Personenstandsänderung Wien
Personenstandsänderung Wien
Beitrag #1
Hallo, ich hätte demnächst schon die Möglichkeit meinen Personenstand ändern zu lassen, weiß hier jemand Erfahrungshalber wie lange das ungefähr dauert? Welche Dokumente muss ich mitbringen auser die zwei Zettel (Klinisch Psychologisch und Befürwortung vom Psychotherapeuten) gibt es dafür eine eigene Abteilung beim Standesamt das Amt muss in dem Bezirk sein in dem ich gemeldet bin oder?

Danke im voraus!
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RE: Personenstandsänderung Wien
Beitrag #2
Hallo, habe es voe geraumer Zeit erledigt du brauchst hier zu deine diagnose wo genau steht das du männlich bzw weiblich bist, dann kannst du es direkt bei der Bh machen aber davor musst du zum Standesamt mit dem Befund u deiner Geburtsurkunde damit sie eine neue auf dich ausstellen können, ist alles in ein paar Tagen erledigt.

Mfg
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RE: Personenstandsänderung Wien
Beitrag #3
Hat bei mir in NÖE 3 Tage gedauert, wenn du alle Gutachten hast, sollte das möglich sein.
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RE: Personenstandsänderung Wien
Beitrag #4
In Wien muss man auf die MA 63 beim Brigittaplatz im 20. Bezirk gehen. Die Abteilung (dort wo das Standesamt ist) ist glaub ich im 2ten Stock.
Dort meldet man sich an mit dem aktuellen Reisepass/Personalausweis, der Geburtsurkunde, Meldezettel und der Fallzusammenfassung der Psychologin wo drinnen steht, dass der/die Betroffene sich "dem Wunschgeschlecht bestmöglich angenähert hat"!.
Dann wird man aufgerufen, begutachtet, den neuen Vornamen muss man auf einen Zettel schreiben usw. und danach muss man eine Gebühr ganz weit oben im Gebäude zahlen. Dann nimmt man draußen wieder Platz. 20min später wird man aufgerufen und man bekommt den neuen Meldezettel mit dem neuen Namen und dem Wunschgeschlecht.
Damit kann man dann die ganzen anderen Sachen umschreiben lassen. Furchtbare Rennerei...
Bye  Die Stimme ist viel größer als die visuelle Erscheinung eines Menschen (Rufus Beck)  Bye
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RE: Personenstandsänderung Wien
Beitrag #5
Danke, hab gedacht man muss dorthin gehen wo man gemeldet ist!
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RE: Personenstandsänderung Wien
Beitrag #6
Gerne doch, ist am anfang eben nicht leicht alles zu wissen, deswegen gibt es dieses Forum ja
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RE: Personenstandsänderung Wien
Beitrag #7
Toll die Beamtin hat gemeint dass nochmal alles geprüft werden muss weil der Psychotherapeut das wort irreversiebel nicht verwendet hat. Muss dass wirklich so geschrieben werden? Bei mir steht dabei dass nicht davon auszugehen ist das sich die Geschlechts-Zugehörigkeit noch weiter ändern wird oder so ähnlich... Wir wurde dass bei euch formuliert?
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RE: Personenstandsänderung Wien
Beitrag #8
(19.07.2019, 14:49)Christoph schrieb: Danke, hab gedacht man muss dorthin gehen wo man gemeldet ist!
Die Entscheidung, ob eine Eintragung geändert wird oder nicht, trifft die Personenstandsbehörde (§ 3 PStG 2013), also die Gemeinde, die den Personenstandsfall (hier: die Geburt) in das jeweils geführte Register eingetragen hat. Ist die Eintragung einmal geändert, kann jede Gemeinde anschließend eine (neue) Geburtsurkunde ausstellen.

Es macht also Sinn, beim Standesamt seiner Geburtsgemeinde vorzusprechen, oder den Antrag samt Beweismitteln (insbesondere Bestätigungen von Ärzt/inn/en und Therapeut/inn/en) dorthin zu senden.

Etwas anders ist es bei der Namensänderung, da hier die Entscheidung nicht auf Gemeinde- sondern auf Bezirksebene nach dem Wohnort fällt (§ 7 NÄG; in Wien macht das bei in Wien Geborenen keinen Unterschied, anderswo aber schon).
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RE: Personenstandsänderung Wien
Beitrag #9
(02.08.2019, 06:49)Christoph schrieb: Toll die Beamtin hat gemeint dass nochmal alles geprüft werden muss weil der Psychotherapeut das wort irreversiebel nicht verwendet hat. Muss dass wirklich so geschrieben werden? Bei mir steht dabei dass nicht davon auszugehen ist das sich die Geschlechts-Zugehörigkeit noch weiter ändern wird oder so ähnlich... Wir wurde dass bei euch formuliert?
Von Gesetzes wegen gibt es kein entsprechendes "Zauberwort", in der Praxis der Personenstandsbehörden anscheinend aber doch. Aus den entsprechenden Dokumenten sollte hervorgehen, dass keine weiteren Änderungen erfolgen werden ("dass sich am Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nichts mehr ändern wird", so der Verwaltungsgerichtshof in der Entscheidung VwSlg 17640 A/2009 vom 27.2.2009). Wenn der Therapeut hier eine Spur von Ungewissheit spüren lässt, ist das natürlich nicht optimal. Im Idealfall sollte er/sie das Höchstgericht wörtlich zitieren.

Versuch also das Standesamt verbal zu überzeugen, lass deinen Therapeuten eine entsprechende Ergänzung ausstellen, und leg' die vor, oder biete, falls a) und b) nicht geht, der Behörde alternative Beweismittel an, z.B. deine Einvernahme als Partei. Letzteres kündigt der zuständigen Beamtin Mehrarbeit an, denn eine solche Beweisaufnahme dauert länger als in ein paar Papieren zu lesen und nach Buzz- und Catchworten zu suchen. Das Beweisanbot darf aber nicht ignoriert werden, sonst hat sie im Fall eines abweisenden Bescheids einen aufgelegten Verfahrensmangel produziert. Damit dürfte meiner Einschätzung nach die Neigung steigen, in der Stellungnahme des Therapeuten doch noch das Wort "irreversibel" zu entdecken. Wink
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