bestimmtes Beweisergebnis, das man aufgrund der wissenschaftlichen Reputation eines/einer Sachverständigen erwarten darf, nicht unbedingt gewünscht wird. Aber das wäre meiner bescheidenen Meinung nach als alleiniger Grund die unwahrscheinlichste Variante. Behörden und deren Beamt/inn/en sind in erster Linie an einem sauberen, reibungslosen, schnellen, arbeitsminimierenden und kostensparenden Ermittlungsverfahren interessiert, dessen Ergebnis im Berufungsfall vor den höheren Instanzen "hält".

Ich stelle mal § 52 AVG (BGBl. Nr. 51/1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995), die Hauptbestimmung über Sachverständige im Verwaltungsverfahrensrecht, hier herein, damit wir wissen, wovon wir reden:
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Sachverständige

§ 52. (1) Wird die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig, so sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen.

(2) Wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder es mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist, kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen.

(3) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vor, so kann die Behörde dennoch nichtamtliche Sachverständige heranziehen, wenn davon eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten ist. Die Heranziehung ist jedoch nur zulässig, wenn sie von demjenigen, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, angeregt wird und die daraus entstehenden Kosten einen von dieser Partei bestimmten Betrag voraussichtlich nicht überschreiten.

(4) Der Bestellung zum nichtamtlichen Sachverständigen hat Folge zu leisten, wer zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wer die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis die Voraussetzung der geforderten Begutachtung ist, öffentlich als Erwerb ausübt oder zu deren Ausübung öffentlich angestellt oder ermächtigt ist. Nichtamtliche Sachverständige sind zu beeiden, wenn sie nicht schon für die Erstattung von Gutachten der erforderten Art im allgemeinen beeidet sind. Die §§ 49 und 50 gelten auch für nichtamtliche Sachverständige.

- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #14
gibt es eine gute Seite, die ausreichend über die Antragsstellung in Deutschland informiert?
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #15
Ich will hier noch einmal einiges klarstellen. Offensichtlich herrscht immer noch ein Missverständnis bezüglich der notwendigen Gutachen für eine PÄ ohne GA-OP.

(17.10.2011, 17:40)Ulli schrieb: Auch dieses Problem ist mir klar. Und hier habe ich die Erfahrung, dass es GutachterInnen die mit dem Thema keine Erfahrung haben, ohnehin ablehnen von der Behörde bestellt zu werden. Bis jetzt kenne ich ohnehin nur 3 Namen von Gutachterinnen, die bereit sind das zu machen. Eine davon ist die Amtssachverständige in Wien, und die beiden anderen sind gerichtlich beeidete PsychiaterInnen, wobei es auffällt, dass immerzu nur ein Name von den Behörden kolportiert wird. Und das ist nicht jener Deiner Gutachterin. Darüber warum das so ist, habe ich eine Theorie, die ich hier aber nicht öffentlich ausbreiten will.

Ein psychiatrisches Gutachten kann von jeder/jedem PsychiaterIn erstellt werden. Eine Forderung, dass der/die GutachterIn gerichtlich beeidet sein muss, ist gesetzlich nicht gedeckt.

Weder im Erkenntnis des VwGH vom 27. Februar 2009 (Zl. 2008/17/0054-8), noch in den Folgeerkenntnissen vom 15. September 2009 (Zl. 2008/06/0032) und vom 17. Februar 2010 (Zl. 2009/17/0263-6), noch im Erkenntnis des VfGH vom 3. Dezember 2009 (Zl. B 1973/08-13), oder in der Dienstanweisung des BMI an die Ämter der Landesregierungen vom 23. März 2010 (GZ.: BMI-VA1300/0139-III/2/2010) findet sich eine derartige Forderung.

Lediglich in den Landeserlass des Bundeslande Niederöstereich wurde diese Forderung, auf Grund eines Kopierfehlers, in rechtswidriger Weise, aufgenommen. Das sollte inzwischen aber bereits korrigiert sein.

Wenn also Eure/Euer PsychiaterIn Euch ein Gutachten zur Hormonfreigabe schreibt, soll er/sie neben der Tatsache der Diagnose TS, dort auch festhalten, dass eine weitgehende Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht wurde, und dass sich am Zugehörigkeitsempfinden zu diesem Geschlecht in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts mehr ändern wird. Dann könnt Ihr dieses Gutachten gleich auch für den Antrag auf PÄ und VÄ verwednen. Euer/Eure TherapeutIn soll in seine/ihre Stellungnahme obiges ebenfals hineinschreiben, und dan könnt ihr das auch nioch zum Antrag legen. Damit sollte sichergestellt sein, dass Euer Antrag positiv bewilligt wird.

(17.10.2011, 17:40)Ulli schrieb: Ich hab da uch so meine Theorie dazu. Und liebe Angie ich hab damals zu diesem Zeitpunkt Riesenglück gehabt Die Frage stellt sich nur: Warum werden auf diesem Gebiet sehr erfahrene gerichtlich beeidete psychologische GutachterInnen ausgeschlossen? Weil sie unabhängig sind?

Ulli, Du warst eine der Ersten die eine PÄ ohne GA-OP bekommen hat. Inzwischen hat sich die Verwaltungspraxis weitgehend eingespielt, zumal das BMI ja inzwischen auch o. a. Dienstanweiszung herausgegeben hat, die es zum Zeitpunkt Deiner Antragstellung noch nicht gegeben hat.

(17.10.2011, 17:40)Ulli schrieb: Von meiner kann ich nur sagen: Ich habe in den letzten Jahren noch nie einen so kompetenten, einfühlsamen und professionellen agierenden Menschen (auch nicht in Deutschland) auf diesem Fachgebit kennen gelernt. Da können sich alle anderen welche glauben dafür kompetent zu sein in die Lehre gehen!

Ich gebe Angelika insofern recht, dass es keinen Sinn macht, Kontakte hier reizustellen. Aber wer tips braucht dazu kann mich gerne kontaktieren.

Es ist also keineswegs erforderlich ein Gutachten eines/einer greichtlich beeidenten PsychiaterIn beizubringen, sondern es genügt jedes psychiatrische Gutachten, dass o. a. Aussagen enthält.


(19.02.2012, 21:12)Lara K schrieb: gibt es eine gute Seite, die ausreichend über die Antragsstellung in Deutschland informiert?

Lara, ich kenne jetzt keine Seite, die da genau informiert, aber ich weiß, dass Du in Deutschland bei dem für Dich zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Vornamensänderung nach § 1 TSG und am Besten gleichzeitig einen Antrag auf Personenstandsänderung nach § 8 TSG einbringen musst. Die Voraussetzungen sind seit der Aufhebungn des OP-Zwangs durch das BVerfG im Urteil vom 11. Jänner 2011 für den Antrag nach § 8 gleich wie für den Antrag nach § 1.

Das Gericht bestellt dann 2 unabhängige GutachterInnen, welche die nötigen Dokumente verfassen. Soweit mir bekannt ist,. kannst Du dem Gericht auch GutachterInnen vorschlagen.

Wegen der Kosten musst Du, falls Du ein geringes Einkommen hast. Prozesskostenhilfe beantragen, da die Verfahrenskosten in Deutschland, infolge der Befassung der Gerichte, wesentlich höher anzusetzen sind als in Österreich, wo das Ganze ein reiner Verwaltungsakt ist.

Lediglich im Fall einer in Österreich geborenen österreichisch/deutschen Doppelstaatsbürgerin mit GA-OP ist es bisher gelungen eine formlose Anerkennung der in Österrecih vom Standesamt bewilligten PÄ, sowie der von der BH bewilligten VÄ, durch die BRD zu erreichen, ohne dass Gerichtsverfahren nach TSG erforderlich waren.

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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #16
Zitat:gibt es eine gute Seite, die ausreichend über die Antragsstellung in Deutschland informiert?

Da kann ich Dir weiterhelfen. Mir half,und zwar für Deutsche Verhältnisse recht rasch Maria Sabine Augstein. in 82327 Tutzing Altes Forsthaus 12 Tel: 08158 7809 Mail : MariaSAugstein@aol.com
Sie setzte bei mir,da mein Amtsgericht Berlin war, den Gegenstandswert auf 3.000.- Euro an. Meine
Personenstandsänderung kostete mir komplett Euro 368,18.-

Folgende Unterlagen habe ich eingereicht :
Original Meldebescheinigung,Original pol.Führungszeugnis,Kopie Geburtsurkunde,Kopie Staatsbürgernachweis,Kopie Heiratsurkunde,Kopie Personalausweis, Befunde die Tanssexualität bescheinigen wie psychologischer Befund,Befund der Psychotherapeutin,Psychosomatischer Befund, weiters ein Lebenslauf sowie eine Bestätigung meiner Gutachter as mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist,das sich das Zugehörigkeitsempfinden zum weiblichen Geschlecht nicht mehr ändern wird.

Bei mir ging es dann ohne weitere Nachfragen vom Gericht über die Bühne. Zu beachten ist natürlich auch in welchen Bundesland man lebt,da es immer wieder Abweichungen der Anforderungen durch das Gericht gibt. Was Du aber im einzelnen brauchst schreibt Dir die Rechtsanwältin sowieso.
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #17
danke euch beiden, das hilft mir auf jeden Fall schon sehr viel weiter!
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #18
Ich bin in Österreich,habe eine Kleine Frage
War am Freitag,beim Standesamt in Köflach,die Beamtin war nett,hat all meine Psychiatrischen Befunde,
kopiert,doch sie müsse rücksprache,mit der Landesregierung halten.

Jetzt am Dienstag das Telefonat,sie Braucht ein Gutachten,mit zwei Sätzen
Mein Erscheinungsbild,ist das einer Frau,
Die Rückkehr zum anderen Geschlecht,ist unwarscheinlich.

In Befunden,und Med Psychologischen befunden,ist es so zu lesen,doch nicht in diesem genauen Satz.

Muß ich jetzt zu einem Gutachter,oder langt ein Befund,eines Psychiaters,
welcher diesen Satz beinhaltet.
Befund,zahlt die GKK,ein Gutachten,muß ich selbst berappen und das ist Teuer

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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #19
Ich bin auch aus der Steiermark, hab voriges Jahr im Juni meine Personenstandsänderung gemacht. Das Standesamt meines Geburtsortes in der Südsteiermark war für meine Personenstandsänderung zuständig, weil ich aber schon lange in Graz lebe, war der Magistrat Graz für die Namensänderung zuständig. Der Standesamte war äußerst kooperativ, wollte aber in der heiklen Sache sicher gehen und hat mir nach Rücksprache mit dem Land eine ähnliche Auskunft gegeben: Auf dem Papier sollte "Gutachten" stehen, und es sollte deutlich, am liebsten wörtlich, auf den Passus des VGH Bezug nehmen ... "dass eine deutliche Angleichung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts vorliegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass sich am Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht nichts mehr ändern wird"... Ich habe im Magistrat Graz bei Frau Dr. Leitner nachgefragt (ebenfalls äußerst freundlich und kooperativ) und ihre Auskunft war, dass als Gutachterin meine Psychotherapeutin auftreten dürfe, die Gutachterin müsse keine gerichtlich beeidete Psychiaterin sein.

Meine Psychotherapeutin, die mir einen zweiseitigen psychologischen Befund geschrieben hatte, in dem im Prinzip dasselbe bereits stand, hat mich noch einmal einer Testung unterzogen undim Rahmen der ohnehin laufenden Psychotherapie ihren Befund auf Gutachten abgeändert, sowie den gewünschten Passus eingefügt. Meine Psychiaterin von der Transgenderambulanz am LKH Graz wollte kein Gutachten ausstellen, das wäre nach ihrer Meinung ein zu umfangreiches Papier und nicht nötig gewesen, und hat selbst mit dem Standesbeamten telefoniert. Man hat sich auf einen ausführlichen fachärztlichen Befund geeinigt, der dann 4 Seiten umfasste, meine gesamte Anamnese, Lebensgeschichte, Geschichte meiner Therapie, augenblickliche Lebensumstände und den gegenwärtigen psychischen Zustand beschreibt. Mit diesen Dokumenten konnte ich ohne Schwierigkeiten meinen Personenstand und meinen Namen ändern, wobei alle BeamtInnen, mit denen ich zu tun hatte, sehr hilfreich und zuvorkommend waren, der ganze Vorgang bis ich meinen Staatsbürgerschaftsnachweis in der Hand hatte, brauchte ab dann vielleicht eine Woche. Zur Beantragung des Staatsbürgerschaftsnachweises, Reisepasses, Führerscheins musste ich nicht die Ausstellung der Geburtsurkunde abwarten, die Abschrift aus dem Geburtenbuch wurde dafür anerkannt.

Ich weiß nicht, wieweit diese Auskunft auf Ihre Situation zutrifft, da Sie ja wahrscheinlich mit dem Land Steiermark und nicht mit der Stadt Graz zu tun haben. Aber vielleicht kann Ihnen mein Präzedenzfall wenigstens zur Orientierung dienen. Ich möchte Ihnen für diesen großen Schritt in Ihrem Leben herzlich alles Gute wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Desch
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #20
Danke gertrude.
Na da muß ich durch die Gegent laufen,meine Therapeutin sag,dazu ist sie nicht berechtigt.
Das Lkh,es mir noch verwährt,soll mal ein paar Monate die Hormontherapie machen,
kann ja sein,meine Gefühle sich endern.
Muß ich dort anrufen und um einen Termin fragen,
wo die Med Psychologische Begutachtung gemacht.
Bin gerade im begriff zum Übersiedeln,da möchte ich mich in der
neuen Gemeinde,mit Frau anmelden.

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