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therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk - Druckversion

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therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk - newt - 16.11.2017

hi leute,


ich bräuchte euren rat, ich war bei der wgkk weil mir ne winzige summe überwiesen wurde anstatt der erwarteten.
auf meine nachfrage hin meinte die dame von der wgkk, im computer ist kein neuer antrag zu sehen, offenbar hat meine therapeutin vergessen einen neuen antrag darauf zu stellen und daher wurde nur eine therapiestunde ausbezahlt (damit lief der alte antrag dann auch aus), rückwirkend können sie nix machen auch wenn sie meine situation verstehen, ein antrag muss im voraus eingereicht werden.

ich habe darum jetzt einen schaden von ca. 160€

bei dieser therapeutin war ich 3 jahre ca., aber  seit seit september nicht mehr, sonst läge der schaden wohl noch deutlich höher.

aber was kann ich jetzt tun?

danke für euren rat, lg, newt


RE: therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk - newt - 16.11.2017

weiss nicht ob da jetzt klar rüberkommt dass es um eine psychotherapie geht

vielleicht nicht so

drum dies ergänzend

sorry

ich wollte eigentlich den titel noch nachträglich umändern aber dazu habe ich keine möglichkeit gefunden


RE: therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk - newt - 17.11.2017

fällt wirklich niemandem etwas konstruktives dazu ein? Cry


RE: therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk - Mike-Tanja - 17.11.2017

Moderationshinweis: Thema nach "Rechtliches und Trans-Politisches" verschoben, da es hier wohl um eine Frage aus dem Leistungsrecht der Sozialversicherungen geht.

Ich kann nicht sicher sagen, ob und in welchem Ausmaß hier ein Anspruch auf Kostenersatz besteht. Verfahrensmäßig muss man vom entsprechenden Sozialversicherungsträger, sollte dieser eine Leistung verweigern, die Erlassung eines Bescheids verlangen. Gegen den kann man dann eine Klage bei zuständigen Gericht (Arbeits- und Sozialgericht in Wien, sonst das nach dem Wohnsitz der Klägerin zuständige Landesgericht als Sozialgericht) einbringen. 

Dafür braucht man allerdings entsprechende Belege (insbesondere Honorarnoten) von der Therapeutin. Man kann bis zu 42 Monaten nach Inanspruchnahme der Leistung einreichen.

Hier findet man die entsprechenden Infos der WGKK: Kostenerstattung


RE: therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk - newt - 18.11.2017

danke für die info,


dann nehme ich mal mit dieser rechtsgrundlage einen vierten anlauf.

sollte also heissen statt telefonat und hinpilgern und um rat bitten, einen antrag ein zu reichen für die bereits eingereichten honorarnoten?
und dann warten auf geld oder schriftl reaktion der wgkk?


lg, newt

ps: danke fürs verschieben, war mir auch unsicher wo das thema am ehesten hingehört, aber dachte wenn jemand therapie sucht sollte sehen dass man diesbezüglich aufpassen muss


RE: therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk - Patricia1975 - 19.11.2017

Also ich pfeiff auf die OÖGKK. Die größte Lüge war die Begründung mit der eine Kostenbeteiligung bei der Haarentfernung abgelehnt wurde. "Der Bart würde ihnen abfallen, wenn sie endlich Hormone nehmen würden" ließ mir eine völlig imkompetente Chefärztin unpersönlich durch die Sekretärin ausrichten.

Für die PT bekomme ich die üblichen 21,80 bei einem Hoorar von 120,--. Ich hatte die Wahl, einen der unerfahrenen und unspezialisierten Kassen-Therapeuten zu nehmen, oder meine Therapeutin in Linz. Eine der wenigen in OÖ die TS im Portfolio stehen hatten 2006. Und nach 2009 hat sie aufgehört, weil sie die GKK und die Behörden schon selber angekotzt haben und vor allem die nutzlosen 50 Stunden damals. Mich "macht sie jetzt noch fertig" sozusagen ;-) Ich ginge aber auch zu keiner anderen. Nur die Kassen checken das nicht wie wichtig dieses Vertrauensverhältnis ist.

Das psychologische Gutachten letzte Woche habe ich auch selber bezahlt - weil wir uns ohne Rechnung geeinigt haben und ich somit die selben Kosten hatte wie mit Rechnung und mit GKK-Beteiligung - nur ohne Ärger mit der GKK.

Ich verstehe jedeN, der/die über die Kassen in Ö schimpft. Völlig verbürokratisiert und null Ahnung, wenns mehr ist als Grippe.


RE: therapie/kostenrückerstattung - probleme mit wgkk - newt - 20.11.2017

liebe Patricia, ich verstehe deinen ärger, und dass du drauf pfeifst aber ich habe vor 3 monaten meine therapie abgebrochen weil ich mir das auch mit diesem kostenzuschuss nicht mehr ordentlich leisten konnte. sowas muss man schon dringend vorher wissen, sich dafür oder dagegen entscheiden  (dürfen). so aber war es jetzt ein grober überfall....zudem vor weihnachten Sad


also im antrag selber steht folgendes:

Ab der 11. Behandlungseinheit werden Kosten von der Wiener Gebietskrankenkasse nur dann über
-
nommen, wenn alle zur Beurteilung des Behandlungserfordernisses notwendigen Angaben vorliegen
und die Wiener Gebietskrankenkasse vor Inanspruchnahme der 11. Behandlungseinheit die grund-
sätzliche Weitergewährung der Kostenübernahme (Bewilligung) zugesagt hat. Für Behandlungsein-
heiten, für die keine Bewilligung vorliegt, können Kosten nicht übernommen werden. Sofern mehr als
die (bereits) bewilligten Behandlungseinheiten benötigt werden, ist ein weiterer Antrag notwendig.


http://www.wgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.594825&version=1430295191


desweiteren ein schreiben viel zu spät im oktober mit folgendem inhalt:

sehr g herr blah...

. ) psychotherapeutische leistungen bedürfen der bewilligung durch den medizinischen dienst der kasse - ab dem 1. juli 2012 - ab der elften sitzung

((((ich war 3 jahre in therapie -daher keine ahnung wieso die situation jetzt so ist, vorher war es nie so dass ich nix bekomme))))

.) massgeblichkeit für die rechtzeitigkeit der anstragstellung ist der zeitpunkt des einlangens des antrages bei der kasse - die bewilligung wird mit diesem zeitpunkt (tag) erteilt.
(es gilt das datum des einlangens bei der kasse nicht das datum der postaufgabe)

anschliessend weisen wir darauf hin, dass wir einen kostenzuschuss im sinne der medizinischen bewilligung nur dannn leisten können, wenn zum zeitpunkt der inanspruchnahme der behandlung/en eine anspruchsberechtigung gegenüber der wiener gebietskrankenkasse besteht.

als beilage übermitteln wir ihnen ein antragsformular


also ich habe nie mitbekommen dass ein antrag gestellt wurde und ebenso nicht wenn einer abgelaufen war
-bis jetzt
die info beim schalter der wgkk war, ja dann hat ihre therapeutin vergessen den antrag zu stellen, weil im computer ist keiner....
auf meine frage hin wie man das problem lösen könnte kam dann nix