Personenstands- und Namensrecht: Ziele, Forderungen, Wünsche
Personenstands- und Namensrecht: Ziele, Forderungen, Wünsche
Beitrag #1
Danke. Zurück zum Thema.
Carina_in_Graz hat ein essentielles Thema angesprochen: Die Rezeptpflicht. Es ist evident, dass Ärzte keine Hormone verschreiben dürfen, wenn dies nicht für die Gesundheit notwendig ist. Ebenso ist jede GaOP, die nicht medizinisch indiziert ist, schlichtweg eine gravierende Körperverletzung. Ob mit oder ohne Zustimmung der Patienten, die Chirurgen wären dingfest zu machen.
Für mich ist es unvorstellbar, dass die WHO alle Ärzte die solche Leistungen für TS anbieten kriminalisieren würde (unter Kollegen ...). Allein deshalb halte ich ein völliges Eliminieren von TS aus dem ICD für unrealistisch.
Die Frage ist nur, wie bzw. wo man TS neu verpackt. Dass die Behandlungen weiterhin medizinisch indiziert bleiben würde ich einmal als sicher voraussetzen. Wenn nicht, brauchen wir nur warten, bis sich die ersten Transfrauen - so wie im 19. Jahrhundert - selbst von ihnen verhassten Genitalien trennen.

(04.11.2011, 14:02)Angelika schrieb: Wenn also keine GA-OP erfolgt ist, dann wird es vermutlich auch in Zukunft, so wie heute schon, erforderloich sein psychiatrische und/oder psychotherapeutische Sachverständigenäußerungen beizubringen.
Und ich verhehle nicht, dass ich dazu auch stehe, diese Nachweise zu erbringen.

Bemerkenswert: Eine Transfrau plädiert dafür ihre Geschlecht Psychiatern und Chirurgen zu überlassen. Damit wird deine ablehnende Haltung zur De-Psychiatrisierung ja verständlich. Wenn du schon eine Pathologisierung für den Personenstand befürwortest, können wir dann überhaupt über die medizinische Depathologisierung diskutieren?

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RE: Politische Fragen rund um die PÄ
Beitrag #2
Liebe Angie,

Offenbar haben wir andere Erinnerungen an Fr. Mag. Wagner. Sie hat angeboten per Erlass die Berücksichtigung des "gelebten und empfundenen Geschlechts" etwa bei der Namensänderung zu berücksichtigen. Das haben wir uneingeschränkt befürwortet und ich befürworte eine solche Variante bis heute. Dass sie für die Ermittlung der Sachlage auch Psycho-Urteile zulassen wollte war nie ein ernsthaftes Streitthema.
Tatsächlich konnte Fr. Mag. Wagner ihr Vorhaben aufgrund ihrer schweren Erkrankung nicht mehr umsetzen. Sie starb zu früh.



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