Alles rund um Operationen...FFS, GaOp,... - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Medizinisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=5) +--- Thema: Alles rund um Operationen...FFS, GaOp,... (/showthread.php?tid=2989) |
RE: Alles rund um Operationen...FFS, GaOp,... - Dora92 - 11.11.2015 Ich würde mit verschiedene Psychologischen Gutachten nochmals hin gehen und wenn du eine Rechtsschutz versicherung hast einen Anwalt suchen der Spezialist ist in diesen Gebiet weil wenn die Brust Depressionen verursacht mussen die dir das zahlen. Habe mal ein bereicht gelesen wo eine die FFs op und Brust op von der GKK bezahlt bekommen hat dafür musste sie aber bis zu ende Kämpfen....... Mal gelesen irgendwo in Internet. RE: Alles rund um Operationen...FFS, GaOp,... - Elisabeth I. - 11.11.2015 Zum Vorschlag, für den Brustaufbau nach Innsbruck auszuweichen um die OP vermeintlich aus diesem Umstand heraus doch bezahlt zu bekommen: (11.11.2015, 13:41)Mia schrieb: Dazu müsste ich bei einer Firma in Tirol angestellt sein. Sonst würde es immer über die Steirische GKK laufen. Das hat der Typ in der Gkk gemeint weil mit dem Argument bin ich auch gekommen. Das ist korrekt. Die Kostenübernahme hängt nicht von der gewählten Örtlichkeit - Spital im eigenen oder einem anderen Bundesland - ab, sondern von der GKK, bei der man/frau versichert ist. Dies hängt wiederum davon ab, wo der Arbeitgeber seinen rechtlichen Sitz hat. Beispiel: Ein Arbeitgeber (AG) mit seiner Hauptarbeitsstätte in Wien hat seinen Sitz in St. Pölten (war z.B. früher oftmals der Fall, als St. Pölten noch nicht nö. Hauptstadt, und Wien die quasi-Hauptstadt von NÖ war). Zuständig entsprechend seinem juristischen Sitz dieses Beispiel-AG ist demnach die NÖGKK und damit sind die ArbeitnehmerInnen des AG zwangsweise bei der NÖGKK sozialversichert. Alle Versicherungsleistungen (Arztbesuche, Untersuchungen aller Art, Krankenhausambulanzen/-aufenthalte, etc. pp.) - egal wo erbracht - werden über die NÖGKK verrechnet. |