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Kirchenaustritt als Zeichen - Druckversion

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RE: Kirchenaustritt als Zeichen - Mike-Tanja - 02.01.2016

(02.01.2016, 20:44)Helllicious schrieb: Keine Ahnung das war 1992(da war ich 18^^)und da hatten wir noch Schilling!Also ist wirklich schon ein paar Tage her^^!
@Mike Tanja^^!Guter Tip^^!Werde ich sicherlich noch machen!Denn ich will mit denen nichts zu tun haben!Religion hat für mich nur etwas mit Unterdrückung zu tun!Muss ich da zur BH?

www.help.gv.at ist dein Freund.



RE: Kirchenaustritt als Zeichen - Ann Lie - 03.01.2016

Hallo

Habs an die BH geschickt. Und wenns den Taufschein einziehen ists mir egal da steh eh nur der bescheuerte Männername droben mit dem Segen vom Pfaff, nur ein Wisch nicht Wert das man sich damit den Hintern putzt. Habs bis jetzt überlegt wegen der Kinder aber ich will damit nichts mehr zu tun haben. Unser lieber Papst schwafelt da was von Armut daher und die leben in saus und braus, sowas ist klassische Scheinheiligkeit und hat nix mit Religion zu tun. Auch so ein Beispiel.

LG Ann Lie


RE: Kirchenaustritt als Zeichen - Fluid - 03.01.2016

Kirchenaustritt ist wohl Pflicht, wenn man mit dem Verein nicht einverstanden ist. Über die Kirche aufregen und sein Leben lang zahlen - das ist scheinheilig. Wer sich mit seiner Kirche identifiziert - auch in Ordnung.

Ich hab etwa 1 Jahr gewartet und gezahlt, und dabei auch einige Briefe mit der Kirche ausgetauscht, um zu klären warum ich zahlungspflichtiges Mitglied sein kann, obwohl ich nie etwas unterschrieben habe.

Grund ist: Das Kirchengesetz hat in Österreich auch weltlich Gesetzeskraft. Der Staat erkennt also die Regeln im Kirchenrecht an. Und im kirchlichen Gesetzblatt steht, dass man durch die Taufe rechtsgültig Mitglied wird - und dann zahlen muss sobald man Geld verdient.

Ich habe überhaupt nichts gegen Religionsgemeinschaften, wenn sie wie private Vereine organisiert sind und sich dem Rechtsstaat unterordnen müssen. Aber Kirchen die ihre eigenen (staatlich anerkannten) Gesetze haben? Staat und Religion sollten wirklich klar getrennt sein.

Den Kirchenaustritt erklärt man soweit ich weiss einfach gegenüber der BH, per Brief. Die Bestätigung gut aufheben, denn sonst kann die Kirche nach zB 10 Jahren kommen und für die letzten x Jahre Kirchenbeitrag fordern (wenn man den Austritt nicht beweisen kann). Solche Fälle gabs in Deutschland.

Infos:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/82/Seite.820004.html

Man findet auch Musterformulare etc. über Google. Zahlen muss man bis zu dem Monat (inkl.) in dem man austritt. Wenn man also erst nach dem ersten Zahlschein austritt ist es zu spät und man muss zahlen.


RE: Kirchenaustritt als Zeichen - Mike-Tanja - 04.01.2016

(03.01.2016, 23:57)Fluid schrieb: [hier gekürzt]
Ich hab etwa 1 Jahr gewartet und gezahlt, und dabei auch einige Briefe mit der Kirche ausgetauscht, um zu klären warum ich zahlungspflichtiges Mitglied sein kann, obwohl ich nie etwas unterschrieben habe.

Grund ist: Das Kirchengesetz hat in Österreich auch weltlich Gesetzeskraft. Der Staat erkennt also die Regeln im Kirchenrecht an. Und im kirchlichen Gesetzblatt steht, dass man durch die Taufe rechtsgültig Mitglied wird - und dann zahlen muss sobald man Geld verdient.
[hier auch gekürzt]

Jede gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft hat das verfassungsgesetzlich garantierte Recht, ihre inneren Angelegenheiten selbst zu regeln (wozu die Form bzw. das Ritual des Eintritts gehört). Der Staat anerkennt in diesem Fall den entsprechenden Beitrittsakt als gültig, wobei es teilweise unterschiedliche (staatliche) Regelungen gibt, was die daraus folgenden finanziellen Pflichten der Mitglieder der Religionsgemeinschaften angeht. Die Pflicht der Katholiken, einen Kirchenbeitrag zu entrichten (und korrespondierend das Recht der Kirche, einen solchen festzusetzen), ist in einem bis heute gültigen Gesetz aus der Nazi-Zeit geregelt. Das ist ein staatliches Gesetz, kein Kirchenrecht.

Im Übrigen ist es nicht ungewöhnlich, dass Eltern durch ihre Handlungen (auch) ihre Kinder verpflichten. Die Eltern entscheiden, das Kind katholisch taufen zu lassen (--> Eintritt in die katholische Kirche), die Rechtsfolge ist die Beitragspflicht des Kindes ab Erreichung der Volljährigkeit.



RE: Kirchenaustritt als Zeichen - Mar - 07.01.2016

Danke Mike-Tanja bevor hier wieder Gerüchte aufkommen das die Religion über den Staat steht.

Übrigens bin ich online ausgetreten (hat 5min gedauert) ich bekamm dann noch einen kleinen Brief, wo sie mir noch erklärten was sie tun und ich jederzeit zurück kommen könnte. Jedoch wenn nicht Sie mich darum gebeten haben was meine Beweggründe waren (wie gesagt alles freiwillig hätte das Ding auch einfach weghauen können)
Und dann hab ich diesen kleinen zettel sowas von voll geschrieben (hinten und vorn). Eine Antwort blieb bis heute aus.


RE: Kirchenaustritt als Zeichen - Mike-Tanja - 07.01.2016


Moderationshinweis: Thema (unter Zurücklassung eines Hinweises für 30 Tage am alten Platz) von "Allgemeines" nach "Rechtliches und Trans-politisches" verschoben.



RE: Kirchenaustritt als Zeichen - Ann Lie - 16.01.2016

Jetzt ist es sozusagen amtlich, bekam gestern den Brief von der BH das ich sozusagen Exkirchenmitglied bin, Gott sei Lob und Dank. Zahlte nur 16 Euro für Bestätigung, wär nicht nötig gewesen aber sicher ist sicher und nun amtlich.Tongue

Ann Lie


RE: Kirchenaustritt als Zeichen - Alexandra - 16.01.2016

Verliert nicht eure Austrittsurkunden!
Manchen ist es schon passiert, dass sie nach einem Umzug oder Arbeitsplatzwechsel jenseits der Grenze wieder zwangsmitgliedisiert wurden und Kirchensteuer zahlen mussten, weil sie nicht nachweisen konnten kein! Kirchenmitglied zu sein. Big Grin


RE: Kirchenaustritt als Zeichen - Mike-Tanja - 16.01.2016

(16.01.2016, 21:55)Alexandra schrieb: Verliert nicht eure Austrittsurkunden!
Manchen ist es schon passiert, dass sie nach einem Umzug oder Arbeitsplatzwechsel jenseits der Grenze wieder zwangsmitgliedisiert wurden und Kirchensteuer zahlen mussten, weil sie nicht nachweisen konnten kein! Kirchenmitglied zu sein. Big Grin

Das kann m.E. mehr oder weniger nur in zwei Fällen passieren:
  1. die Bezirksverwaltungsbehörde vergisst die Übermittlung der Austrittserklärung an die Kirche - eher unwahrscheinlich, oder
  2. die/der Ausgetretene vergisst (z.B. bei einem Umzug) darauf, ihre/seine Meldedaten richtigzustellen, und bleibt so auf der Liste der Kirchenmitglieder, die die Kirche regelmäßig von der Meldebehörde beziehen kann.