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Personenstandsänderung - Druckversion

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Personenstandsänderung - trans94 - 27.09.2016

Hallo meine Lieben,

ich bin Alexa, 22 und habe vor einiger Zeit festgestellt, dass ich doch lieber eine Frau sein möchte. Ich liebe Männer, finde sie auch sehr hübsch, kann mich aber selbst im Spiegel nicht als Mann wahrnehmen...ich fühle mich einfach nicht ich selbst und bin - seitdem ich in die Großstadt gezogen bin - auch viel selbstbewusster damit...
Jetzt hatte ich vor, mich zu informieren, wie das mit der Namensänderung aussieht.
Hat da jemand schonmal durchlebt? Muss man das nicht irgendwie vor Gericht einklagen und zu Psychologen? Und wenn ja, wie läuft das ab, wie sind die Behörden (Richter, Psychologen, etc.). Wie ist das Prozedere genau? Es gibt ja auch so einen Übergangsausweis, oder?
Vielleicht kann mir jemand diesbezüglich weiterhelfen? 
Ich wollte auch wissen, wie ihr das auf der Arbeit in der Zwischenzeit handhabt und ob ihr bei eurem outing, z.B. in den sozialen Netzwerken wie Facebook, Anfeindungen erlebt habt?

Ich wäre Euch um eine Antwort mehr sehr dankbar.

Alles Liebe.

Eure Alexa  Blush Heart


RE: Personenstandsänderung - Mike-Tanja - 27.09.2016

(27.09.2016, 21:52)trans94 schrieb: [hier gekürzt]
Jetzt hatte ich vor, mich zu informieren, wie das mit der Namensänderung aussieht.

Hat da jemand schonmal durchlebt? Muss man das nicht irgendwie vor Gericht einklagen und zu Psychologen? Und wenn ja, wie läuft das ab, wie sind die Behörden (Richter, Psychologen, etc.). Wie ist das Prozedere genau?
[hier auch gekürzt]
In Deutschland ist für eine durch die abweichende Geschlechtsrolle bedingte Namens- oder vollständige Personenstandsänderung ein Amtsgericht zuständig. Rechtsgrundlage ist das Transsexuellengesetz (TSG)

Und man muss nicht klagen, es ist kein Prozess, kein Streitverfahren. Ein Antrag genügt.

Ein Wikipedia-Artikel dazu gibt vielleicht einen ersten Überblick über das Verfahren.



RE: Personenstandsänderung - Eva_Tg - 28.09.2016

Der Unterschied zwischen einem Verfahren und einem Prozess sind aber eher juristische Details.
Ein unbedarfter Laie könnte etwas doof aus der Wäsche gucken, wenn er hört es ist kein Prozess und trotzdem zur persönlichen Anhörung vor Gericht geladen wird. Oder wenn er einen Kostenvorschuss an die Gerichtskasse leisten muss, obwohl es keinen Streitwert hat.

Nun, um den Ablauf kurz zu schildern und entsprechende Punkte anzumerken, die ähnlich einem Gerichtsverfahren erscheinen:

1. Formlosen Antrag auf Namens- und Personenstandsänderung einreichen. Wobei der Antrag natürlich eine Begründung und einen Bezug auf die entsprechenden Parapraphen des TSG beinhalten muss. Musterschreiben gibt es entweder bei so ziemlich jeder SHG (oder auch bei mir).
Wichtig: Es sind die Amtsgerichte zuständig, die ihren Sitz am Ort eines Landgerichts haben.Also nicht unbedingt das Amtsgericht am eigenen Wohnort. Da kann man den Antrag auch einreichen, der wird dann weitergeleitet, aber dann dauert es ein paar Wochen extra bist man eine Antwort erhält und evtl. sind die Rechtspfleger am Wohnort etwas unschlüssig und überfragt.
2. Dann kommt irgendwann die Bestätigung, dass das Verfahren eröffnet wurde, sowieso die Aufforderung einen Vorschuss auf die Verfahrenskosten zu leisten. Wie hoch der sein soll legt die Gerichtskasse fest, aber ich würde mal von ca. 1500 Euro ausgehen. Wer sich das nicht leisten kann, kann Gerichtskostenbeihilfe beantragen. (Den Antrag kann man auch gleich mit dem anderen Antrag abgeben, wenn man weiß, das man nicht so viel Geld hat, spart Zeit).
3. Wenn das Verfahren läuft, legt der zuständige Richter die Reihenfolge fest, ob er zu erst die persönliche Anhörung des Antragstellers ansetzt oder erst die zwei psychologischen Gutachten in Auftrag gibt.
4. Nachdem die Gutachten vorliegen und der Anhörung war, fällt der zuständige Richter einen Beschluss und gibt dem Anliegen recht (oder eben auch nicht). Der ist dann vorläufig, das ganze geht dann noch an die Vertretung des öffentlichen Intresses und wenn keine der beteiligten Parteien Einspruch erhebt, wird der Beschluss nach 30 Tagen rechtskräftig.

Im übrigen dauert das ganze Verfahren im Durchschnitt 6 Monate, man kann sich also auf eine lange Wartezeit einstellen.