Beitrag #11
24.01.2020, 16:19
Also ich habe mich schon entschieden, ich warte auf´s neue Gesetz.. ^^
Namens-Personenstand Änderung ( DE )
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RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #11
24.01.2020, 16:19
Also ich habe mich schon entschieden, ich warte auf´s neue Gesetz.. ^^
RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #12
25.01.2020, 19:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.01.2020, 19:18 von Mike-Tanja.
Bearbeitungsgrund: Ergänzung
)
(24.01.2020, 16:19)Rina schrieb: Also ich habe mich schon entschieden, ich warte auf´s neue Gesetz.. ^^Der derzeitige Kuddelmuddel ist das (ziemlich) neue deutsche Gesetz. Ich weiß nicht, ob da eine weitere Änderung geplant ist - und ob es realistisch ist, dass sie auch beschlossen wird. Ich unterstütze jeden Wunsch nach einer Änderung und Erleichterung der rechtlichen Situation für transsexuelle Menschen in Deutschland. Aber ich glaube nicht, dass man § 45b dt. PStG zu einem Surrogat für das komplizierte, teure und zunehmend als schikanös empfundene TSG-Verfahren uminterpretieren kann. Jede regelkonforme juristische Auslegung (nach Wortlaut, logisch-systematischem Zusammenhang, nachweisbaren Absichten des Gesetzgebers...) führt meiner Meinung nach zum selben Ergebnis: eine Spezialbestimmung für intersexuelle Menschen. Was für die sogenannte verfassungskonforme Interpretation (die eigentlich keine Auslegungsmethode sondern eine Zweifelsregel bei zwei oder mehreren Bedeutungsvarianten eines Gesetzes ist) spricht, ist die Tatsache, dass § 45b Intersexuelle vergleichsweise und damit möglicherweise gleichheitswidrig gegenüber Transsexuellen bei VÄ und PÄ begünstigt (kein doppelter Gutachter-Hürdenlauf, niedrigere Kosten, Standesamt statt Amtsgericht) und damit zweitere unzulässig diskriminiert. Das werden wohl die (Verfassungs-) Gerichte klären müssen. - Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -
RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #13
25.01.2020, 19:27
(24.01.2020, 12:40)Falling Snow schrieb: (nicht nur) das rundschreiben vom bmi ist gerichtlich zerpflückt worden (noch nicht rechtskräftig)Eine sehr interessante und progressive Entscheidung des Amtsgerichts Münster, die einige Argumente für die erleichterte VÄ und PÄ auch von Transsexuellen liefert. Ich hoffe, dass sich das durchsetzt. Allerdings sollte man nicht übersehen, dass Gegenstand des Verfahrens hier eine PÄ von "weiblich" auf "divers" war, die das Standesamt, aus welchen Gründen auch immer, anscheinend nicht ohne "Schubser" durch das ihm hier vorgesetzte Amtsgericht genehmigen wollte. - Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -
RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #14
25.01.2020, 22:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.01.2020, 05:14 von Bonita.)
(25.01.2020, 19:18)Mike-Tanja schrieb: ... Ergebnis: eine Spezialbestimmung für intersexuelle Menschen...Kein Problem, wenn Transsexualität auch nur eine Form von Intersexualität ist https://de.wikipedia.org/wiki/Transsexua...ntroversen schrieb:Definitionskritik
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #15
28.01.2020, 21:29
(25.01.2020, 22:24)Bonita schrieb: ...Oder vielleicht so? https://www.vdge.org/wp-content/uploads/...182150.pdf schrieb:...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #16
03.02.2020, 22:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.02.2020, 22:36 von Falling Snow.)
zitat:
"Allerdings sollte man nicht übersehen, dass Gegenstand des Verfahrens hier eine PÄ von "weiblich" auf "divers" war... (gekürzt)" da es neben § 45b und § 22.3 keine andere bzw. gesonderte gesetzgebung gibt hinsichtlich der geschlechtsangabe für menschen, die nicht inter sprich, wenn eine person nicht m/d ist, dann w wenn eine person nicht w/d ist, dann m eine PÄ/NÄ per ärztliches attest/eidesstattliche versicherung ist damit spätestens seit dem gerichtsbeschluss (bezüglich des empfundenen geschlechts) auch für m/w-ts möglich. und das TSG somit obsolet. falls das rechtlich nicht schlüssig sein sollte, bitte ich um korrektur.
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RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #17
07.02.2020, 15:08
(03.02.2020, 22:20)Falling Snow schrieb: [hier gekürzt] eine PÄ/NÄ per ärztliches attest/eidesstattliche versicherung ist damit spätestens seit dem gerichtsbeschluss (bezüglich des empfundenen geschlechts) auch für m/w-ts möglich.Die Unschlüssigkeit liegt m.E. in zwei Punkten begründet:
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -
RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #18
12.05.2020, 14:26
Hey,
ich bräuchte etwas Hilfe oder einen Rat.. -habe die Namens-Personenstand Änderung vor Wochen beantragt, nun kam die erste Nachricht von Amtsgericht bezüglich der Verfahrenskostenhilfe, - es wurde festgelegt das ich 183€ Monatlich zu zahlen habe was laut Brief die 1.Instanz des Verfahrenskostenhilfe ist, ich habe einen Einkommen von 28€ täglich ! (Arzt kosten, Medikamente, Fahrtkosten, dinge wie Haar Entfernung sind nicht günstig aber notwendig, besonders im Intim bereich ! wegen der Gaop, muss ich das nun wirklich hin nehmen ? nur weil ich ein einkommen habe soll ich das auch zahlen können ? innerhalb von einen Monat kann ich Beschwerde einreichen, kennt sich hier vielleicht jemand besser aus als wie ich ? weiß nicht weiter.. keinen Ahnung wie das gehen soll als Grund steht dabei : Ihm ( besonderst IHM, was für Wi''ser ) steht daher Verfahrenkostenhilfe gemäß § 4 Abs. 1 TSG i.V.m. § 76 Abs. 1 FamFG und §§ 114 bis 120 ZPO zu. What the FUUUUUUCK !! ich hab doch schon Depressionen
RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #19
12.05.2020, 14:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2020, 14:50 von Bonita.)
Bissi irritierend - bewilligte Verfahrenskostenhilfe bedeutet eigentlich, dass man - so entsprechend geringes Einkommen - KEINE Kosten für das jeweilige Verfahren hat...
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RE: Namens-Personenstand Änderung ( DE )
Beitrag #20
16.07.2020, 17:25
Bin nun ganz Offiziell eine Frau, aber naja... so wirklich freuen kann ich mich nicht drüber,
habe im Internet gelesen das sich die kosten auf ein paar Tausend beschränken 2-3.000€ ich zahle jetzt insgesamt 11.200€ !!!!!!!!!!!! !! ! ! !!!!! .... die zwei Gutachten kosten mich 1.200, Gerichts kosten belaufen sich Zitat : Der Geschäftswert wird für Ziffer 1. und Ziffer 2. jeweils auf 5.000,00€ festgesetzt. super echt :/ über 5 Jahre soll ich jetzt monatlich 183€ zahlen.. . |