Aufruf für unser Recht - Druckversion +- TransGender.at Forum (http://community.transgender.at) +-- Forum: Trans* Themen (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Rechtliches und Transpolitisches (http://community.transgender.at/forumdisplay.php?fid=4) +--- Thema: Aufruf für unser Recht (/showthread.php?tid=2623) |
RE: Aufruf für unser Recht - A. L. - 17.04.2015 Hallo Benzoentzug ist die Hölle. Der Heroinentzug war wie Urlaub obwohl ich den kalt also auf eigene Faust durchführte. Auch das ist Diskriminierung wenn einem, egal ob Cis oder Trans, irgendeine Krankheit angehängt wird die man nicht hat. Wenn man dieses widerliche Tablettenzeug verbrennen würde könnte man den ganzen Biofrauen ebenso die Brüste operieren und die Männer gleich dazu. Es wird über die böse Kirche geschumpfen doch die Psychos sind noch schlimmer, die Typen sind doch geschmiert. Müll verschreiben ist alles was die können. Steh mit dieser Meinung nicht alleine da. Wüßt ein gutes Rezept von meinem alten Chef. Für jedes unnötige Rezept was der Weißmantel ausstellt 10 Euro vom Gehalt abziehen, was meint man wie schnell sich das aufhören würd. Grüße Anja RE: Aufruf für unser Recht - Bonita - 18.04.2015 Ja, Anja, ich stimme Dir da zu; Dieser "Heil"-Beruf wurde und wird von vielen mißbraucht, ob nun mit oder ohne Verschreibung von Medikamenten (vgl Fall Mollath, der leider nicht die Ausnahme darstellt). 27.05.2013 | Der Fall Mollath - In den Fängen von Justiz, Politik und Psychiatrie (swr.de) Da gibt es also genauso "Netzwerke" wie in allen anderen Branchen, und viele dieser Branchen wirken wie die berühmten "Zahnrädchen", da sich ja die Leute auch außerhalb ihrers Wirkungsbereiches kennen (bzw "sich etwas schuldig sind")... Leider muss man aber auch dazu sagen, dass viele (die meisten?) in dieser "Profession" ausgebildete Leute keinen Schimmer davon haben, was sie anrichten - denn aufgrund des "eingehämmerten Wissens" bzw von wohl wie in jeder dieser "Heil"-Branchen von bestimmten Lobbys gesponserten "Fortbildungslehrgängen" sind diese von diesem "Welt- bzw Menschen-Bild" durch und durch überzeugt (manche würden sogar gehirngewasschen dazu sagen). Menschen mit solchen "antrainierten" Einstellungen - ua aus dem vergangenen Jahrhundert - sind dann auch wunderbare Werkzeuge für andere mit bestimmten Interessen; So gibt es zB in Deutschland eine Diskussion darüber: http://community.transgender.at/showthread.php?tid=841&pid=22610#pid22610 & http://community.transgender.at/showthread.php?tid=841&pid=22583#pid22583 (Rat und Hilfe in psycho-sozialen Notfällen) Da diese Leute (auch) mit dem Verschreiben von diesen Medikamenten ihren Lebensunterhalt verdienen und das (eigene) System am Laufen halten müssen, um nicht "arbeitslos" zu werden, wird sich das nicht ändern; Wie sonst könnte man sich denn DAS erklären (wobei da die zuvor aufgezeigte "Machtausübung" ja wohl auch eine Rolle spielen wird): Die unglaubliche Neufassung von Krankheitsdefinitionen (symptome.ch) Anja, bitte stöber doch bitte in den vorherigen Links ein bisschen oder nimm eventuell (dort) mit dem von Abhängigkeit aber auch geschafften Selbst-Entzug Betroffenen kontakt auf - nochmal alles Gute und Liebe RE: Aufruf für unser Recht - Madleine - 19.04.2015 Mike-Tanja, ich denke, es geht um Passing-Busters, nicht um Körbchengröße. FFS im Gesicht, kleinigkeiten in den Proportionen. Ausserdem Hüftpolster. Kleine Brüste, egal, wie du sagst auch Cis-Ws haben sie. Aber gegen Ende der Pupertät zeichnet sich bei 99.9% aller geborenen Ms der Wangenknochen eben höher ab als bei den Ws. Desweiteren das Kinn. Die Folgekosten wegen psychischer Probleme aufgrund suboptimalem Passing sind das wirtschaftliche Argument. Verfassungswidrigkeit findest du ohnehin unter jedem Stein, den du umdrehst, ist reine Rhetorik. Eine reale psychische Belastung wegen dem Busting ist absolut plausibel. So gesehen existiert eine gesetzl. Grundlage durchaus. Liebe Sandra aus Graz, das kann ich mir vorstellen, wie unerträglich solches Mobbing ist. Ich wünsche dir sehr, daß sich für dich die Job Sache zum Guten wendet. Ich rate dir, nimm dir das nicht zu sehr zu Herzen, laß dich nicht verbittern! Du wusstest, daß es mitunter Probleme geben wird. Jetzt betrachte sie mit Elefantenhaut: ist all das nicht irelevant, angesichts des Universums? Wir greifen und ein Stück vom Leben und der Rest geht uns am Arsch vorbei... und das ist gut so! Wenn du für besagtes Recht kämpfen willst, solltest du vielleicht einen Interessenverein gründen, zb. auf Basis des Vereinsrechts. Da könnt ihr dann eure Kräfte vereinen, bzw. euch gegenseitig potentzieren und eine Strategie austüfteln. LG ..... RE: Aufruf für unser Recht - dietlinde - 22.04.2015 Ich bin auch dafür, das einmal durchzukämpfen. Solidarität, Freundinnen und Freunde, Solidarität! Die Krankenkassen sollen alles zahlen, was Menschen hilft gesund zu werden. Ganz gleich, ob die Seele oder der Körper krank sind. Eigentlich sollte man die ohnehin nicht trennen. Sollte das so im Gesetz stehen: Gesetz krank. RE: Aufruf für unser Recht - mrs.moustache - 26.04.2015 Zwei sachen: Ffs zahlen : gut und wichtig. A. L... benzos kalt? Darf ich fragen welche/wie lang? Der benzoentzug ist der häufigste entzug mit tödlichen epi-anfällen... Je nach med kannst du bis zu 6-7 monate nach dem clean sein noch spastiken haben... (Übrigens gern privat, ich mach momentan das selbe durch nur mit antiepileptika und antispastika. Die ärzte meinten sonst ist ein tod relativ wahrscheinlich.... umgerechnet warens 400mg valium am tag bei mir+ der beliebteste andere GAB A agonist dazu...) Nd ich hab nach 5 monaten noch tremor wenn ich die medis zu spät nehm... Edit: und verbrennen... benzos richtig dosiert, ohne dem gedanken sie zu missbrauchen und nem guten arzt sind es helfer gegen ängste. Ich konnte eine zeit lang ohne nicht das haus verlassen. 8 wochen genommen und die ängste waren bleibend weg... In einer depression hab ich sie mir dann von irgendeinem hausarzt in rauhen mengen verschreiben lassen.... also ja Es gibt menschen die können ohne diese medikamente nicht, so wie wir ohne hrt nicht können. Nur brauchens die nur vorübergehend... Aber man... ne ffs auf kk kosten wär schon was :/ RE: Aufruf für unser Recht - Elisabeth I. - 26.04.2015 Nach längerer Zeit mal wieder eine "Einmischung" von mir ... Wie nachstehend zitiert sowie insb. von Mike-Tanja zuvor schon ähnliches in dem thread: (17.04.2015, 12:53)Mike-Tanja schrieb: Das Problem im Bereich der Leistungen der plastischen Chirurgie, konkrete der Brustimplantate, ist, dass man eine psychologisch begründete Indikation nicht auf Transfrauen beschränken kann. Ohne jetzt konkrete Fälle oder Statistiken bei der Hand zu haben: Das ist durchaus zutreffend, dass bei entsprechender psychiatrischer Indikation die Brustvergrößerung (aber auch umgekehrt: -verkleinerung, hier zusätzlich manchmal auch medizinische Indikation gegeben) bei Cisfrauen von den KK übernommen werden [müssen]. Das ist also gar nicht so abwegig. Zitat:Aber: Für diese Indikation wäre Cisfrau gleich Transfrau, auch Cisfrauen können entsprechend leiden, das ist nur eine Frage des Nachweises. Jede andere Auslegung ist rechtlich ausgeschlossen, jede Änderung des § 133 Abs. 3 ASVG im Sinne einer Privilegierung von Transmenschen wäre m.E. verfassungswidrig. Hiezu volle Zustimmung. Zitat:Ich würde davon ausgehen, dass eine unterentwickelte Brust kein "anatomischer" oder "funktioneller" Krankheitszustand ist, denn bis auf Körbchengröße A wird eine Transfrau durch die HRT meistens schon kommen. Alles andere ist bei jeder Frau (genetische) Glückssache. Daher glaube ich nicht, dass eine OP zur Brustvergrößerung bei derzeitiger Rechtslage als Pflichtleistung möglich ist. Bitte beachtet, dass § 133 Abs. 3 ASVG psychische Krankheitszustände als Indikationen für kosmetische Behandlungen nicht umfasst. Und natürlich gilt auch hier die "Notwendigkeitsgrenze" gemäß § 133 Abs. 1 ASVG. Zum letzten Satz: Ja, das ist in sich richtig. Aber auch gleichzeitig der Knackpunkt. Hier - im Fall von TS-bedingtem Brustaufbau - geht es nicht um ein kosmetisches Problem nach Abs. 3, sondern wenn gegeben um eine psychiatrische Indikation, womit mit dem Brustaufbau der nach § 120 Abs 1 Z 1 ASVG regelwidrige Körper- oder Geisteszustand, der die Krankenbehandlung notwendig macht, beseitigt oder allenfalls gelindert wird.. Aus diesem psychiatrischen Blickwinkel, der wiederum nur einen jeweiligen Einzelfall betreffen kann, erübrigt sich damit jedweder Vergleich mit Körbchengrößen von Cisfrauen. Gleichfalls unerheblich ist, ob durch HRT gar kein Brustwachstum zustande kommt, Körbchengröße irgendwas oder - weil genetisch vorbedingt - die Explosion der Oberweite. Grundsätzlicher, judizierter Ansatzpunkt bei allfälligen Leistungen aus der Krankenversicherung im Zusammenhang mit TS/TG ist OGH 12.09.1996 10 ObS 2303/96s, Veröff: SZ 69/209, Rechtssatz: RIS schrieb:Transsexualität ist dann als einen Anspruch auf Krankenbehandlung gemäß § 133 ASVG auslösende Krankheit zu werten, wenn die innere Spannung zwischen dem körperlichen Geschlecht und der seelischen Identifizierung mit dem anderen Geschlecht eine derartige Ausprägung erfahren hat, daß nur durch die Beseitigung dieser Spannung schwere Symptome psychischer Krankheiten behoben oder gelindert werden. (Mit Hinweisen auf die deutsche Judikatur und Literatur.)Link: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_19960912_OGH0002_010OBS02303_96S0000_002/JJR_19960912_OGH0002_010OBS02303_96S0000_002.html Es war - jedenfalls in den späten 1990er und 2000er Jahren - bisher durchaus schon common sense (und ist wohl auch fixer Bestandteil der internationalen Erkenntnisse und Behandlungsrichtlinien), dass zu den Behandlungen der gaOP vulgo "Geschlechtsumwandlungsoperationen" bei Bedarf auch der Brustaufbau Bestandteil der von KK in dem Zusammenhang zu übernehmende Leistungen ist. Anders gesagt: Die Kostenübernahme - war zumindest damals - die Regel und nicht die Ausnahme. Die WGKK konnte sich z.B. in einem Verfahren vor dem Wiener ASG nach 1995 nur deshalb herauswinden, weil die Betroffene es gewagt hatte, den Brustaufbau im Zuge der Nach-OP bei der ga-Operateurin im Ausland zu machen. Wären die beiden OPs (Nach-OP/Brust) im Inland gemacht worden, hätte die WGKK, so vor dem ASG dezitiert festgestellt, bezahlt. Wenn also heutzutage wegen der Kostenübernahme für einen Brustaufbau von den gesetzlichen KK "Manderln" gemacht werden, bleibt nur mit entsprechenden Argumenten und notfalls mit neuerlichen Verfahren vor den Sozialgerichten aufzufahren. Mit sehr guten Erfolgschancen. Für die Kostenübernahme für eine FFS hingegen sehe ich jedoch nach dem aktuellen Stand der Lage - sowohl seitens der Krankenkassen als auch seitens dem Stand der Forschung - eher weniger Chancen. Abschließend noch eine sehr persönliche Meinung: Meiner Einschätzung nach wird von einigen hier - Stichwort: Passing - vielzusehr auf das "außen" geschielt um der Umgebung ein gefälliges Aussehen zu geben. Die FFS ist sicher fein (wenn frau es sich leisten kann) aber nicht das Allheilmittel: Erstens hängt das Passing nicht allein vom Gesicht ab, sondern - und das ist nicht zu unterschätzen -nicht zuletzt auch vom Körperbau. Bei diesbezüglich schlechten Voraussetzungen ist das tolle operierte Gesicht möglicherweise sogar kontraproduktiv. Zweitens hilft auch das tollste Gesicht nichts, wenn das Gesamtpaket "nicht rüberkommt". Stichwörter: psychisches Auftreten, Sprache, etc.). So wie auch die gaOP und bei Bedarf ein Brustaufbau nicht für ein außen, für ein Gegenüber, für eine andere Person als sich selbst gemacht werden soll: Jedwede medizinische Maßnahme setzt ihr nur für euch allein - ihr müsst damit in euch selbst ruhen. Alles andere ist mMn Trugschluss. |