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Psychologische Diagnostik - Druckversion

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RE: Psychologische Diagnostik - Mar - 01.09.2015

Ich hab meine Estrogen Pflaster auch ohne Indikation bekommen. O.o dabei dachte ich immer Hormone benötigen immer eine Indikation.


RE: Psychologische Diagnostik - Elisabeth I. - 02.09.2015

(01.09.2015, 23:51)Mar schrieb: Ich hab meine Estrogen Pflaster auch ohne Indikation bekommen. O.o dabei dachte ich immer Hormone benötigen immer eine Indikation.

Ja, aber nur auf einem Kassenrezept zur Direktverrechnung Apotheke - Krankenkasse.

Mit der Indikation ("IND" auf dem Kassenrezept) bestätigt der Arzt extra ausdrücklich gegenüber der KK, dass das Medikament "indiziert" ist, nämlich genau nach der Diagnose, die im Erstattungskatalog zum Medikament angegeben ist (TS zählt da nicht dazu - das wird aber offensichtlich still gegenseitig akzeptiert.)

Bei Privatkauf ist die Indikation irrelevant.


RE: Psychologische Diagnostik - Mar - 02.09.2015

Eben nicht. Früher mit dem Gel, dem Decapeptyl oder meinen Zäpfchen stand die Indikation f64.0 drauf


RE: Psychologische Diagnostik - Elisabeth I. - 03.09.2015

(02.09.2015, 01:22)Mar schrieb: Eben nicht. [...]

Leider hat sich in diesem Forum die Unsitte breitgemacht die Zitierfunktion zu ignorieren. Man/frau lese nach in der Netiquette hierzuforums im Themenbereich Internes:

Mike-Tanja in "Zehn Empfehlungen für bessere Postings", Pkt. 3, schrieb: Dein Posting kann zwar auf frühere Beiträge Bezug nehmen (und diese auch zitieren), [...].

[Hervorhebung von mir.]

Mit einem Posting, das mit "Eben nicht." beginnt und in einem zweiten Satz ein Argument bringt, ist es unmöglich inhaltlich zu antworten: Niemand weiß, auf welches Posting und auf welchen Teil davon du (Mar) dich beziehst.

Aber ich versuch es mal mit Glaskugelei in der Ahnung, dass du mit ...
(02.09.2015, 01:22)Mar schrieb: Eben nicht. Früher mit dem Gel, dem Decapeptyl oder meinen Zäpfchen stand die Indikation f64.0 drauf
... auf mein Posting über deinem Bezug genommen hast:

Vielleicht beziehst du dich aus meinem Posting auf "Bei Privatkauf ist die Indikation irrelevant.":

Wenn auf einem Privatrezept, das zu einem Privatkauf führt, eine Indikation draufsteht, ist es zwar überflüssig, aber auch nicht schädlich. Außer, dass mit F64.0 u/o TS ein möglicherweise unerwünschtes Outing in der Apotheke verbunden ist.

Vielleicht beziehst du dich aber auch auf "... nämlich genau nach der Diagnose, die im Erstattungskatalog zum Medikament angegeben ist (TS zählt da nicht dazu - das wird aber offensichtlich still gegenseitig akzeptiert.)" und dabei auf den Teil in der Klammer. Dann sei hiermit ausführlicher anhand des Systems erklärt:

Der Erstattungskatalog (EKO) des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger (HVSVT) ist das gesetzlich vorgesehene Verzeichnis, welche rezeptpflichtigen Heilmittel (Medikamente) in Österreich auf Kosten der Krankenversicherungsträger und bei welchen Diagnosen verschrieben werden dürfen.

Vereinfacht gesagt, gibt es vier Stufen der Verschreibung zur Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen (unter ärztlicher Einhaltung der Diagnosen) im Rahmen eines hierachisch gestuften Ampelsystems grün -> gelb -> rot:
  1. Grün: Allgemeine Verschreibbarkeit rezeptpflichtiger Heilmittel (Medikamente) ohne weitere Bedingungen.
  2. Grün: Verschreibung nur unter bestimmten Bedingungen. In dem uns betreffenden Fall mit dem Vermerk "IND". Dazu Zitat aus dem Erstattungskatalog: "Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des EKO aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss von der verordnenden Ärztin/vom verordnenden Arzt durch den Vermerk IND am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen."
  3. Gelb: Bei einzelnen Medikamenten - in zwei Genehmigungsstufen (RE2 und RE1) - ist zwingend die Einholung der chefärztlichen Genehmigung.
  4. Rot betrifft Heilmittel/Medikamente deren Aufnahme im EKO in der Schwebe ist. Bei Verschreibung ist jedenfalls die chefärztliche Genehmigung einzuholen.
In jenen Fällen, in denen für das Rezept eine Genehmigung durch den chefärztlichen Dienst eingeholt werden muss, bekommt man/frau im Bereich von Ordinationen mit Kassenvertrag im Normalfall nichts davon mit, weil die Genehmigung online über das E-Card-System eingeholt wird.

Soweit es also die bisher im Thread genannten hormonellen Heilmittel betrifft, dürfen diese auf Krankenkassenkosten nur bei folgenden Indikationen und nur unter der Bedingung des Vermerks "IND" chefarztfrei verschrieben werden:
  • Androcur (Tabl. 50 und 100 mg; Wirkstoff: Cyproteron 0,05 und 0,1): inoperables Prostatakarzinom (Anm.: Als Androcur Depot Amp. (Cyproteron 0,3) ist kein IND erforderlich.)
  • Estrogel (80 mg; Wirkstoff Estradiol 0,0006/g): bei schwerem klimakterischen Syndrom
  • Estradot (24 h Matrix-Pflaster 37,5, 50 und 75 mcg; Wirkstoff Estradiol 0,0000375, 0,00005, 0,000075/die): bei schwerem klimakterischen Syndrom
  • Decapeptyl (2 ml als Depot Retardmikrokaps. u. Susp.mittel in Einmalspr. Wirkstoff Triptorelin 0,00375): Prostatakarzinom; fortgeschrittenes Mammakarzinom bei Frauen vor der Menopause; Endometriose (Anm.: Als Decapeptyl 0,1 mg Fertigspr.,1 ml, als RE1 jedenfalls chefarztpflichtig.)
In unserem Fall mit F64.0 "Transsexualität" wären demnach alle vier genannten Heilmittel chefarztpflichtig - IND hin oder her. Wird in der Kassenordination wohl auch "still", also unbemerkt von der Patientin, vonstatten gehen. Tatsächlich wird in den Apotheken auch ein Privatrezept zur Einreichung zur Kassenverrechnung (da wird dann ein Kleber draufgeklebt, den Patient/in unterschreiben muss) auch ohne chefärztliche Genehmigung angenommen, solang eben IND draufsteht und die damit verbundene Indikationsvoraussetzung mit dem Vornamen auf dem Rezept zusammenpasst und gegebenenfalls auch die Diagnose F64.0/TS draufsteht.

Einen Unterschied macht jedoch auch noch, ob die TS/TG-Patientin bei der Sozialversicherung als männlich oder weiblich geführt wird, bzw. je nachdem ob ein männlicher oder weiblicher Vorname auf dem Rezept draufsteht:
  • Bei Geschlecht weiblich im SV-System bzw. weiblichem Vornamen auf dem Rezept genügt der Vermerk IND ohne weitere Diagnose, da ja bei unsereins der Zustand dem weiblichen "schwerem klimakterischen Syndrom" bzw. der "Menopause" entspricht. Kurz gesagt: In dem Fall wird üblicherweise kein Hahn danach krähen, ob zusätzlich zum erforderlichen IND auch eine ausdrückliche Diagnose F64.0 u/o TS auf dem Rezept draufsteht - Frau ist nunmal Frau.
  • Anders sieht das bei Geschlecht männlich im SV-System bzw. einem männlichen Vornamen auf dem Rezept aus: Da wirds in der Apotheke regelkonform nicht ohne ausdrückliche Diagnose und chefärztliche Genehmigung abgehen, weil ja außerhalb der oben zitierten IND-erforderlichen Indikationen verschrieben.
  • Bei der Indikationsvoraussetzung "Prostatakarzinom" ist es mit m/w naturgemäß umgekehrt.



RE: Psychologische Diagnostik - Mike-Tanja - 03.09.2015

(03.09.2015, 00:16)Elisabeth I. schrieb: [hier gekürzt]
Vielleicht beziehst du dich aber auch auf "... nämlich genau nach der Diagnose, die im Erstattungskatalog zum Medikament angegeben ist (TS zählt da nicht dazu - das wird aber offensichtlich still gegenseitig akzeptiert.)" und dabei auf den Teil in der Klammer. Dann sei hiermit ausführlicher anhand des Systems erklärt: [hier gekürzt]

Danke für diese ausführliche Darstellung der Verordnung von Heilmitteln auf Rechnung der gesetzlichen Sozialversicherung.



RE: Psychologische Diagnostik - Sunnymoon - 03.09.2015

Da musss ich Elisabeth recht geben. Solche rezepte müsssen und werden chefärztlich genehmigt. Oft merkt man das nicht, da der Hausarzt das online beantragt und auch oft unmittelbar die Genehmigung bekommt. So kommts einen vor als ob nur der Hausrzt unterschreiben würde (was nicht so ist).

Aber ganz davon abgesehen bekommt man auch Estrogel ohne jegliches Rezept. Vielleicht nicht als optische TS oder Mann, davon kann ich leider ned berichten aber als Frau ist das überhaupt kein Problem


RE: Psychologische Diagnostik - Mia - 03.09.2015

Ich hab in Graz versucht an Estrogel zu kommen, gar keine Chance. Da kommt sofort das Hormon Präparate nicht ohne Rezept ausgegeben werden.