(28.02.2014, 22:01)Mike-Tanja schrieb: [ -> ] (28.02.2014, 11:40)Bonita schrieb: [ -> ][hier gekürzt] Dass dieses Thema "Auf welche Toilette darf ich als TG" schon in Schule, gar Kindergarten ein wichtiges Thema ist, hat natürlich nichts mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Erwachsene zu tun. Aber es passt doch ganz gut hier her...
Ich gebe zu, dass die Benützung einer öffentlichen Toilette angesichts der dort herrschenden weitgehenden Anonymität hier die wahrscheinlich leichteste Übung darstellt.
Trans-Menschen am Arbeitsplatz oder in der Schule sind da vor ganz andere Probleme gestellt, und die Schul- oder Betriebsleitung mit ihnen. Da kann es u.U. passieren, dass sich die "Chefs" zwischen die Alternative gestellt sehen, entweder einen Trans-Menschen durch das Verbot, die "richtige" Seite zu benützen, zu diskriminieren, oder mit einem Packen Straf- bzw. Disziplinaranzeigen, Beschwerden und Zivilklagen (weil sie etwa Frauen und/oder Mädchen nicht vor möglichen Nachstellungen eines "verkleideten" Mannes schützen) zu rechnen.
Solche Probleme kann man in Wahrheit nicht rechtlich lösen. Da ist ein Gespräch mit einer/einem Mediator/in, in dem Ängste, Vorurteile und Konflikte ausgeräumt werden können, wahrscheinlich die sinnvollste Lösung.
Und vergessen wir nicht die rechtliche Lage in Deutschland, die das ganze nochmal verkompliziert.
Aber wie schon sagte, man soll nicht immer von sich auf andere schließen.
"Ach, ich hab kein Problem und wenn ihr über solche Probleme redet ist das sinnlos und blöde."
Mal ehrlich, wenn ich jedes Problem komentieren würde, das andere haben und ich nicht, dann wäre ich aber schwer beschäftigt.
(28.02.2014, 22:01)Mike-Tanja schrieb: [ -> ][cut]
Solche Probleme kann man in Wahrheit nicht rechtlich lösen. Da ist ein Gespräch mit einer/einem Mediator/in, in dem Ängste, Vorurteile und Konflikte ausgeräumt werden können, wahrscheinlich die sinnvollste Lösung.
Also zuallererst einmal:
@Yuna:
Sorry ich sehe das etwas anders als du.
Es mag zwar durchaus so sein das du bzw in Österreich lebende Personen davon nicht betroffen sind aber auch Trans Menschen wird nachgesagt sich auch mal über die Staatsgrenzen zu verirren...
Soll vorkommen.
Also insofern macht auch ein Vergleich international als auch das Wissen des rechtlichen Zusammenhangs in Österreich Sinn.
Dein Vergleich mit dem Papirdl wegwerfen hinkt auch. Nicht nur wie du sagst ist es untersagt sondern noch darüber hinaus wird man dafür bestraft bzw gibt es Sanktionen auf rechtlicher Ebene. Nennt sich Verwaltungsstrafe und ist wie Falschparken im Vergleich. Wer sich erwischen lässt darf zahlen.
@Tanja
Also im internationalen Kontext zu beobachten ist eine eindeutige rechtliche Richtung.
Speziell im anglikanischen Raum gibt es mittlerweile unzählige Gesetze die eine ganz klare rechtliche Bewertung der Problematik sprechen.
Trans Personen darf der Zugang zu der WC Anlage des Identitätsgeschlecht nicht verweigert untersagt oder anderweitig verhindert werden. In Kalifornien ist mittlerweile sogar das reine erschweren desselben unter Strafe gestellt.
In Kalifornien wurde dann speziell von der repuplikanischen Seite mittels Panikmache und Medienhype ala "verkleiderter Mann vergreift sich an Schülerin" versucht das Gesetz zu diskreditieren.
Bei dem "Mann" handelte es sich um eine 7 jährige MzF Trans Person der vorgeworfen wurde zeitgleich mit einer 8 jährigen auf der Toilette gesehen worden sein. Die beiden haben gemeinsam den WC Spiegel benutzt um schminken zu spielen wie die 8 jährige NBC bekannt gab.
Also alleine das sowas landesweit ausgestrahlt wurde und landesweit Schlagzeilen macht ergibt wohl eindeutig die Notwendigkeit der rechtlichen Information.
In Texas z.b. ist es übrigens untersagt per Verfassungsgesetz das "falsche" öffentliche WC zu benutzen und kann zu Anklagen führen. (Gab bisher 2 Anklagen 1x "minor misdemeanor" nicht rechtskräftig; 1x "administrative infraction" rechtskräftig Strafe 750 USD;.)
Also generell wohl besser vorher abklären und sich erkundigen als nachher blöd dreinschaun. (Dies gilt insbesondere wenn man verreisen sollte in Länder mit islamischen Einfluss, nein keine islamophobie. In diesen Ländern welche auch Urlaubsdestinationen sind ist es meist untersagt und auch unter Strafe gestellt und wird auch geahndet wenn nachweisbar.)
lg
Davon gibt es leider viel zu wenige^^!Aber yeah!Das finde ich wirklich toll von Bruce!
(13.04.2016, 10:10)j-unique schrieb: [ -> ]Und jetzt müssen die Bewohner*innen von North Carolina sogar auf xHamster verzichten … coole Aktion
Ahahaha - die Aktion ist ja sehr cool
sollten mehrere Seiten so machen!
Dieses "Klo-Gesetz" à la North Carolina und ähnliche Anti-LGBTI-Gesetze (nicht nur in den US of A) sind natürlich politische Kleingeldmünzerei auf dem Rücken von Minderheiten.
Aber wer mein Eröffnungsposting gelesen hat, die/der weiß auch, dass sich auch in Österreich ein Landtag finden könnte, der Ähnliches beschließt. Beispielsweise eine ausdrückliche Pflicht, das dem amtlichen Geschlecht entsprechende Klo zu benützen. Das fällt unter "örtliche Sittlichkeitspolizei" (oder so ähnlich), also in die Landeskompetenz zur Gesetzgebung. Ob das gegebenenfalls einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof standhält, ist zwar sehr fraglich, aber ich glaube auch nicht, dass so etwas ohne Anlassfall (Stichwort: Schutz von Kindern) passieren würde.