Vorname in Österreich erlaubt?... - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Vorname in Österreich erlaubt?... (/showthread.php?tid=3523) Seiten:
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RE: Vorname in Österreich erlaubt?... - SingingComet - 23.09.2016 Winter is coming ... RE: Vorname in Österreich erlaubt?... - Mike-Tanja - 25.09.2016 (23.09.2016, 12:08)IchMachBubu schrieb: Ich bin keine juristin aber im allgemeinen gilt doch daß Namen die negative besetzt sind, Produktnamen und Schimpfwörter nicht gehen. [hier gekürzt]Das mit dem "negativ besetzt" (im Wortlaut des Gesetzes: "lächerlich" oder "anstößig") gilt ausdrücklich nur bei den Familiennamen, Dies, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass ein Familienname auf Kinder übergeht, also, anders als bei einer Vornamensänderung, noch viele Generationen mit der Entscheidung der/des Antragstellerin/Antragstellers und der Behörde leben müssen. Jeder Name muss aber für den jeweiligen (Kennzeichnungs-) Zweck "gebräuchlich" sein. "Winter" wäre nun ganz sicher ein gebräuchlicher Familienname, bei der Verwendung als Vorname habe ich meine Zweifel, ich sage aber nicht, dass das nicht geht (--> Namenslexikon suchen, nachschlagen). RE: Vorname in Österreich erlaubt?... - Meandra - 25.09.2016 Mein Name ist auch kein üblicher Vorname, sondern ist ein litauisches Wort für Mäander. Aber ich habe halt noch einen zweiten Vornamen dabei, der als Vorname eingetragen ist. RE: Vorname in Österreich erlaubt?... - Mike-Tanja - 25.09.2016 (23.09.2016, 19:43)Transboy97 schrieb: Ich möchte nach meiner Ausbildung sowieso nach England, Amerika oder so ziehen ^-^Wenn Du (nur) österreichischer Staatsbürger bist, ändert eine dauernde Niederlassung im Ausland an der Zuständigkeit der österreichischen Behörden für Fragen einer Namensänderung nichts. Bzw. könnte das, wenn dein zukünftiger Wohnsitzstaat diese Zuständigkeit in Anspruch nehmen sollte, Anerkennungsprobleme bereiten, da deine Geburt ja in Österreich registriert worden ist. Man kann sich ja auch nicht zwecks erleichterter PÄ im Ausland niederlassen, weil die ausländische Behörde keine neue Geburtsurkunde oder neue Ausweise ausstellen kann. Dazu müssen erste die Daten im österreichischen Zentralen Personenstandsregister (ZPR) geändert werden. Und das geht auf Grundlage eines ausländischen Behördenakts nicht in jedem Fall (z.B. bei Geburt oder Tod im Ausland immer, bei Eheschließung oder Scheidung meistens schon, bei Namens- oder Geschlechtsänderung aber eher nicht). |