26.04.2016, 01:49
Die gute alte Strassenbefragung... lol. Solche widerspiegeln ausschliesslich die Meinung des Senders bzw. Redakteurs.
Na ist in dem Fall ja erfreulich.
LG
Na ist in dem Fall ja erfreulich.
LG
(20.04.2016, 11:31)Bonita schrieb: [ -> ]...Im privaten "Frühstücks-Fernsehen" heute ... https://www.youtube.com/watch?v=qdKvrre9EUY
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/...olina.html schrieb:10.05.2016, 10:15 Uhr, Weltchronik - Update: 10.05.2016, 13:19 Uhr
USA
Bundesstaat und Justizministerium verklagen einander
Von WZOnline, APA, Reuters
[Foto] Gouverneur Pat McCrory klagt das US-Justizministerium.© APAweb/AP,Gerry Broome
- Streit um Transgender-Gesetz in North Carolina.
Washington. Welche Toilette für welche Benutzer? Ein Gesetz zur Toilettenbenutzung durch Transgender (Personen, deren sexuelle Identität nicht den geschlechtlichen Merkmalen entspricht, mit denen sie geboren wurden) im US-Staat North Carolina beschäftigt derzeit die Behörden. Denn das Justizministerium in Washington und der Gouverneur des Südstaates beharrten auf ihren gegensätzlichen Positionen zu dem Gesetz und brachten Klage gegeneinander ein.
[Foto] Protestschild gegen das umstrittene Gesetz in North Carolina.© APAweb/REUTERS, Drake
Die im März in North Carolina in Kraft gesetzten Regelungen sehen vor, dass Transgender nur solche öffentlichen Toiletten benutzen dürfen, die dem in ihrer Geburtsurkunde genannten Geschlecht entsprechen.
Protestwelle
Das Gesetz löste eine Welle von Protesten aus. So legte die Deutsche Bank ihre Pläne zur Schaffung von 250 neuen Arbeitsplätzen in North Carolina auf Eis. Der Online-Bezahldienst PayPal strich seine Pläne, in dem Staat ein neues Operationszentrum einzurichten. Bekannte Musiker wie Bryan Adams, Cyndi Lauper oder die Band Pearl Jam sagten Konzerte in dem Staat ab.
Gouverneur Pat McCrory schränkte die Reichweite des Gesetzes im April zwar ein. Es soll nur in staatlichen Einrichtungen gelten, nicht also für öffentliche Toiletten, die sich in Gebäuden der Privatwirtschaft befinden. Dies reichte dem Justizministerium in Washington jedoch nicht aus. Es setzte dem Gouverneur eine Frist bis diesen Montag, um das Gesetz rückgängig zu machen.
Bundeszuschüsse
Stattdessen brachte McCrory nun Klage gegen das Justizministerium ein. Er wolle verhindern, dass seinem Staat wegen des Streits Bundeszuschüsse gestrichen würden, begründete er sein Vorgehen. Der Bundesregierung warf er vor, unter Umgehung des Kongresses Regelungen für die Nutzung öffentlicher Toiletten "im ganzen Land, nicht nur in North Carolina" durchsetzen zu wollen.
Tatsächlich droht North Carolina wegen des Streits die Streichung von jährlichen Zuschüssen aus Washington in Milliardenhöhe für sein Bildungssystem. Das Justizministerium sieht in den Transgender-Regelungen einen Verstoß gegen das Bürgerrechtsgesetz von 1964. Dieses verbietet es einem Arbeitgeber, Mitarbeiter aufgrund ihres Geschlechts zu diskriminieren.
Zu ihrer Klage gegen North Carolina erklärte Justizministerin Loretta Lynch, der Streit drehe sich "um viel mehr als Toiletten". Es gehe "um die Würde und den Respekt, mit dem wir unseren Mitbürgern begegnen".
https://twitter.com/ABC/status/729765544665055232 [Justizministerin Loretty Lynch on ABC]
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...34333.html schrieb:5. In § 38 wird der Abs. 1 zum Abs. 1a und Abs. 1 (neu) lautet:
„(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen Menschen, der durch ein Verhalten, das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, die öffentliche Ordnung stört, vom Ort der Störung wegzuweisen, wenn das Verhalten nicht gerechtfertigt ist, insbesondere durch die Inanspruchnahme eines verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechts.“
Zitat:Ärgernis ist eine tiefgreifende Empfindung, die durch die Verletzung eines Wertgefühls hervorgerufen wird und sich gegen die verletzende Handlung oder ihren Urheber richtet. Die Eignung der Handlung, Ärgernis zu erregen, bestimmt sich im Allgemeinen am Gefühl des sittlich normal empfindenden Durchschnittsmenschen (EBRV 1971, 366). Dadurch, dass das Ärgernis ein berechtigtes sein muss, wird noch darüber hinaus ausgedrückt, dass die Bewertung nicht auf einer extrem subjektiven Auffassung beruhen darf. Maßgebliche Faktoren für die Annahme einer solchen Eignung sind, neben der Art und (erhöhten) Intensität der Handlung, insbesondere der in Betracht kommende Personenkreis, die Örtlichkeit ihrer Vornahme und die Begleitumstände der Tat. Nur wenn sich daraus die konkrete Gefahr eines Ärgernisses, wenn auch nur bei einzelnen der die Handlung unfreiwillig wahrnehmenden Personen, ergibt, ist der Tatbestand erfüllt. Ob jemand von ihnen tatsächlich Anstoß nimmt, ist irrelevant.
Zitat:Weiters muss durch dieses Verhalten auch eine (ungerechtfertigte) Störung der öffentlichen Ordnung, sohin eine Änderung des Ablaufs des äußeren Zusammenlebens von Menschen in wahrnehmbarer Weise erfolgt sein. Beispielsweise kann das aufdringliche Nachgehen bzw. Verfolgen einer Person oder das Verstellen von Geschäftspassagen das Zusammenleben in der Öffentlichkeit nachhaltig beeinträchtigen, weil Betroffene dazu bewogen werden, sich anders zu verhalten, als ohne die Störung.(also quasi "Nötigung light")
(14.06.2016, 19:42)Eva_Tg schrieb: [ -> ]Aber zum Thema: Bei uns ist eine Frau mit Transidentität in der Damentoilette oder der Damenumkleide jedenfalls kein öffentliches Ärgerniss.
(14.06.2016, 12:06)Granada schrieb: [ -> ]Hmmm ... dann muß ich zukünftig nicht nur auf der Damentoilette höllisch aufpassen, sondern auch wenn ich mit dem Rad an einer Autokolonne vorbeifahre, die gerade im Ampelstau steht. Mein Recht, dies zu tun, ist kein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht und könnte daher bei einzelnen Autofahrern ein berechtigtes Ärgernis hervorrufen. [hier gekürzt]
(14.06.2016, 19:42)Eva_Tg schrieb: [ -> ]Es ist schon interessant, wie einige reden und denken und gerade zu darauf warten von ihren Mitmenschen schlecht behandelt zu werden.
Ich kann mir das echt nicht vorstellen, aber läuft den ganzen Tag mit solchen Gedanken rum?
[hier gekürzt]