Änderung der Versicherungsnummer nach der Personenstandsänderung und deren Folgen
Änderung der Versicherungsnummer nach der Personenstandsänderung und deren Folgen
Beitrag #1
Ich habe gehört, daß zumindest in Deutschland nach der Personenstandsänderung die Versicherungsnummer der Pensionsversicherungsanstalt geändert werden soll,da Männer und Frauen verschiedene Nummern haben. Sie wird leider von der PVA selten von alleine durchgeführt, da es dann wegen der Unterschiede des Renteneintrittalters von 63 und 65 Jahren zwischen Frauen und Männern zu Nachzahlungen der Rente bzw. zu einen früheren Rentenbeginn kommen kann. In manchen Fällen kann dann auch die Minderung der Rente wegfallen,wenn man Frühzeitiger in Rente/Pension gegangen ist.
Wer kann dazu etwas schreiben ? und wie ist die Rechtslage auch in Österreich?
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RE: Änderung der Versicherungsnummer
Beitrag #2
Bei uns gilt bei MzF nach erfolgter GA-OP und dokumentarischer Standesänderung das weibliche Pensionsalter, von derzeit 60 Jahren. Habe bereits meinen voraussichtlichen Pensionsantrittstermin erhalten. Meine SV-Nr. wurde nicht geändert, allerdings gab es auf den alten Karten Buchstabencodes, die das Geschlecht bezeichneten. Bei den neuen E-cards ist das vermutlich intern gespeichert. Kann jedenfalls nicht schaden, die SV über die erfolgte Namens- und Standesänderung zu informieren. Hab ich damals auch gemacht, weil ich selbst nach einem Jahr immer noch als Mann geführt wurde. Wink
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Änderung der Versicherungsnummer nach der Personenstandsänderung und deren Folgen
Beitrag #3
Die SV-Nr. in Österreich enthält keinen Geschlechtscode.

Zitat:Der Aufbau der Sozialversicherungsnummer (SVNR):
Die SVNR umfasst insgesamt 10 Ziffern.
Die ersten 3 Ziffern sind eine laufende Nummer, die am Tag der Geburt jeder Person vergeben wird.
Die 4.Ziffer ist eine Prüfziffer. Sie dient zur Kontrolle ob eine SVNR zulässig ist.
Die Ziffern 5-10 enthalten das Geburtsdatum im Format: TTMMJJ.
(Quelle: http://www2.argedaten.at/static/svnr.html)

Bei der E-Card ist das Geschlecht im Computer des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger gespeichert. Der Arzt sieht dieses, wenn er die E-Card ins Lesegerät steckt.
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Änderung der Versicherungsnummer nach der Personenstandsänderung und deren Folgen
Beitrag #4
ModeratorInneneingriff:

Die weiteren Beiträge wurden wegen OT nach hier verschoben.
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RE: Änderung der Versicherungsnummer
Beitrag #5
(08.08.2012, 18:31)Shabana schrieb: Bei uns gilt bei MzF nach erfolgter GA-OP und dokumentarischer Standesänderung das weibliche Pensionsalter, von derzeit 60 Jahren.
Richtig ist: Bei Pensionsantritt gilt für die Pensionsbemessung das eingetragene Geschlecht, egal ob und wann es auch korrigiert wurde. Mit GA-OPs hat das nichts zu tun.
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