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Aufruf für unser Recht - Druckversion

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RE: Aufruf für unser Recht - newt - 12.04.2015

kann man in der angelegenheit verfahrenshilfe(anwalt) in anspruch nehmen wenn die finanziellen voraussetzungen entsprechend sind?

bräuchte es nicht auch eine stellungnahme mindestens des behandelnden psychotherapeuten dass gesprächstherapie im gegebenen fall nicht die richtige therapieform ist? (falls es so ist, also mit begründung)


RE: Aufruf für unser Recht - Madleine - 13.04.2015

Bin zwar nur TV und Laie, aber:
Um ein positives Präzedenzurteil zu erwirken, muss erst einmal eine fundierte Studie her, die beweist, daß ohne FFS es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Langzeitfolgekosten kommt, insbesondere im Bereich Psychotherapie, sowie es zu einer unzumutbaren Erhöhung der Suizidrate kommt.

Die Studie müsste von hoch angesehenen und gut vernetzten / etablierten Korriphäen stammen.

Die Gegner würden eine Gegenstudie erstellen, die man bereits im Vorfeld mit einer geheimen Gegen-Gegenstudie widerlegen muss... Infiltrierung der Gegnerschaft empfiehlt sich.

Es gilt ferner zu bedenken, daß eine Reduktion der Umsätze in der Psychotheraphie nicht im Interesse dieser Branche liegt,








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RE: Aufruf für unser Recht - Mike-Tanja - 13.04.2015

(12.04.2015, 20:41)newt schrieb: kann man in der angelegenheit verfahrenshilfe(anwalt) in anspruch nehmen wenn die finanziellen voraussetzungen entsprechend sind?

Man kann Verfahrenshilfe und die Beigebung eines Rechtsanwalts beantragen, ja.

Da aber gemäß § 39 Abs. 3 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) vor dem Gerichtshof erster Instanz (Arbeits- und Sozialgericht Wien bzw. örtlich zuständiges Landesgericht in Sozialrechtssachen, Akten mit dem Gattungszeichen "Cgs") ausnahmsweise keine Anwaltspflicht gilt, und das Gericht zur Anleitung und Belehrung der Parteien in besonderer Weise verpflichtet ist (§ 39 Abs. 2 ASGG), sind die Gerichte bei der Bewilligung eines Verfahrenshilfeanwalts auch bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit hier m.W. eher zurückhaltend. Kommt auf den Fall und die Gerichtsabteilung an.

(12.04.2015, 20:41)newt schrieb: bräuchte es nicht auch eine stellungnahme mindestens des behandelnden psychotherapeuten dass gesprächstherapie im gegebenen fall nicht die richtige therapieform ist? (falls es so ist, also mit begründung)

Zuerst kommt einmal das Verwaltungsverfahren bei der Sozialversicherung. Die holt üblicherweise Gutachten ihrer Haus-Sachverständigen (Chefärzte/-ärztinnen) ein. Und natürlich sollte man sich als Antragstellerin bemühen, von Anfang an die sachverhaltsmäßigen Grundlagen des geltend gemachten Anspruchs zu belegen.

Vor Gericht werden dann unabhängige Gutachter/innen aus dem Kreis der von den Oberlandesgerichten zertifizierten Sachverständigen zur Beweisaufnahme bestellt. Hier kommt es wohl vor allem darauf an, die passenden Fachgebiete festzulegen und sich möglichst keine/n engstirnige/n, dem TG-Soziotop geistig völlig fremde/n Mediziner/in aufhalsen zu lassen. Um gut über diese potenzielle Hürde zu kommen, sollte man besser eine/n Jurist/in/en mit entsprechender Gerichtserfahrung an seiner Seite haben.



RE: Aufruf für unser Recht - Sandra_Graz - 13.04.2015

Wer spricht hier von einer kompletten Kostenübernahme ich nicht, auch wenn es eher lustig als wirklich inspirierend ist euch allen bei eurer Meinung zu folgen.
Eine GA OP wird von der kk übernommen. Sogar wenn die OP in einem anderen EU Land deutlich Billiger wäre lässt sie nicht zu die OP dort zu machen.
Ich möchte nur das die KK einen Teil der Kosten übernimmt. Ich will gar nicht wissen wie viel Steuern ich schon gezahlt habe und ich Arbeite seit meinem 16 LJ Jetzt bin ich Dran. Wer damit ein Problem hat mir auch egal. Aber auch ich zahle seit Jahrzehnten so wie jeder andere Steuerzahler brav ein und deshalb finde ich das ich mir etwas zurückholen muss. Wie ich bereits schon geschrieben hab alle die so wie sie sind Glücklich sein wünsch ich das es so bleibt. Wieso könnt ihr mir nicht das selbe wünschen?
Einen Schönen Abend noch LG Sandra


RE: Aufruf für unser Recht - newt - 13.04.2015

hi Sandra,


was ist deine meinung zum oben geschilderten weg?
bzw. was stellst du dir vor/warum hast du die umfrage gemacht/ was ist dein plan/ziel?


RE: Aufruf für unser Recht - Madleine - 14.04.2015

Sandra, ich bin ganz deiner Meinung, daß dir das zusteht. Ich weiß nicht wie hoch die monatl. KK Prämie bei euch ist, aber hier kostet diese obligate Schutzgelderpressung ca. 500 €/mnt. Das sind 60'000 in 10 Jahren. In der Zeit gibt mir der Arzt 2 Schachteln Aspirin. Schlechtes Geschäft...

Auch wenn es nicht die Steuergelder sind, obwohl, ich fordere schon lange, dass KK via Steuern finanziert wird... abhängig vom Einkommen.

So oder so macht GaOP nur Sinn im Komplettpaket mit FFS, Gesicht, Brust, Hüften, ev. Rippen.

Das gesagt, muss ich allerdings anmerken, daß du ja noch ziemlich Glück hast mit den Genen, verglichen mit zb. Alice Schwarzer Big Grin

Ich wünsche dir, daß du die FFS sehr bald realisieren kannst.

LG
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RE: Aufruf für unser Recht - Mia - 14.04.2015

Der KK-Beitrag ist eh abhängig vom Einkommen.Liegt bei ca. 3, 8%.


RE: Aufruf für unser Recht - Bonita - 14.04.2015

(14.04.2015, 06:48)Mia schrieb: Der KK-Beitrag ist eh abhängig vom Einkommen.Liegt bei ca. 3, 8%.

Das stimmt so nicht gänzlich Wink

Es gibt eine Höchstbeitragsgrundlage von monatlich € 4.650,- (welche ab 01.01.2016 außernatürlich auf € 4.840,- angehoben wird). Jeder Angestellte, der darüber hinaus Gehalt "verdient" muss nicht mehr zahlen, als jene bis zu dieser Grenze; Im Prinzip ungerecht (weil jene mit überdurchschnittlichen bis "super-" Gehältern bzw Pensionen übervorteilt sind/werden)...


Wichtige Beträge in der Sozialversicherung 2015 (sozialversicherung.at)


Steuerreform: Luxuspensionisten als Profiteure (derstandard.at)

In diesen "solidarischen" (Krankenkassen-) Topf zahlen also alle jene ein, die genug verdienen, um auch (Einkommens-) Steuern zu zahlen; Jemand der nur unterdurchschnittlich bis wenig (Angestellten-) Gehalt oder (Arbeiter-) Lohn erhält, und das sind leider sehr viele bzw werden immer mehr, zahlt also auch wenig bis nichts in diesen Topf ein; Gäbe es einen entsprechenden (im Sinne von gerechten respektive sinnvollen) Mindestlohn (ganz zu schweigen von einem bedingungsloses Grundeinkommen) und entsprechend durchgehende prozentuale Einzahlungen in diesen Topf wärs zwar gerechter, aber...

Aus diesen "solidarischen" Töpfen werden alle (im Krankenkassen-Katalog aufgeführten) Behandlungen im Gesundheitsbereich bezahlt, also zB die GaOP, aber auch Herz-Bypässe, Blinddärme, Kniee, Hüften, etc pp; So hat also auch ein sozial Schwacher eine Chance auf Gesundheit (oder gar Überleben) - ist in manchen Ländern mit anderer Gesundheitspolitik schließlich auch anders ("nicht leistbar") zu sehen; "Kosmetische" Behandlungen, also alles was man nicht zum Überleben benötigt (Ausnahme ist hier wohl rekonstruierendes nach zB Unfällen), wird nicht bezahlt; Obwohl die Frage natürlich berechtigt ist, ob eine "konstruktive" Brust- bzw Gesichts-OP bei Trans* doch keine "Kosmetik" darstellt (aber dafür fehlt die "Lobby", wie schon erwähnt)...

Ob viele dieser OPs immer sinnvoll sind, ist die eine Seite - Vorsicht, unnötige Operation (kurier.at) - die andere die Verträge mit div Pharma-Riesen, die die Preise größtenteils diktieren - "Es gibt keine Branche, die so hohe Gewinne macht" (deutschlandradiokultur.de) (ich würde da widersprechen, da gäbs noch andere, aber das ist wieder ein anderes, noch grauslicheres Thema ;-) ) - auch unser "eines der besten Gesundheits-Systeme" (Zitat div Politiker) hat seine Schwächen, Makel, Ungerechtigkeiten...

Es sind also nicht nur die "fordernden" Patienten mit deren Behandlungs-Wünschen ein Problem für die Kassen, sondern auch jene, die aus diesen Töpfen bezahlt werden müssen; Leider gibt es auch viel Desinformaton bei den meisten Leuten, etliche sind freilich auch nur dumm; So werden einem transsexuellen Menschen mit OP-Notwendigkeit auch schon mal die "solidarischen" Kosten für eine GaOP vorgehalten; Dass da - sicherlich berechtigte - Fragen nach weiteren wzB Brust etc pp dann noch weniger ernst genommen werden, ist so wohl auch erklärbar; Verständlich - jedenfalls für unsereins - natürlich dennoch nicht...


RE: Aufruf für unser Recht - Madleine - 14.04.2015

In der schweiz ist die KK eine private, kommerzielle Pflichtversicherung, man hat die Auswahl zwischen einer Handvoll Anbieter, alle masslos überteuert und mit unverschämt schlechten Dienstleistungen.

Bei 2000€ Einkommen wären das dann ca. 25%. Dazu kommen hohe Mieten, zb. 1500 für 1Z Wng.

Wer KK nicht zahlt, dem droht Betreibung. Selbst Leuten ohne Einkommen.

Wer nicht bezahlen kann, hat offiziell Anrecht auf Sozialhilfe, in der Praxis aber werden diese Ämter dazu instrumentalisiert, Arbeitslose durch systematische Erniedrigung in den Suizid zu treiben. Solcherlei "Euthanasie" verwundert nicht im Land wo der "J"-Stempel im Pass erfunden wurde...

Glaubt nicht den Propagandadreck auf Wikipedia, wie toll die Schweiz sei. Das ist eine internationalistische Regierung ohne Volk.

Nur zur Info, wie gut ihr es habt, sorry vwg. Offtopic, zurück zum Thema.

LG



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RE: Aufruf für unser Recht - Bonita - 14.04.2015

(14.04.2015, 10:52)Madleine schrieb: ... eine private, kommerzielle Pflichtversicherung, man hat die Auswahl zwischen einer Handvoll Anbieter, alle masslos überteuert und mit unverschämt schlechten Dienstleistungen.
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Nur zur Info, wie gut ihr es habt, ...

Naja, seit längerem gibt es natürlich auch bei uns, "die es (so) gut haben", private (Zusatz-) Kranken-Versicherungen. Die kann sich freilich nur jemand "leisten", der entsprechend viel Einkommen hat. Mit so einer "privaten" bekommt man je nach dem verhältnismäßig mehr (Gesundheits-) Leistung bezahlt. Allerdings gibt es dadurch auch eine Mehr-Klassen-Medizin, was bisher immer politisch bestritten wurde. Obendrein werden "privat" Patienten jenen mit nur "staatlicher" (Pflicht-) Kranken-Versicherung von Gesundheits-Dienstleistern (Spitälern, aber auch Wahlärzten (jene ohne Staats-Kassen-Verträgen)) vorgezogen. Und leider auch "über den Tisch gezogen", da zB unnötige Untersuchungen oder gar Behandlungen diagnostiziert bzw vorgeschlagen werden, nicht zum Wohle des Patienten, jedoch der Umsätze/Gewinne der Gesundheits-Dienstleister...